Was beachten für das Parken von Campern im öffentlichen Raum?

Das Parken von Wohnwagen im öffentlichen Raum wirft immer wieder Fragen auf. Besonders in Deutschland, wo klare Regeln fürs Abstellen von Caravans gelten, kann Unwissenheit schnell zu Strafen führen. Wer sich aber gut informiert, kann Probleme meiden und sicherstellen, dass der Wohnwagen ordnungsgemäß geparkt ist.

Parken vom Camper im öffentlichen Raum!

Hierzulande darf ein abgekoppelter Wohnwagen auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen stehen, solange es nicht ausdrücklich verboten ist. Doch Vorsicht: Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt vor, dass ein Anhänger ohne Zugfahrzeug nicht länger als zwei Wochen an derselben Stelle geparkt werden darf. Diese Regelung gilt aber nicht für speziell gekennzeichnete Parkplätze.

Gekoppelter Wohnwagen: Zeitlich unbegrenzt möglich

Ist der Wohnwagen an ein Zugfahrzeug gekoppelt, darf das Gespann zeitlich unbegrenzt stehen bleiben. Dabei ist allerdings darauf zu achten, dass das Parken nicht auf Flächen erfolgt, die ausschließlich für Pkw vorgesehen sind. Wohnwagen fallen übrigens nicht unter die Definition eines Pkw und ein Verstoß kann zu einer Ordnungswidrigkeit führen.

Größe des Wohnwagens beachten

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Größe des Campers. Wenn der Caravan die Markierungen der Parkfläche überschreitet, ist das Abstellen untersagt. Solche Verstöße können auch zu einem Bußgeld führen. Zudem darf das Parken auf Gehwegen nur dann erfolgen, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Wohnwagens 2,8 Tonnen nicht überschreitet.

Parken bei Dunkelheit: Beleuchtung ist entscheidend

Sobald es dunkel wird, sind weitere Dinge zu beachten. Wohnwagengespanne mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen müssen seitlich kenntlich gemacht werden, wenn die Straßenbeleuchtung nicht ausreicht. Parkleuchten oder Parkwarntafeln sind hierfür gängige Dinge.

Parken auf Privatgrundstücken

Auf Privatgrundstücken ist Vorsicht geboten. Die dauerhafte Nutzung eines Wohnwagens an derselben Stelle kann nach Baurecht als „bauliche Anlage“ betrachtet werden. Das könnte eine Baugenehmigung erforderlich machen, je nach den Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes.

Parken in Europa: Unterschiede beachten

Wer mit dem Wohnwagen ins Ausland reist, sollte sich über die dortigen Vorschriften belesen. In vielen europäischen Ländern ist das Parken und Übernachten im Wohnwagen auf Straßen und Parkplätzen erlaubt, wenn keine ausdrücklichen Verbote bestehen. Länder wie Frankreich, Italien und Schweden erlauben das beispielsweise, während in anderen Ländern wie Portugal und Griechenland strikte Verbote gelten.

  • In jedem Fall gilt: Vermeide den Eindruck eines Lagerlebens, indem du Campingmöbel und Markisen verstaut lässt. So vermeidest du unnötigen Ärger und kannst den Aufenthalt genießen.
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Häufig gestellte Fragen: Wohnmobile und Wohnwagen im Wohngebiet abstellen

  • Darf ich mein Wohnmobil oder meinen Wohnwagen im Wohngebiet parken? Ja, grundsätzlich ist das Parken am Straßenrand erlaubt, solange keine Verkehrszeichen das verbieten. Wichtig: Fahrzeuge über 7,5 Tonnen haben besondere Einschränkungen.
  • Gibt es ein Zeitlimit für das Abstellen? Nein, solange das Fahrzeug im Rahmen der Straßenverkehrsordnung (StVO) geparkt ist, gibt es keine zeitliche Begrenzung. Achtung: Bleibt das Fahrzeug länger als sechs Monate am selben Ort stehen, könnte es als unerlaubte Sondernutzung gelten.
  • Was gilt für abgekoppelte Wohnanhänger? Abgekoppelte Anhänger dürfen in Wohngebieten nicht länger als zwei Wochen auf demselben Parkplatz stehen. Wird der Anhänger bewegt, beginnt ein neuer 2-Wochen-Zeitraum. Tipp: Notiere die Ventilstellung der Reifen, um Streitigkeiten zu vermeiden.
  • Darf ich mein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen außerhalb der Saison abstellen? Nein, Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen dürfen außerhalb des zugelassenen Zeitraums nicht im öffentlichen Raum geparkt werden. Sie müssen auf privatem Grund oder in einer Garage stehen.
  • Kann ich mein Wohnmobil auf einem Gehweg parken? Nur wenn ein Verkehrszeichen es erlaubt und das Fahrzeug nicht mehr als 2,8 Tonnen wiegt. Merke: Überragt es die Parkflächenmarkierungen, ist das Abstellen verboten.
  • Was mache ich, wenn der Parkraum knapp wird? Wohnmobile dürfen nicht an engen Straßenstellen geparkt werden, wo der Platz für andere knapp wird. Mindestens 3,5 Meter Abstand gegenüber von Grundstückseinfahrten sind auch einzuhalten.
  • Sind Wohnmobile das Problem in Wohngebieten? Nicht unbedingt. Auch Lieferwagen, große Pkw oder mehrere Autos pro Haushalt tragen bei. Viele Camperbesitzer parken auf Privatgrund oder mieten Stellplätze.
  • Ist alles, was erlaubt ist, auch sinnvoll? Nein, nur weil es erlaubt ist, sollte man nicht überall parken. Rücksicht auf Schulwege und andere ist wichtig. Große Fahrzeuge können die Sicht behindern und so die Sicherheit gefährden.

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