Seit fünf Jahren prägen E-Scooter das Bild deutscher Städte. Nun plant das Bundesverkehrsministerium, die Regeln für die elektrischen Tretroller anzupassen. Neue Vorschriften sollen eingeführt werden, doch diese stoßen auf viel Widerstand. Kritiker befürchten eine Gefahr für Fußgänger.
E-Scooter-Regeln 2025
Das Bundesverkehrsministerium hat einen Entwurf zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung vorgelegt. Ein zentraler Punkt ist die Pflicht für Blinker an neu zugelassenen E-Scootern ab 2027. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat begrüßt die Neuerung, da das Handzeichen während der Fahrt zu instabiler Fahrweise führen könne. Änderungen der Verkehrsvorschriften: Fahrer von E-Scootern sollen künftig wie Radfahrer bei roten Ampeln den Grünpfeil nutzen dürfen.
Auch soll die Nutzung von Gehwegen und Fußgängerzonen, die mit dem Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ markiert sind, für E-Scooter erlaubt werden. Allerdings ist Schrittgeschwindigkeit einzuhalten. Eine Übergangsfrist von einem Jahr soll den Kommunen Zeit geben, die Regelungen zu prüfen und anzupassen. Kritik kommt dabei vom Fußgänger-Fachverband Fuss, der die Pläne als „grobe Attacke“ auf die Fußgänger bezeichnet.
deutliche Kritik an Wissing’s Plänen
Verkehrsminister Volker Wissing wolle E-Scooter auf mehr Gehwegen und in mehr Fußgängerzonen zulassen, was die Sicherheit der Fußgänger gefährde. Schlimm sei die geplante Abschaffung des Mindestabstands von 1,5 Metern beim Überholen. Und auch das Abstellchaos könnte sich laut Fuss verschärfen, wenn das Parkrecht für E-Scooter in der STVO festgeschrieben wird. Stattdessen fordert der Verband markierte Flächen für das Abstellen von E-Scootern ab 2026. Der ADAC kritisiert zudem den fehlenden Opferschutz für Unfallopfer von E-Scootern. Momentan muss man als Geschädigter dem Fahrer ein persönliches Verschulden nachweisen, um Schadenersatz zu erhalten.
Der TÜV-Verband unterstützt dagegen die geplanten Änderungen. Insbesondere die technischen Anforderungen wie Blinker, verschärfte Batterieprüfungen und voneinander unabhängige Bremsen seien notwendig, um die Sicherheit zu erhöhen. Länder und Verbände haben bis zum 9. August Zeit, ihre Stellungnahmen zum Entwurf abzugeben. Danach muss der Bundesrat zustimmen. Die neuen Vorschriften sollen im April 2025 in Kraft treten, mit einer Übergangsfrist für die Angleichung an den Radverkehr bis 2026. Quelle: ntv.de