Jetzt kommt langsam der Herbst und Sommer, Sonne und Strand gibt es erst wieder im nächsten Jahr. Die letzten Bundesländer haben die Ferien beendet und in den oft endlosen Autoschlangen, die sich sonnigen Süden in Richtung Heimat bewegten, waren neben normalen Pkws, Kombis uns SUVs auch unzählige Wohnmobile zu sehen. Diese, die für viele den Traum von uneingeschränkter Freiheit in der schönsten Zeit des Jahres wahr werden lassen, können außerhalb der Ferien aber zum Problem werden!
Wo und wie lang?
Wer sich erst den Traum erfüllt hat und ein Wohnmobil, auch Camper oder Wohnwagen genannt, sein Eigen nennt, der wird sich die Frage stellen: Wo und vor allem wie lange kann man nach dem Urlaub das Fahrzeug abstellen? Wer das Glück und die Möglichkeit hat, das Wohnmobil auf einem privaten Platz parken zu können, der hat eine Sorge weniger. Neben dem eigenen Grundstück kann dies auch oft bei Bekannten der Fall sein. Oft stellen auch Bauern oder Handwerksbetriebe gegen ein kleines Entgelt solch einen Abstellplatz zu Verfügung. Wer seinen Camper jedoch auf öffentliche Straßen oder Parkplätzen überwintern lassen möchte, der sollte einiges beachten.
In Deutschland gilt die Zwei-Wochen-Regel
Wenn man das Fahrzeug auf öffentlichen Verkehrsflächen abstellt, muss es zugelassen und versichert sein. Wer den Camper ohne Nummerntafel und TÜV abstellt, der muss mit einem Bußgeld rechnen. Außerdem kommt oft noch ein Punkt in Flensburg dazu. Auch bei Saisonkennzeichen ist in den nicht zugelassenen Monate auf diesen Umstand zu achten. Sollten Sie ein besonders breites Wohnmobil besitzen, dann müssen Sie übrigens darauf achten, dass noch mindestens 3,05 Meter Fahrbahnbreite neben dem Camper verbleiben. Weiter macht es einen Unterschied, ob das Fahrzeug einen eigenen Motor hat oder ob es ein Anhänger ohne Motor ist.
Ein Wohnmobil mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 7,5 und eigenem Antrieb darf auf öffentlichen Verkehrsflächen in der Regel so lange stehen, wie dies der Halter möchte. Achten Sie hier aber auf Halteverbotszonen und auf Einschränkungen, etwa, wenn das Parken nur für Pkws erlaubt ist. Zudem sollten Sie gelegentlich kontrollieren, dass kein temporäres Halteverbot, etwa wegen einer Baustelle, vorhanden ist oder aufgebaut wird. Das kann eine teure Abschleppaktion nach sich ziehen. Und oft erregt man auch den Unmut der Anwohner, wenn über Monate knapper Parkraum blockiert wird.
Ein Wohnwagen ohne eigenen Motor darf für maximal 14 Tage in Wohngebieten geparkt werden. Danach droht ein Knöllchen über 20 €. Tipp: Der Einwand, dass man nach einer Spritztour zufällig wieder auf demselben Platz gelandet sei, wird meist nicht geglaubt. Oft wird von der Verkehrsüberwachung der Hänger und unter anderem die Stellung des Reifenventils mittels Fotos dokumentiert. Man muss also zumindest nach zwei Wochen den Wohnwagen einige Meter weiterschieben. Weit einfacher ist das Parken über einen längeren Zeitraum außerhalb der Ortschaft. Hier gilt das Zwei-Wochen-Limit nicht. Aber in letzter Zeit gibt es viele Straßen, auf denen das Parken über längere Zeit für Wohnmobile verboten ist. Es ist daher sinnvoll, einen kleinen monatlichen Betrag zu investieren und auf einem privaten Grundstück einen Stellplatz zu mieten. Dies ist ohnehin empfehlenswert!
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