Beim Fahren mit dem Elektrofahrrad raten Experten besonders eindringlich zum Tragen eines Helms. Für E-Bikes gibt es spezielle Schutzhelme, die eine größere Schutzwirkung für den Träger bieten. Die Aktion Das sichere Haus (DSH) empfiehlt, beim Kauf eines Fahrradhelms für ein E-Bike auf die Norm „NTA 8776“ zu achten. Diese Helme bieten einen im Vergleich zu herkömmlichen Fahrradhelmen erhöhten Schutz für die Schläfen und den Nacken.
auf die NTA 8776 Norm achten
Helme dieser Norm sind in den Niederlanden für S-Pedelecs zugelassen, also motorunterstützte Fahrräder mit einer Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h. Fahrradhelme deutscher Norm hingegen würden nur auf eine Aufschlaggeschwindigkeit von 19,5 km/h geprüft. Eine Helmpflicht gilt in Deutschland für nicht motorisierte Fahrräder und E-Bikes, die bis 25 km/h beim Treten unterstützen, nicht. Bei S-Pedelecs mit einer Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h, die versicherungspflichtig sind, muss hingegen ein Helm verpflichtend getragen werden.
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