Kürzlich erreichte uns von einem unserer Leser eine interessante Frage. Der Leser Stefan R. fragte uns etwas zum Thema „Mopedauto, mit polnischen Papieren. Die Frage: „Ich plane, für mein Kind, ein sogenanntes Mopedauto zu kaufen. Dabei handelt es sich um ein Fahrzeug aus dem Jahr 2016, dass man bereits mit 15 Jahren fahren kann. Leider sind zum Fahrzeug keinerlei deutsche Papiere vorhanden. Der aktuelle Besitzer hat das Fahrzeug von einem polnischen Freund abgekauft. Ungünstigerweise gibt es auch hierzu keinerlei Unterlagen. Noch nicht einmal einen Kaufvertrag, der überhaupt bestätigt, dass das Fahrzeug ihm gehört, ist vorhanden. Aktuell ist das Fahrzeug noch versichert, was allerdings meines Erachtens nichts zu sagen hat, da die Versicherung für solch ein Gefährt nur ein paar oberflächliche Eckdaten wie das Baujahr oder die Rahmennummer (Fahrgestellnummer) wissen möchte.
Reichen die ausländischen Papiere?
Vom Vorbesitzer gibt es lediglich eine polnische Zulassung (eine Art Betriebserlaubnis) und sonst nichts. Wird man von der Polizei angehalten, dann reicht diese aber laut diversen Infos im Netz nicht aus. Besteht also die Möglichkeit, die polnischen Papiere umschreiben zu lassen, bei der Zulassungsstelle? Eventuell nach erfolgter 21er-Abnahme (§ 21 StVZO)? Oder welchen Weg müsste ich einschlagen, damit das Fahrzeug legal von meinem Kind in Deutschland gefahren werden kann?“ Unsere Antwort: Soweit uns bekannt, müssen die Leichtmobile im Gegensatz zum herkömmlichen Pkw weder zur TÜV-Untersuchung noch müssen sie zugelassen werden. Das hat zur Folge, dass dafür auch keine Kfz-Steuer fällig wird.
Ja, die Unterlagen reichen aus!
Nur ein Versicherungskennzeichen ist für das Gefährt erforderlich. Denn Mopedautos sind Leichtkraftfahrzeuge der Fahrzeugklasse L6e. Soll heißen, sie haben vier Räder, ein oder zwei Sitzplätze, sind auf 4 kW oder 6 kW Leistung beschränkt, wiegen höchstens 425 Kilogramm und sind bauartbedingt maximal 45 km/h schnell. Solche Fahrzeuge sind derzeit (Stand 01.2023) zulassungsfrei! Soll heißen, wenn das Fahrzeug versichert ist, dann spielt es keine Rolle, dass es nur eine polnische (ausländische) Betriebserlaubnis besitzt! Sollte die Polizei das Kind anhalten, dann reicht es aus, wenn der Versicherungsschein sowie die polnische (ausländische) Betriebserlaubnis vorgezeigt wird.
Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung! Er spiegelt lediglich unsere Erfahrung/Einschätzung mit diesem Thema wider!
Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.
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Hallo
Was für Dokumente sind das aus Polen ?
Ich habe ein Aixam mit polnischen Zulassungsstellebescheinigung
Reicht so was für hier in Deutschland?
Soweit uns bekannt, reicht das aus, um hier damit zu fahren. Allerdings „keine Garantie“ auf diese Aussage.