Sonntag , 25. Februar 2024
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Info: Ist Campen am Straßenrand eigentlich erlaubt?

Lesezeit 5 Min.

Info: Ist Campen am Straßenrand eigentlich erlaubt?

Die große Frage, um die es sich hier dreht, darf man mit dem Reisemobil am Straßenrand Campen? Jeder, der ein Wohnmobil besitzt, liebt und genießt die damit verbundene Freiheit. Und mit so einem mobilen Gefährt, kann man sich doch eigentlich überall hinstellen, oder? Während der Corona-Pandemie ist die Sehnsucht nach Reisen und spontan wegzufahren größer denn je! Doch, ist es erlaubt? Das ist die große Frage! Die Campingbranche boomt seit vielen Jahren und die Pandemie hat den Trend noch zusätzlich verstärkt: Ein Urlaub in den eigenen vier Wänden auf Rädern bietet den notwendigen Schutz vor Infektionen und man ist gleichzeitig mobil, spontan und flexibel. Jetzt kommt aber die schlechte Nachricht: Campingplätze haben derzeit nicht für Tagesgäste geöffnet. Wer mit seinem Wohnmobil unterwegs ist, muss sich um einen anderen Stellplatz für die Nachtruhe kümmern.

Was ist überhaupt noch erlaubt?

Ist es erlaubt, sich mit seinem Camper an jede infrage kommende Ecke/Grünfläche/Parkbereich zu stellen? Leider ist es so einfach nicht. Verbotswidriges Campen in Deutschland hat ein hohes Bußgeld zur Folge. Wir sprechen hier von mindestens 200 Euro. Und wer in einem Landschaftsschutzgebiet rechtswidrig parkt, muss mit 1.500 Euro Strafe rechnen, im Naturschutzgebiet muss man sogar 2.500 Euro Strafe einplanen. Allerdings ist damit nicht jeder gemeint, der nur mal kurz anhält. Denn halten bedeutet nicht automatisch „campen„, denn sonst dürfte ein Wohnmobil generell nie auf einem Parkplatz stehen. Eine Pause braucht jeder einmal und Lkw-Fahrer müssen diese Pausen auch strikt einhalten. Dies nur als kleiner Vergleich.

Info: Ist Campen am Straßenrand eigentlich erlaubt?

Autohöfe und Rasthöfe

Oft überkommt es den Wohnmobil-Fahrer ganz plötzlich, man wird müde und kann einfach nicht mehr. Auf der Autobahn kann man dann auf Raststätten ausweichen, einfach wird es allerdings dort auch nicht, weil die Parkplätze in Stellplätze für Pkw und Lkw aufgeteilt sind. Wohnmobile, mit weniger als 3,5 Tonnen, und die als sonstiges KFZ zugelassen sind, sind nicht befugt auf diesen Plätzen zu parken. Glücklicherweise gibt es aber ab und zu doch einen passenden Platz. Am ehesten findet man diesen auf Autohöfen, da diese Camper-Plätze mit Entsorgungsmöglichkeiten anbieten. Bei der Übernachtung auf solch einer Raststätte sollte man aber vorsichtig sein. Suchen Sie sich einen Platz, der gut beleuchtet ist, denn Diebe haben es längst auch auf Wohnmobile abgesehen und es kam leider schon zu Überfällen.

Wo darf das Wohnmobil generell parken?

Wer mit dem Auto unterwegs ist, der weiß und erkennt recht schnell, wo er halten und parken darf und wo nicht. Es ist aber klar, dass sich nicht immer jeder daran hält.

Info: Ist Campen am Straßenrand eigentlich erlaubt?

