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Voraussetzung & Kosten: die Wohnmobilzulassung!

Lesezeit 7 Min.

Kürzlich aktualisiert am 17. Oktober 2023 um 02:05 Uhr

Voraussetzung & Kosten: die Wohnmobilzulassung!

[Update: 17.10.2023] Dieser Beitrag wurde aktualisiert, um neuere Informationen zu berücksichtigen. Die eigenen Wünsche und Ideen umzusetzen ist für viele Campingfans der Grund, ein Wohnmobil selbst auszubauen. Dabei spielt es beim Eigenausbau keine Rolle, ob ein Bus, Transporter, Van oder Lkw als Basis dient und ob das Fahrzeug neu oder bereits gebraucht ist. Doch wer für das in Eigenregie ausgebaute Wohnmobil eine Wohnmobilzulassung möchte, muss gewisse Voraussetzungen und die damit verbundenen Kosten beachten. Um die Einstufung als Wohnmobil zu erreichen, muss das umgebaute Fahrzeug eine fest eingebaute Mindestausstattung vorweisen.

Einzelabnahme – Wohnmobilzulassung

Da mit dem Umbau die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt, muss eine Prüfstelle oder ein technischer Dienst nach der Fertigstellung eine Einzelabnahme durchführen. Eine Ausnahme bildet eine Wohneinrichtung, die vollständig herausnehmbar ist, wie von Ququq, Camperiz, Irmscher etc. Mit dieser erlischt die Betriebserlaubnis des ursprünglichen Fahrzeugs in der Regel nicht.

Voraussetzung & Kosten: die Wohnmobilzulassung!

Die Zulassungsbehörde stellt eine neue Betriebserlaubnis als „sonstiges Kraftfahrzeug“, dem sogenannten „So.Kfz“ aus und fertigt die Zulassungsbescheinigung Teil I und II an. Die Einzelabnahme führt eine Prüfstelle (TÜV, Dekra) oder ein Technischer Dienst (GTÜ, KÜS) durch. Hierbei sind die Bewertungskriterien abhängig vom jeweiligen Prüfinstitut, weshalb ein klärendes Gespräch im Vorfeld empfehlenswert ist, um Fehler zu vermeiden.

Voraussetzung & Kosten: die Wohnmobilzulassung!

Das Gutachten erfolgt nach der Fertigstellung des Eigenausbaus durch eine amtlich anerkannte sachverständigen Person, die zur Prüfstelle oder zum technischen Dienst gehören. Die Abnahme erfolgt nach § 19 (2) i. V. m. § 21 StVZO. Neben der Ausstattung spielt auch das Leergewicht des neuen Wohnmobils eine Rolle. Gibt es an der Prüfstelle selbst keine Lkw-Waage, kann gegen eine Gebühr auch auf einer Mülldeponie oder einem Schrottplatz gewogen werden. Das Leergewicht umfasst das Gewicht des Fahrzeugs mit vollem Tank und einer Person. Neben dem Einzelgutachten ist auch eine Hauptuntersuchung (HU) nötig.

Erforderliche Dokumente für die Wohnmobilzulassung

Nach der Durchführung der Einzelabnahme stellt die örtliche Zulassungsstelle die Zulassungspapiere für das Wohnmobil aus. Hierzu sind folgende Dokumente mitzuführen:

  • Gutachten nach § 19.2 (i.V.m. §21) StVZO
  • Personalausweis oder alternativ Reisepass
  • Versicherungsbestätigung durch eVB-Nummer oder Doppelkarte
  • Kennzeichen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II des ursprünglichen Fahrzeugs
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • Bankverbindung

Mindestausstattung für die Wohnmobilzulassung

Das umgebaute Fahrzeug muss eine Mindestausstattung für die Genehmigung der Zulassung als Wohnmobil (Wohnmobilzulassung) aufweisen. Ist diese beispielsweise wegen eines Teilumbaus nicht erfüllt, so bleibt die ursprüngliche Fahrzeugart erhalten, sofern der ursprüngliche Nutzungszweck weiterbesteht und die Betriebserlaubnis nicht erlischt.

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Schlaf- und Sitzplatz

Ein Schlafplatz ist ein wichtiger Bestandteil auf Reisen und ebenso elementar für die Zulassung. Somit muss nach dem Ausbau des Fahrzeugs zum Camper zwingend ein Bett verbaut sein. Dieses muss fest verschraubt, kann jedoch wegklappbar sein. Es reicht also eine aufgestellte Liege oder eine Matratze auf dem Boden nicht aus. Ebenso besteht die Pflicht, dass entsprechend der Anzahl der Schlafplätze fest eingebaute Sitzgelegenheiten vorhanden sind. Wird eine Kombination aus Sitz- und Schlafplatz eingebaut, muss diese mit wenigen Handgriffen und ohne den Einsatz von Werkzeugen umzubauen sein, da es sonst bei der Prüfung Probleme geben kann. Bei eingetragenen Sitzplätzen im Wohnbereich müssen dort auch Fenster vorhanden sein.

