Gebrauchte Fahrzeuge müssen bekanntlich alle zwei Jahre zur TÜV-Überprüfung, um auf technische Mängel gecheckt zu werden. (Info: Eine Ausnahme gilt für Mietwagen und Taxis. Warum? Das kann man in unserem Beitrag „Hat ein Mietwagen nur 1 Jahr TÜV? Alle Infos zum Thema!“ nachlesen.) Neben der Kontrolle auf durchgerostete Stellen wird das Fahrzeug auch einem Bremstest unterzogen und die Scheinwerfer werden gecheckt. Zu guter Letzt wird auch der Fehlerspeicher ausgewertet und der Schadstoffaustausch auf Abweichungen überprüft. Und der Aufwand ist auch nötig, denn bei 48 Millionen Pkw bundesweit, ist das Verkehrsaufkommen extrem hoch und daher muss auch jedes einzelne Fahrzeug den allgemeinen Verkehrsrichtlinien entsprechen.
Durch die Corona-Krise wurde es aber teilweise schwer einen zeitgerechten Termin zu finden, wenn überhaupt. Daher schlug Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) vor, dass man Bußgelder erst nach vier statt zweimonatiger Überziehung vom TÜV-Termin verhängen sollte. Der Vorschlag wurde jedoch nicht in jedem Bundesland umgesetzt, sodass es zu Abweichungen kam und man sich deshalb informieren sollte, ob es bereits nach zwei Monaten Bußgelder gibt oder nicht.
Wann ist der TÜV beim Fahrzeug fällig?
Das zeigt die TÜV-Plakette am Fahrzeug:
- Die Zahl, die oben steht, markiert den Fälligkeitsmonat
- Die Zahl, die in der Mitte in einem Kreis steht, die zeigt das Fälligkeitsjahr.
- Beide Zahlen zusammen zeigen das Fälligkeitsdatum für die Hauptuntersuchung.
Spätestens am angegebenen Datum sollte also die vorgegebene Hauptuntersuchung stattfinden. Jedoch hat man nach der Fälligkeit noch zusätzliche zwei Monate Zeit um einen Termin zu machen. Man sollte aber auf keinen Fall den Zeitraum überziehen, denn dann wird es 20 Prozent teurer! Und neben den oben erwähnten Zahlen gibt es auch noch verschiedene Farben, die sich abwechseln. Der Grund dafür liegt in der leichten Erkennbarkeit für die Polizei, ob das Fahrzeug geprüft worden ist oder nicht.
Im Falle eines Unfalls drohen horrende Kosten!
Wenn ein Fahrzeug ohne gültigen TÜV in einen Unfall verwickelt ist und es sich herausstellt, dass der Crash aufgrund von technischen TÜV-relevanten Mängeln geschah, kann die Versicherung die Zahlung vom Fahrer zurückverlangen, beziehungsweise ist gar nicht erst verpflichtet die Kosten zu übernehmen. Bei einer Regressnahme muss ein Gutachten die Unfallursache nachweisen und folglich droht auch noch ein Gerichtsverfahren. Auch diese Kosten müssen vom Fahrer übernommen werden, wenn es tatsächlich aufgrund des Mangels war, dass sich der Unfall ereignete.

Sind aktuell TÜV-Prüfungen trotz Pandemie möglich?
Natürlich werden auch in Zeiten der Pandemie unter hohen Sicherheitsmaßnahmen HU-Prüfungen durchgeführt. Maskenpflicht und möglichst kontaktloses bezahlen, sowie kaum Kontakt zum Kunden, sind dabei mittlerweile die Regel. Zusätzlich wird das Auto zum Schutz desinfiziert, um nur einem möglichst geringen Ansteckungsrisiko ausgesetzt zu sein. Das regelmäßige Desinfizieren vom Fahrzeug wird generell jedem empfohlen, besonders Türgriffe, Sicherheitsgurte, Lüftung, Armaturen und das Lenkrad. Mehr zu diesem Thema gibt es in unserem Beitrag „Corona eindämmen mit mehr Hygiene im Fahrzeug!„.
Welche Strafen drohen bei welchen Mängeln?
Wird die HU bei PKW und Motorräder überzogen gilt:
- HU überzogen um 2 bis 4 Monate = 15 Euro
HU überzogen um 4 bis 8 Monate = 25 Euro
HU überzogen um mehr als 8 Monate = 60 Euro und 1 Punkt - Verstoß der Vorschriften zu den Leuchten = 15 bis 20 Euro
- Fahren mit unzulässiger Mischbereifung = 15 Euro
- Fahren mit geringerer Mindestprofiltiefe = 60 Euro und 1 Punkt
- Fahren trotz erloschener Betriebserlaubnis = 90 Euro und 1 Punkt
- Fahren mit defektem Auspuff = 20 Euro
- Fahren mit einem Anhänger ohne Unterlegkeile = 5 Euro
- Fahren trotz schwerer Mängel an Bremsen oder Lenkung = 90 Euro und 1 Punkt
- Fahren mit falscher Saisonbereifung = 60 Euro und 1 Punkt
- Fahren ohne gültiger HU = 80 Euro und 1 Punkt
- Fahrzeughalter hat die Fahrt zugelassen = 70 Euro und 1 Punkt
Die Hauptuntersuchung, eine Autowäsche und der Werkstattbesuch sind aktuell möglich. Zumindest dann, wenn die wichtigsten Regeln, also Abstand halten, Hygiene beachten und Maske tragen, vollständig beachtet werden. Anders sieht das bei der Zulassung vom Fahrzeug aus. Da arbeiten momentan noch viele Kfz-Zulassungsstellen mit Einschränkungen.
Fazit: Trotz überzogenen TÜV-Termin halten sich die Bußgelder in Grenzen. Trotzdem sollte sich kein Autofahrer darauf verlassen, denn wenn etwas passieren sollte, wird die Versicherung dafür eventuell nicht haften und der Fahrer muss die Kosten selbst übernehmen. Und man sollte auch nie den Grund der HU vergessen: Nämlich, die allgemeine Verkehrssicherheit zu gewährleisten.





