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Autoreisen in Zeiten von COVID-19: das gilt noch immer!

Lesezeit 6 Min.

Kürzlich aktualisiert am 9. Dezember 2021 um 06:45 Uhr

Autoreisen in Zeiten von COVID-19: das gilt noch immer!

Die Corona-Pandemie hält Deutschland weiter in ihrem Bann und Schlagworte wie Lockdown, Ausgangssperre oder Notbremse bestimmen unseren Alltag. Dennoch gibt es viele Menschen, die sich nach einem Stück Normalität sehen und auch in diesen Zeiten an eine Reise mit dem Auto denken. Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen bezüglich Autoreisen während dem aktuellen Lockdown zusammengefasst. Aktuell gilt in Deutschland noch bis Ende Juni 2021 die bundesweit gültige Notbremse zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Diese inkludiert auch Ausgangssperren zwischen 22 Uhr am Abend und 5 Uhr in der Früh in allen kreisfreien Städten und Landkreisen, welche an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine 7-Tage-Inzidenz von über 100 aufweisen. Der Grund für die anhaltenden Restriktionen sind die auf hohem Niveau verharrenden Infektionszahlen, welche vor allem auf neue und noch ansteckender Virus-Mutationen zurückzuführen sind.

erste Lockerungen machen Hoffnung

Diese Beschränkungen haben natürlich auch eine Auswirkung auf private Reisen und somit auch auf Autoreisen. Doch mit den Feiertagen wie Christi Himmelfahrt und Pfingsten sind auch einige Lockerungen einhergegangen. Dennoch sollte weiter auf nicht notwendige Reisen und Besuche verzichtet werden. Auch Übernachtungen zu touristischen Zwecken sind gesetzlich untersagt. Diese Regelung gilt aber nicht nur für Hotels, sondern auch für Pensionen, private Vermietungen und Camping- bzw. Wohnmobilstellplätze. Weiterhin erlaubt sind jedoch Übernachtungen aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen.

Autoreisen in Zeiten von COVID-19: das gilt noch immer!

Küstenländer ködern Urlauber mit Lockerungen

Mittlerweile scheint die Notbremse der Bundesregierung jedoch Wirkung zu zeigen und in vielen Regionen sind die Infektionszahlen teils stark zurückgegangen. Daher wurden in einigen Regionen rund um Christi Himmelfahrt und Pfingsten bereits vorsichtige Lockerungen umgesetzt. In Schleswig-Holstein gibt es beispielsweise seit dem 9. Mai vier Modellregionen. In diesen Modellregionen ist Tourismus aus privaten Gründen bereits wieder möglich. Am 17. Mai dürfen in Schleswig-Holstein dann landesweit Hotels und Gastronomiebetriebe öffnen und geimpfte, getestete oder genesene Gäste empfangen.

Auch in Niedersachsen traten mit 10. Mai erste Lockerungen in Kraft. Alle Beherbergungsbetriebe dürfen seit diesem Datum wieder Gäste empfangen, wenn diese entweder ihren Erst- oder Zweitwohnsitz in Niedersachsen haben. Sollten die Inzidenzwerte weiter sinken und unter 50 Fallen, dann dürfen bald auch Besucher aus allen anderen Bundesländern wieder in niedersächsischen Beherbergungsbetrieben absteigen.

Auch in Mecklenburg-Vorpommern wurden bereits zaghafte Lockerungen vollzogen. Dort sind Tagesausflügler oder Menschen die über einen Zweitwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern verfügen wieder willkommen, wenn sie entweder vollständig geimpft oder seit sechs Monaten genesen sind und über eine Impfauffrischung verfügen. Diese Lockerungen gelten auch für minderjährige, die noch nicht geimpft sind. Alle Kinder über 6 Jahren müssen jedoch einen negativen Schnelltest vorweisen können. Weitere Lockerungen soll es ab dem 7. Juni geben. Ab dann sollen Einheimische wieder in Beherbergungsbetrieben nächtigen dürfen. Eine Woche später sollen auch Gäste aus allen anderen Bundesländern übernachten dürfen, wenn sie sich vor der Einreise testen lassen.

