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Volle Beleuchtung! Was ist beim Tuning eigentlich legal?

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Kürzlich aktualisiert am 23. April 2021 um 01:42 Uhr

An jeder Ecke des Wagens eine LED verbaut? Der Unterboden schimmert in allen Farben und auch innen gibt es keine dunkle Ecke mehr! Nur was ist eigentlich erlaubt? Darf man mit Auto wie den verrückten Japan-Tuning Kreationen aus dem Video unten überhaupt auf Europas Straßen? Scheinwerfer am Wagen dienen in erster Linie der Verkehrssicherheit und nicht der Optik des Wagens, aus diesem Grund müssen Sie gut sichtbar angebracht sein und natürlich ausreichend Licht abgeben sowie den Vorschriften der ECE genügen die vom TÜV überprüft werden.

Reflexfolien + Signalfolie nur an Nutzfahrzeugen

Was dürfen Lampen / Scheinwerfer?

  • nach vorn ausschließlich mit weißem Licht leuchten (Ausnahmen sind Blinker, Nebelscheinwerfer)
  • nach hinten ausschließlich in Rot (Ausnahmen sind natürlich Blinker, Rückfahrscheinwerfer)
  • Zusatzscheinwerfer müssen (es gibt wenige Ausnahmen) immer paarweise angebracht werden und symmetrisch zur Fahrzeugmitte und auf gleicher Höhe
  • Xenon-Scheinwerfer und Abblendlicht das über 2000 lm produziert muss an eine Scheinwerferreinigungsanlage und eine automatische Leuchtweitenregulierung gekoppelt sein (Tipp: Alles zum Thema Leuchtweitenregulierung / LWR Nachrüsten)
  • bei Zubehörteilen: Prüfplaketten (E-Zeichen) muss angebracht sein
  • zb. LED Ambiente oder LED Driving Kits von Osram sind erlaubt
  • Strahler und Leuchtdekorationen innen (Fußraum etc.) sind erlaubt, wenn diese nicht nach außen wirken!

Was ist nicht erlaubt?

  • Grundsätzlich sind Zusatzscheinwerfer, die andersfarbig, leuchten nicht gestattet, weder angeschalten noch ausgeschalten
  • Alles was nicht der Vorschrift StVZO §§ 49a – 54 und 60 und einiger spezieller EU-Richtlinien, sowie den Regelungen der ECE („Economic Commission for Europe“) entspricht, ist nicht erlaubt
  • Aufkleber in Leuchtfarben sind verboten (Ausnahme Reflexfolien / Signalfolien für Nutzfahrzeuge etc.)
  • Neonbeleuchtungen wie bei vielen japanischen Tuning-Wagen im Unterbaubereich, abgedunkelte (getönte) Leuchtmittel, leuchtende Malereien (Grafiken, Bilder etc.), Namensaufschriften, Strahler und Leuchtdeko im inneren der Fahrzeuge die nach außen Ihre Wirkung zeigen müssen zugelassen sein

Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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