Freitag , 29. März 2024
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Autokredit: Was, wenn es während der Laufzeit kracht?

Lesezeit 7 Min.

Autokredit: Was, wenn es während der Laufzeit kracht?

Wenn Sie in einen Unfall verwickelt werden, ist das grundsätzlich schon mal ein Problem. Wenn das entsprechende Auto noch Teil einer laufenden Finanzierung ist, ist das für die Verbesserung des bestehenden Problems nicht gerade zuträglich. Denn nun ist nicht nur die Auseinandersetzung mit dem Unfallgegner, sondern auch die Auseinandersetzung mit der Bank nötig. Tuningblog erklärt Ihnen alles, was Sie über die problematische Thematik wissen müssen im folgenden Artikel.

Wer trägt die Schuld am Unfall?

Autokredit: Was, wenn es während der Laufzeit kracht?

Wenn die Schuldfrage klar ist und Sie keine Schuld trifft, brauchen Sie sich keine großen Sorgen machen, denn in diesem Fall ist es die Pflicht des Unfallgegners bzw. die seiner Haftpflichtversicherung, alle Kosten, die für Sie aufgrund des Unfalls entstehen, zu decken. Darunter fallen sowohl die Kosten für die Reparatur, Kosten, die eventuell für einen Anwalt fällig werden und jene Kosten, die entstehen können, weil Sie ein Ersatzfahrzeug benötigen. Jedoch stehen Sie hier eventuell vor dem Problem, dass ein Unfall eine Wertminderung für Ihr Fahrzeug bedeutet – ganz egal, ob im Nachhinein noch irgendwelche Spuren des Unfalls zu sehen sind oder nicht. Wenn Sie nun noch in einer Finanzierung stecken und planen, den Wagen am Ende der Laufzeit zurückzugeben oder zu verkaufen, haben Sie einen finanziellen Nachteil, da es sich eben um ein Unfallfahrzeug handelt.

Wertverlust legt der Gutachter fest

Autokredit: Was, wenn es während der Laufzeit kracht?

Wenn es sich um einen erheblichen Schaden handelt, kann es auch durchaus dazu kommen, dass der Unfallgegner für den entstandenen Wertverlust aufkommen muss. Hierfür gelten jedoch einige Bedingungen. So darf das Auto zum Beispiel nicht älter als fünf Jahre sein (hier gilt der Tag der Erstzulassung) und außerdem über nicht mehr als 100.000 Kilometer Laufleistung verfügen. Ist das gegeben, erfolgt der Ausgleich der Differenz des Werts, den Ihr Wagen vor dem Unfall hatte. Dieser Wert wird von einem Gutachter festgelegt. Manchmal kann es bei einem fast neuen Wagen auch durchaus sein, dass der Wertverlust höher als die eigentlichen Reparaturkosten ausfällt. Auch in diesem Fall muss das durch den Unfallgegner ausgeglichen werden.

Wie hoch ist der Schaden?

Wenn allerdings nicht der Unfallgegner, sondern sie selbst (zumindest größtenteils) die Schuld für den Unfall tragen, wird der eventuelle Wertverlust zu Ihrem Problem. Wenn in Ihrem Vertrag festgehalten wurde, dass Sie den Wagen am Ende der Laufzeit wieder dem Händler übergeben, müssen Sie diesen darüber informieren, dass Sie in einen Unfall verwickelt waren. Handelt es sich um einen schweren Unfall, fällt selbstverständlich auch der Wertverlust entsprechend höher aus. Dieser wird in der Regel aber sowieso von den Händlern als relativ hoch eingeschätzt, was letztendlich dafür sorgt, dass es zu einer extremen Differenz zwischen dem vertraglich vereinbarten und dem später bestimmten Restwert kommt. Sie sind dazu verpflichtet, die entsprechende Differenz auszugleichen. Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, wenn Sie den Wagen in Eigenregie verkaufen und dabei auf einen höheren Preis hoffen. Das ist natürlich nur dann möglich, wenn es der Kreditvertrag nicht verbietet.

Lohnt sich die Reparatur oder nicht?

Autokredit: Was, wenn es während der Laufzeit kracht?

Wenn es zum Totalschaden kommt, vermuten die meisten, dass der Restwert quasi nicht existent ist. Jedoch ist es in den meisten Fällen so, dass das Fahrzeug immer noch über einen bestimmten Wert verfügt. Liegt ein Totalschaden vor, bedeutet, dass nur, dass eine Reparatur entwendet technisch nicht möglich ist (technischer Totalschaden) oder sich die Reparatur finanziell nicht lohnt, da die Reparaturkosten höher sind als die Summe, die Sie für die Beschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs abzüglich des Restwerts aufwenden müssen (wirtschaftlicher Totalschaden). Der Restwert kann also nichtsdestotrotz noch relativ hoch sein, sofern die Kosten für ein gleichwertiges Fahrzeug entsprechend niedrig und die Reparaturkosten entsprechend hoch sind. Und das ist schneller der Fall, als man denkt. Ganz unabhängig davon, welcher Fall eintritt: Ein Unfall wirkt sich in jedem Fall auf den Wert Ihres Fahrzeugs aus. Auf Ihre Finanzierung wirkt sich das aber nur bedingt aus. Nämlich insofern, als das sich der Restwert Ihres Fahrzeugs verändert, was bei einigen Kreditformen durchaus eine Rolle spielt.