Bayern öffnet wieder für kleinen Grenzverkehr

Auch in Bayern sind erste Lockerungen erkennbar und der kleine Grenzverkehr zu Österreich ist wieder möglich. Seit 12. Mai können Menschen wieder für einen Aufenthalt von weniger als 24 Stunden zum Einkaufen oder für Besuche ins jeweilige Nachbarland reisen, ohne in Quarantäne zu müssen. Touristische Übernachtungen sollen ab dem 21. Mai wieder erlaubt sein, wenn die Inzidenzwerte stabil unter 100 bleiben. Von diesen Regelungen sind jedoch Menschen, die aus Virusvariantengebieten kommen, ausgenommen.

Autoreisen in Zeiten von COVID-19: das gilt noch immer!

Auch in Sachsen werden die strengen Regeln gelockert und mittlerweile sind Urlaube auf Campingplätzen und in Ferienwohnungen in Regionen mit einer Inzidenz unter 100 wieder erlaubt. In Regionen mit einer Inzidenz unter 50 sollen auch Übernachtungen in Hotels und Pensionen wieder möglich sein. Um von diesen Lockerungen zu profitieren, müssen Sie jedoch einen negativen und tagesaktuellen Test mit sich führen und über eine aktive Buchung verfügen.

Auch in Baden-Württemberg dürfen am kommenden Wochenende wieder Hotels und Biergärten ihre Pforten öffnen. Voraussetzung ist allerdings, dass die jeweilige Region eine Inzidenz unter 100 aufweist und die Gäste über ein negatives Testergebnis von einem Schnelltest verfügen.

Erste Lockerungen auch in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen

Im Bundesland Rheinland-Pfalz ist seit dem 12. Mai in Regionen mit einer Inzidenz unter 100 wieder kontaktarmer Urlaub erlaubt. Damit sind Übernachtungen in Ferienwohnungen oder in Wohnmobilen mit eigenen Sanitäranlagen, sowie in Hotels, die über Zimmer mit Bad und einem Frühstücksservice am Zimmer verfügen, erlaubt. Als Voraussetzung für die Einreise muss ein negatives Testergebnis vorgewiesen werden, welches alle 48 Stunden erneuert werden muss.

Auch in Nordrhein-Westfalen sind seit dem 15. Mai in Regionen mit einer Inzidenz unter 100 wieder Übernachtungen in Hotels, Ferienwohnungen und auf Campingplätzen für getestete, genesene und geimpfte Personen möglich. Unter diesen Voraussetzungen durfte auch die Außengastronomie wieder öffnen.

Autoreisen in Zeiten von COVID-19: das gilt noch immer!

Bei allen Lockerungen bleibt aber die bundesweit geltende Ausgangssperre aktiv und Personen, die nach 22 Uhr eine touristische Reise beginnen, müssen mit einer Strafe rechnen. Diese Regelung betrifft nämlich nicht nur den Aufenthalt an einem bestimmten Ort, sondern auch Reisen zwischen zwei Orten. Ausgenommen von dieser Restriktion sind jedoch Flugreisen aus geschäftlichen Gründen. Laut dem Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages ist in betroffenen Landkreisen der Aufenthalt in Fortbewegungsmitteln jeglicher Art, sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen 22 Uhr und 5 Uhr verboten.

Zudem gelten noch immer strenge Kontaktbeschränkungen. Private Treffen sind auf 5 Teilnehmer aus maximal 2 Haushalten beschränkt, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt werden. Auch die Maskenpflicht beim Einkaufen und im ÖPNV (OP-Masken, KN95 oder FFP2), sowie die Homeoffice-Regelungen sind immer noch aktiv.

Regelungen an der Grenze bei der Einreise aus Nachbarländern

Mit dem Erlass einer neuen Einreiseverordnung werden die Hürden für einen Urlaub im europäischen Ausland jedoch gelockert. Getestete, Geimpfte der Genesene dürfen nach Deutschland einreisen, ohne in Quarantäne zu müssen. Die Impfung muss jedoch mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff, wie BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca oder Johnson & Johnson durchgeführt worden sein.

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Alle Personen die aus Hochrisiko- oder Mutationsgebieten einreisen, müssen jedoch weiter in Quarantäne. Sie können sich allerdings mit einem maximal 48 Stunden alten Antigen-Test oder einem maximal 72-Stunden alten PCR-Test aus der Quarantäne freitesten. Auf der vom RKI veröffentlichen Liste der Risikogebiete innerhalb Europas stehen aktuell nur noch Armenien, Montenegro, Polen, Ungarn und die norwegische Provinz Vestfold og Telemark.

Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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