Unter der aktuellen Corona-Situation haben nicht nur Einrichtungen wie Gaststätten oder Hotels zu kämpfen, sondern auch für Urlauber sieht es diesen Sommer ziemlich schlecht aus. Wer seinen Urlaub nicht ausfallen lassen möchte und über einen Trip mit dem eigenen Wohnmobil- oder Wohnwagen durch Deutschland nachdenkt, sollte sich über ein paar Regelungen bewusst sein. Denn sich einfach auf öffentliche Parkplätze an Waldrändern, in Städten oder an Gewässer zu stellen, ist nicht möglich.
Camping während Corona
Es darf zwar zur Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit als „Notfallausnahme“ (StVO) eine Nacht im Fahrzeug verbracht werden, der Aufenthalt sollte aber nicht länger als zehn Stunden andauern. Campingmöbel oder eine ausgefahrene Markise dürfen dabei nicht ausgepackt werden. Die nächtliche Ausgangssperre stellt ebenfalls eine Hürde für Camping-Urlauber dar, so darf nachts nicht mehr mit dem Fahrzeug herumgefahren werden. Die Fahrt sollte im Idealfall also so geplant sein, dass man nicht gezwungen ist, nach der Ausgangssperre noch unterwegs zu sein. Bewusste Zwischenübernachtungen sollten ebenfalls vermieden werden.
Liegt die 7-Tage-Inzidenz für einen Stadt- und Landkreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100, gilt die Ausgangsbeschränkung von 5 Uhr morgens bis 22 Uhr abends. Das alleinige Joggen und Bewegen ist aber bis 0.00 Uhr erlaubt.
Eine Übernachtung im Fahrzeug während der Ausgangssperre ist aber noch erlaubt, da bisher noch keine gegenteilige Regelung in Kraft getreten ist. Trotzdem kann man im schlimmsten Fall mit einem Bußgeld rechnen, da jeder Ordnungshüter frei darüber entscheiden kann. Da sich die Corona-Verordnungen aber in jedem Bundesland voneinander unterscheiden können, sollte man sich immer wieder neu informieren, damit man auf dem neusten Stand ist. So kann man zum Beispiel in Bayern nur bis 22 Uhr draußen spazieren gehen.
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