Inwiefern beeinflusst ein Unfall die Finanzierung?

Je nachdem, für welche Form der Finanzierung Sie sich entschieden haben, kann ein Unfall entweder erhebliche oder aber auch keine Folgen in Bezug auf Ihre Finanzierung haben. Wenn es sich um einen klassischen Ratenkredit handelt, so zahlen Sie einfach weiter Ihre monatlichen Raten und eventuelle Schäden des Autos sind hierbei vollkommen irrelevant. Im schlimmsten Fall bezahlen Sie also für etwas weiter, was sich schon gar nicht mehr in Ihrem Besitz befindet. Die Bank kümmert das jedoch nicht. Sie hat lediglich das Problem, wenn der Brief als Sicherheit hinterlegt war (was bei dieser Art der Finanzierung aber selten der Fall ist), dass dieser vielleicht vorzeitig herausgegeben werden muss, um den Totalschaden verkaufen zu können. Danach ist die Sicherheit der Bank und das Druckmittel gegen Sie, für eine regelmäßige Zahlung der Raten, weg. Aber noch immer bestehen für Sie natürlich die Verbindlichkeiten aus dem Vertrag.

Autokredit macht die Sache schwierig

Autokredit: Was, wenn es während der Laufzeit kracht?

Anders sieht die Sache aus, wenn Sie einen Autokredit abgeschlossen haben. Hier müssen Sie ebenfalls weiterhin die monatlichen Raten begleichen. Allerdings ist ein solcher Kredit zweckgebunden und aus Sicherheitsgründen ist der Fahrzeugbrief in der Regel bei der Bank hinterlegt. Wenn Sie das Fahrzeug nun aufgrund eines Totalschadens abmelden und verkaufen wollen, ist das aufgrund des fehlenden Fahrzeugbriefs erst mal nicht möglich. Aus diesem Grund müssen Sie der Bank vielleicht einen Ersatz stellen. Das kann beispielsweise ein gleichwertiges Fahrzeug des Partners oder das eines Elternteils sein, dessen Fahrzeugbrief nun der Bank überreicht wird, bis der Kredit abgezahlt ist.

Drei-Wege-Finanzierung / Ballonfinanzierung

Im Falle einer Drei-Wege-Finanzierung bzw. einer Ballonfinanzierung wird zum Ende der Laufzeit hin in der Regel eine hohe Schlussrate fällig werden. Wenn Sie nicht in der Lage sind, diese zu bezahlen oder sie schlichtweg nicht bezahlen wollen, müssen Sie das Fahrzeug entweder verkaufen oder aber zurückgeben, wobei auf eine eventuelle Wertminderung im Falle eines Unfalls bereits hingewiesen wurde. Das macht die Sache für Sie erheblich schwieriger, da je nach Laufzeit und Schlussrate enorme Kosten auf Sie zukommen können. Eventuell ist die Bank in diesem Fall zu einer Auflösung des bestehenden Vertrags bereit und sie können stattdessen auf einen Ratenkredit umzusteigen, was die Sache für Sie günstiger gestaltet. Ist der Kredit schon zum großen Teil getilgt, dann besteht am ehesten die Möglichkeit, dass sie den Brief erhalten und den Restbetrag wie gewohnt weiter abzahlen können.

Was zahlen die Versicherungen?

Autokredit: Was, wenn es während der Laufzeit kracht?

Die meisten schließen neben einer Haftpflichtversicherung auch eine Kaskoversicherung für Ihr Fahrzeug ab. In der Regel mindestens eine Teilkaskoversicherung. Jene Teilkaskoversicherung deckt Schäden ab, die durch Diebstahl, Brand, Wild, Glasbruch, Marderbiss oder entsprechende Witterung verursacht wurden. Wenn Sie die Schuld an einem Unfall tragen, erstattet die Versicherung die für Sie entstandenen Kosten nicht. Das gilt auch für die Finanzierung Ihres Fahrzeugs. Die Vollkaskoversicherung umfasst auch selbst verschuldete Unfälle und auch Vandalismus. Wenn Sie mutwillig oder zumindest grob fahrlässig einen Unfall verursachen, kommt die Versicherung aber meistens für den Schaden auch nicht auf oder kürzt zumindest die Auszahlung beträchtlich. Im Falle eines Totalschadens wird der volle Kaufpreis maximal 12-18 Monate nach Erwerb erstattet. Allerdings nicht die eventuellen Mehrkosten, die aufgrund der Finanzierung entstanden sind. Hier empfiehlt sich die Auflösung des Vertrags – die geforderte Summe können Sie ja auf einmal entrichten. Außerdem ist in den Kaskoversicherungen auch meistens eine Selbstbeteiligung (Eigenanteil oder Selbstbehalt.) enthalten – also ein gewisser Anteil, den Sie selbst bezahlen müssen.

Restschuldversicherung

Beim Abschluss eines Kreditvertrags wird oftmals direkt eine Restschuldversicherung mit abgeschlossen. Sie springt ein, wenn es ihnen nicht möglich ist, die laufenden Raten nicht mehr zu bezahlen. Das ist bei Arbeitslosigkeit, Krankheit oder auch bei Berufsunfähigkeit der Fall. Allerdings greift die Restschuldversicherung bei einem Unfall nicht!
Fazit: Hat das Auto einen Totalschaden erlitten, dann sollten Sie stets mehrere, am besten unabhängige Angebote einholen, um den Restwert bestimmen zu lassen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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