Auf der Fahrradstraße herrschen weder Gehupe noch Drängelei, was als ausgesprochen angenehm empfunden wird. Allerdings geht es auch hier nicht ohne Regeln. Das Schild Fahrradstraße (Zeichen 244.1) zeigt an, dass dort grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren dürfen. Ausnahmen werden durch ein weiteres Zusatzschild geregelt. Darauf steht dann ausdrücklich, dass auch andere Fahrzeuge wie Autos, Motorräder oder Anlieger erlaubt sind. Expertenorganisationen wie die Dekra verdeutlichen dies. Manchmal werden entsprechende Abschnitte auch durch eine spezielle Fahrbahnmarkierung eingegrenzt. Allgemein gilt, dass Radfahrer Vorrang haben und stets nebeneinander unterwegs ein dürfen. Sofern andere Fahrzeuge gestattet sind, ist darauf zu achten, dass sie keine Behinderung oder Gefährdung für die Fahrradfahrer darstellen. Eine Anpassung an das Tempo des Radverkehrs ist darüber hinaus notwendig.
Tempolimit von maximal 30 km/h
Wenn keine anderen Verkehrsschilder aufgestellt sind, gelten die Verkehrsregeln rechts vor links sowie eine Maximalgeschwindigkeit von 30 km/h. Diese Verkehrsregelung muss von allen Fahrzeugen inklusive Radfahrern eingehalten werden. Doch kann die Rechts-vor-links-Regel durch andere Schilder aufgehoben werden? Grundsätzlich gilt, dass gegenseitige Rücksicht genommen werden muss, insbesondere was Kreuzungen betrifft. An den neuralgischen Punkten ist es umso wichtiger alle Schilder zu beachten und sich zu vergewissern, ob die Rechts-vor-links-Regel vielleicht dadurch entfällt. Sofern Autos erlaubt sind, sollten die Fahrer beim Öffnen von Türen besonders vorsichtig sein und stets an den Blick nach hinten denken.
Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.
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Kein generelles Tempolimit für Deutschland – so SPD, Grüne und die FDP |
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