Bei Wohnmobilen ist das schon komplizierter:

  • Handelt es sich um einen Parkplatz für Pkws, dann ist er für größere Campingwagen, die als sonstiges Kfz oder als Lkw zugelassen sind, verboten. Es tut auch nichts zur Sache, wie hoch das Gewicht ist.
  • Das Parkverbot gilt natürlich nur dann, wenn ein Zusatzschild für Camper den Parkplatz für Wohnmobile eindeutig ausschließt
  • Auch wenn das Parken grundsätzlich erlaubt ist, könnte es Probleme mit dem Begrenzungsstreifen der Parkbuchten geben. Denn dieser Strich könnte zum Problem werden. Wenn das Wohnmobil nicht in die Lücke passt, darf es dort nicht stehen.
  • Achtung beim Parken auf Gehwegen! In diesem Fall gibt es eine Ausnahme, diese gilt für Fahrzeuge bis 2,8 Tonnen. Fast alle Wohnmobile bringen aber ein höheres Gewicht auf die Waage. Dieses kann leicht im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) nachgelesen werden.
  • Des Weiteren ist es nicht gestattet, Schacht- oder Gullydeckel oder sonstige Verschlüsse zu blockieren!
  • Wenn man ein besonders großes und schweres Wohnmobil (über 7,5 Tonnen) fährt, dann darf man innerhalb geschlossener Ortschaften, Wohngebieten und Erholungsgebieten in der Zeit von 22 bis 6 Uhr und auch an Sonntagen und Feiertagen keinesfalls parken, außer es ist genehmigt.

Doch bitte beachten, die Regeln gelten nur hierzulande. Bei Auslandsreisen sollte man sich immer vor der Abfahrt mit den dort geltenden Regelungen vertraut machen. Und im Ausland ist man keineswegs kulanter, in Kroatien und Griechenland zum Beispiel dürfen Wohnmobile gar nicht auf der Straße abgestellt werden, sondern lediglich auf ausgewiesenen Parkplätzen.

Auf öffentlichen Parkplätzen ist das Übernachten verboten

Kurzes Parken kann man durchaus, doch brenzlig wird es, wenn man die ganze Nacht auf einem Stellplatz verbringen möchte. Denn das Übernachten und Campieren mit einem Fahrzeug oder Camper ist in Deutschland auf öffentlichen Parkplätzen verboten. Und die Campingplätze sind zurzeit leider dicht. In der Regel kann man aber auf Apps und Angebote im Netz zurückgreifen, um offene und geeignete Stellplätze ausfindig zu machen. Zum Beispiel mit dem ADAC Stellplatzführer. Diesen gibt es als App oder klassisch in Buchform. Dann gibt es noch den Homecamper, über den man Stellplätze von Privatleuten anmieten kann. Auf Camping.info finden Sie eine große Sammlung von Stellplätzen für ganz Europa.

Info: Ist Campen am Straßenrand eigentlich erlaubt?

Fahrtüchtigkeit wieder herstellen

Die StVO sieht eine Ausnahme vor: Im äußersten Notfall darf im Campingmobil auf einem Parkplatz übernachtet werden. Ein illegal abgestelltes Fahrzeug mit schlafenden Insassen ist nämlich weniger schlimm, als Fahrer, deren Konzentration auf einer vielbefahrenen Autobahn, weiter abnimmt und man langsam aber sicher zur Gefahr für sich und andere Fahrer wird. Es geht aber darum, die Fahrtüchtigkeit wieder herzustellen, ohne das Ganze in die Länge zu ziehen. Der Gesetzgeber möchte, dass übermüdete Fahrer wieder zu Kräften kommen und dies ist nach maximal zehn Stunden Pause der Fall.

Wer die Fahrt aufgrund von Müdigkeit nicht sicher fortsetzen kann, darf offiziell eine Nacht in seinem Mobil auf dem Parkplatz verbringen. Es ist aber nicht so gemeint, dass man es sich dabei offensichtlich gemütlich macht, die Klappstühle rausstellt, die Markise ausfährt und dann auch noch anfängt, Würstchen zu grillen. Dafür ist die Regelung nicht gedacht und wenn man dann kontrolliert wird, darf man sich nicht wundern, wenn das Bußgeld verhängt wird.

Das war es natürlich längst noch nicht gewesen!

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1990 Land Rover Defender Restomod-Camper von OCC!

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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