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Tisch

Tische müssen im Gegensatz zum Schlaf- und Sitzplatz nicht fest eingebaut sein, allerdings muss mindestens ein Tisch im Wohnmobil vorhanden sein. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Klapp- oder Ausziehtisch handelt. Wird der Tisch nicht fest montiert, muss dieser während der Fahrt befestigt sein, damit er bei einem Unfall nicht zur Gefahrenquelle wird.

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Stauraum

Ein Wohnmobil muss Stauraum haben. Die Grundvoraussetzung ist, dass während der Fahrt alles gesichert ist, damit bei einem Unfall keine Gegenstände herumfliegen. Dies gelingt oftmals durch fest eingebaute Schränke, die verriegelbar sind.

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Kochstelle

Bei Kochstellen haben die verschiedenen Prüfinstitutionen ihre eigenen Bestimmungen. Dekra und TÜV Rheinland akzeptieren nur fest eingebaute Kochfelder, die für den Betrieb in Innenräumen zugelassen sind. Diese können jedoch eine versenkbare Einrichtung haben, sodass sie nur bei Gebrauch aus dem Innenraum herausgezogen sind. Der TÜV Nord dagegen akzeptiert auch einflammige Gaskartuschenkocher, sofern diese einen festen Stand haben und sicher verstaut sind. Die Kartusche muss hierbei im montierten Zustand auswechselbar sein. Beim TÜV Süd werden dagegen auch fest verschraubte Spirituskocher mit Innenraumzulassen genehmigt. Generell gilt bei allen Prüfstellen, dass die umliegenden Bereiche der Kochstelle vor Hitze geschützt sein müssen.

Voraussetzung & Kosten: die Wohnmobilzulassung!

Daraus ergeben sich folgende Alternativen für eine Kochstelle:

  • elektrische, fest montierte Kochplatte mit Sicherungsschutz
  • Gasherd mit Gasflasche: Hierbei sind besondere Vorschriften für die Gasinstallation und -prüfung zu beachten (G 607-Prüfung).
  • Spirituskocher mit Innenraumzulassung und Auslaufschutz
  • Gaskartuschenkocher mit Zündsicherung und Kartuschenwechsel in eingebautem Zustand

Weitere Hinweise zum Ausbau

Neben der Mindestausstattung gibt es weitere Punkte, die für die Zulassung relevant sind:

  • Seit 2012 müssen Wohnmobile keine Stehhöhe mehr besitzen.
  • Im gesamten Wohnmobil, aber vor allem im Wohnbereich, sollte es keine scharfen Kanten geben.
  • Ist das Wohnmobil mit einem 220-Volt-Stromnetz ausgestattet, unterliegt die Anlage einer Prüfung nach VDE-Vorgabe.
  • Einige Prüfstellen bestehen auf Frisch- und Abwassertanks. Hierzu reichen einfache Kanister aus.
  • Das Entsorgen von Grauwasser in der Natur ist streng verboten, weshalb eine Wasserinstallation das Ableiten vereinfacht.
  • Im Wohnraum müssen sich zwei voneinander unabhängige Notausgänge befinden, die zusätzlich an unterschiedlichen Seiten des Fahrzeugs liegen.

Kostenübersicht

Voraussetzung & Kosten: die Wohnmobilzulassung!

Nicht nur für den eigentlichen Umbau eines Fahrzeugs zum Wohnmobil fallen Kosten an, sondern auch für die Prüfungen und die eigentliche Zulassung. Die Kosten belaufen sich auf rund 300 €, die sich wie folgt verteilen:

  • Für das Gutachten nach § 19.2 (i.V.m. § 21) StVZO oder die Einzelabnahme ist mit Kosten zwischen 30 und 100 € zu rechnen.
  • Eine Hauptuntersuchung kostet im Durchschnitt 130 €.
  • Für eine Gasprüfung werden etwa 35 € berechnet.
  • Kennzeichen kosten bis zu 40 €.
  • Für die Bearbeitung durch die Kfz-Zulassungsstelle fallen rund 30 € an.

Lohnt sich eine Wohnmobilzulassung?

