Die Anpassung der Auspuffanlage des Fahrzeugs, um eine höhere Dezibel (dB) Lautstärke zu erreichen, ist ein Thema, das bei vielen auf Interesse stößt. In Deutschland ist die Eintragung einer dB-Erhöhung jedoch an strenge Voraussetzungen gebunden und nur selten möglich. Eine der Hauptmethoden, um eine solche Modifikation legal durchzuführen, ist die Einzelabnahme nach § 21 StVZO bei einer anerkannten Prüforganisation wie TÜV, DEKRA oder GTÜ. Hierbei wird überprüft, ob die getunte Auspuffanlage den gesetzlichen Anforderungen an Geräusch- und Abgasemissionen entspricht. Eine alternative Route ist die Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) oder eines Teilegutachtens.
Thema: dB-Erhöhung
Die Dokumente, die vom Hersteller oder Importeur ausgestellt werden, bestätigen, dass die Anlage mit dem Fahrzeugtyp kompatibel ist und keine negativen Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit oder Umwelt hat.
Die ABE oder das Teilegutachten müssen bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden, um die Auspuffanlage offiziell eintragen zu lassen. Es ist aber wichtig zu beachten, dass eine dB-Erhöhung für die Auspuffanlage nicht (mehr) möglich ist, wenn diese die zulässigen Geräuschgrenzwerte überschreitet oder nicht den Vorschriften der StVZO entspricht. In solchen Fällen wäre die Auspuffanlage illegal und könnte zu Bußgeldern, Punkten in Flensburg oder dem Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.
„Bei Leistungssteigerungen eines Fahrzeugs dürfen die Stand- und Fahrgeräuschwerte bis zum gesetzlichen Grenzwert von 75 dB erhöht werden, auch wenn sie normalerweise nicht überschritten werden dürfen. Solche Steigerungen müssen aber immer eingetragen werden.“
Eine Besonderheit gilt für Oldtimer: Hier ist eine dB-Erhöhung gelegentlich möglich, wobei die zusätzlichen 5 dB als Toleranzbereich gelten. Bei neueren Fahrzeugen ist eine Erhöhung der dB-Werte oft nur in Verbindung mit leistungssteigernden Maßnahmen realisierbar. Das beinhaltet eine Überprüfung des Fahr- und Standgeräusches. Bei einem serienmäßigen Auto, nur mit der Abgasanlage, ist eine DB Erhöhung nicht mehr möglich. In den vergangenen Jahren wurden die Möglichkeiten, legal dB-Änderungen vorzunehmen, stark eingeschränkt.
Kombination der Tuningteile ist wichtig
Bei Änderungen an der Auspuffanlage und dem Luftfilter ist meist eine Einzelabnahme erforderlich, bei der neue Werte in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden „können“. Allerdings gibt es hierbei Grenzen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die ECE-Zulassung und die Kombinationsprüfung. Denn, auch wenn einzelne Teile eine ECE-Zulassung haben, muss die Kombination der Teile geprüft werden, da die ECE-Zulassung sich immer auf ein Serienfahrzeug bezieht und durch Modifikationen ihre Gültigkeit verlieren kann.
Der Einbau einer Sportabgasanlage ist nur ohne Eintragung möglich, wenn sie eine EG- oder ECE-Genehmigung hat. Falls jedoch zusätzliche Teile wie ein Luftfilter oder eine Leistungssteigerung verbaut werden, muss alles zusammen geprüft werden. Eine Geräuschmessung kann dann notwendig werden, wobei der Grenzwert je nach Erstzulassung und Leistung des Fahrzeugs bis zu 75 dB beträgt.
Schließlich besteht die Möglichkeit, eine dB-Erhöhung eigenständig prüfen zu lassen. Das erfordert jedoch, dass alle Kosten für die Geräuschprüfungen und Abgasuntersuchungen selbst getragen werden müssen. Ein positives Ergebnis ist dabei nicht garantiert. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Möglichkeiten zur legalen dB-Erhöhung (leider) stark begrenzt sind und strenge Voraussetzungen erfüllen müssen.
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