Durch den Umbau des Fahrzeugs zum Wohnmobil ändert sich unter bereits genannten Voraussetzungen die zulassungsrechtliche Fahrzeugart, wodurch die Betriebserlaubnis und der Versicherungsschutz erlöschen. Die zu zahlende Steuer unterscheidet sich zwischen einem Fahrzeug wie einem Lkw oder Van und einem Wohnmobil. Streng genommen ist es somit Steuerhinterziehung, wenn das Wohnmobil in Eigenbau nicht ordnungsgemäß zugelassen wird. Die Steuern für einen Lkw sind jährlich niedriger als die für Wohnmobile, da sich letztere nach der Schadstoffklasse in Kombination mit dem Gesamtgewicht berechnen.

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Je nach ermittelter Schadstoffklasse ist ein Steuersatz von mindestens 10 € pro 200 Kilogramm zu zahlen. Allerdings gibt es für Wohnmobile eine Kfz-Steuer-Obergrenze von 800 € pro Jahr. Im Vergleich sind für einen Oldtimer mit H-Kennzeichen pauschal jährlich rund 192 € zu zahlen. Gegensätzlich dazu entsteht ein Vorteil bei Versicherungen wie der Haftpflichtversicherung, da diese günstiger als für einen Lkw oder für einen Pkw ausfallen. Auch steuerlich ist eine Pkw-Zulassung teurer. Zusätzlich ist der Abschluss einer Kasko-Versicherung mit Einbruchschutz nur bei korrekter Wohnmobilzulassung möglich.

Wohin soll es gehen – welche Sehenswürdigkeiten gibt es?

Konkrete Ziele zu nennen ist natürlich schwer und aufgrund der verschiedenen Geschmäcker nahezu unmöglich. Fakt ist allerdings die Tatsache, dass ein optimal ausgestattetes Wohnmobil die Grundlage für den Urlaub mit dem Camper ist. Es muss nicht luxuriös sein, das Nötigste sollte aber an Bord sein, damit die Tour nicht zur Tortur wird. Plant man etwa einen Trip nach Georgien, etwa um die größte Stadt Georgiens, Tifilis, zu besuchen, dann sollte man bedenken, dass es in den Bergen schnell kalt werden kann. Ein 4-Jahreszeiten-Camper wäre also angebracht. Viel Spaß also, im nächsten Urlaub!

Vorteile der Wohnmobilzulassung:

  • Ersparnis: bis zu 50 % geringere Steuer je nach Schadstoffklasse.
  • Kosteneffizienz: Einsparung von einigen hundert Euro jährlich.

Gesetzliche Definition:

  • Wohnmobile gelten als Unterklasse von Pkw.
  • Nicht umgeschriebene Fahrzeuge gelten als mit Ladung versehen.

Zulassungsprozess:

  • Ort: Kfz-Zulassungsstelle.
  • Benötigte Dokumente: Gutachten (§ 19.2 & §21 StVZO), Personalausweis/Reisepass.

Kosten:

  • Zulassung Neufahrzeug (Stand 11/2020): 27,60 €.

Ausbau von Kastenwagen:

  • Beliebt als Wohnmobil für Paare.
  • Möglichkeiten für bis zu vier Schlafplätze.

Ausbauvorgaben für Fahrzeuge:

  • Mindestausstattung erforderlich.
  • Fahrzeug muss begutachtet werden.
  • Umschreibung zur „So.Kfz“ Wohnmobil-Kategorie.

Mindestausstattung für Zulassung:

  • Schlafplatz: Fest montiert, aber wegklappbar.
  • Sitzplatz: Fest eingebaut, Anzahl sollte Schlafplätzen entsprechen.
  • Tisch: Vorhanden, Klapp-/Ausziehtisch meist akzeptiert.
  • Stauraum: Vorhanden, fest verriegelbare Schränke.
  • Kochstelle: Vorschriften variieren je nach Prüfstelle.

Tipps für den Ausbau:

  • Zwei unabhängige Notausgänge.
  • Ggf. VDE-geprüftes 230-Volt-Stromnetz.
  • Frischwasser- und Grauwassertanks.
  • Vermeiden von scharfen Kanten.
  • Eingetragene Sitzplätze mit Fenstern.
  • Keine Stehhöhe seit 2012 erforderlich.

Einzelabnahme:

  • Durchführen durch TÜV, Dekra, GTÜ, KÜS.
  • Erfordert neues Leergewicht und ggf. Gasprüfung.

Dokumente für die Zulassung:

  • Gutachten, Personalausweis/Reisepass, alte Zulassungsbescheinigungen, HU, Versicherungsbestätigung, Kennzeichen, Bankverbindung.

Kosten der Zulassung:

  • Einzelabnahme und weitere Gebühren variieren je nach Region und Fahrzeugart.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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