Freitag , 29. März 2024
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Als Dienstwagen ein Elektroauto? Wir haben die Infos!

Lesezeit 9 Min.

Als Dienstwagen ein Elektroauto? Wir haben die Infos!

Der in der Automobilindustrie voranschreitende Umstieg auf Elektroantriebe ist mittlerweile auch bei zahlreichen Unternehmen angekommen. Immer mehr Firmen und Unternehmen bevorzugen Elektrofahrzeuge. Und für die Unternehmen ist der Umstieg auf Elektrofahrzeuge in vielerlei Hinsicht sogar lukrativ. Zum einen wird oftmals das Ansehen des Unternehmens verbessert, zum anderen gibt es dank Steuerersparnissen und Fördermitteln auch Vorteile in finanzieller Hinsicht.

Sind E-Autos umweltfreundlich?

Mit einem Umstieg von klassischen Verbrennern auf Elektroantriebe kann der CO₂-Ausstoß reduziert werden. Um die CO₂-Emissionen weltweit auf ein nachhaltiges Level zu bringen, bedarf es der langfristigen Zusammenarbeit von privaten Verbrauchern, Industrie und Unternehmen. Als Unternehmen kann man mit einer Umstellung auf Elektroantriebe seinen Beitrag leisten. Die von Elektrofahrzeugen erzeugten Emissionen sind im Vergleich zu herkömmlichen Verbrennern gering. Wenn dabei noch zusätzlich auf Ökostrom gesetzt wird, ist die Klimafreundlichkeit nochmals höher.

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Dennoch lassen sich auch bei dem Einsatz von Elektrofahrzeugen, CO₂-Emissionen nicht vollständig verhindern. Insbesondere die Herstellungen von Batterien ist alles andere als umweltfreundlich. Dennoch gilt, dass Elektrofahrzeuge, trotz problematischer Batterieherstellung, im Schnitt weniger Emissionen erzeugen als Verbrenner. Zudem haben Unternehmen die Möglichkeit, von einem Umstieg auf E-Autos auch finanziell zu profitieren. Die CO₂-Steuer zum Beispiel entfällt vollständig, bei der Nutzung von E-Autos.

Können Unternehmen ihr Ansehen verbessern?

In vielen Unternehmen ist Nachhaltigkeit mittlerweile Teil der Firmenphilosophie geworden und das Konzept „Ressourcen schonen“, lässt sich natürlich auch vermarkten. Viele Unternehmen setzen seither auf ein klimafreundliches Konzept, indem etwa ausschließlich auf Elektrofahrzeuge gesetzt wird. Natürlich möchten die Unternehmen das ihren Kunden auch zeigen, indem sie etwa ihre Firmenwagen mit Schriftzügen versehen. Aufkleber, mit „Wir setzen auf Elektroantrieb„, findet man im Straßenverkehr häufig und die Firmen machen davon Gebrauch, um ihre Außendarstellung zu verbessern. Doch auch direkt auf der Firmen-Webseite lässt sich die klimaschonende Ausrichtung eines Unternehmens bewerben. Im Hinblick auf Image und Marketing kann sich eine Umrüstung auf Elektrofahrzeuge also bezahlt machen.

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Sind Elektrofahrzeuge lukrativ für Unternehmen?

Der Umstieg auf Elektrofahrzeuge kann sich für Unternehmen in finanzieller Hinsicht lohnen. Durch bestimmte Steuervorteile und Förderprogramme können sogar Arbeitnehmer selbst davon profitieren. Einige dieser Vorteile sind:

  1. es gibt Förderprogramme direkt vom Bund
  2. es gibt regionale Förderprogramme
  3. niedrigerer geldwerter Vorteil
  4. die Kfz-Steuer entfällt für einen Zeitraum von 10 Jahren
  5. anschließend weiterhin nur 50 % der herkömmlichen Kfz-Steuer

Sind bei privater Nutzung eines E-Auto-Firmenwagens Steuerersparnisse zu erwarten?

Wenngleich Firmenwagen für den geschäftlichen Bereich gedacht sind, so werden die Fahrzeuge dennoch in der Praxis auch privat genutzt. Und das kommt auch der Umwelt zugute. Wird ein Firmenwagen auch privat genutzt, so wird sich meist kein Zweitwagen gekauft. Nicht vergessen sollte man hier aber den geldwerten Vorteil, den Firmeninhaber und Arbeitnehmer anrechnen und versteuern lassen müssen. Bei normalen Verbrennern müssen ab dem Zeitpunkt der Erstzulassung, ein Prozent des Listenpreises des Fahrzeugs geltend gemacht werden.

Bei Elektrofahrzeugen hingegen werden nur 0,25 % angerechnet, was eine deutliche Ersparnis ist. Allerdings gilt dies nur bei einem Listenpreis von bis zu 60.000 €. Sollte der Kaufpreis des E-Autos höher als 60.000 € sein, so werden 0.5 Prozent angerechnet, was jedoch immer noch nur die Hälfte ist. Besonders Arbeitnehmer profitieren von den Steuervorteilen, da der geldwerte Vorteil als Arbeitslohn geltend gemacht werden muss. Firmeninhaber und Selbstständige profitieren jedoch ebenfalls von den Vergünstigungen, da der geldwerte Vorteil damit geringer ausfällt.

Wie setzt sich die Kfz-Steuer hier zusammen?

Normalerweise wird die Kfz-Steuer anhand des Hubraums berechnet, sowie an dem tatsächlichen CO₂-Ausstoß. Das heißt, je geringer der Ausstoß von CO₂ ist, desto weniger Steuern müssen gezahlt werden. Anders ist dies jedoch bei Elektrofahrzeugen, da in den ersten 10 Jahren nach der Erstzulassung, die Kfz-Steuern vollständig entfallen. Nach den ersten 10 Jahren berechnet sich die anfallende Kfz-Steuer anhand des Gewichts des Fahrzeugs. Doch, wie bereits festgehalten wurde, sind es mit 50 % gerade einmal die Hälfte der Kfz-Steuern, die für ein Fahrzeug mit Verbrenner anfallen.

Wird der Einsatz von E-Autos im Unternehmen vom Bund gefördert?

Auch der Bund fördert die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass es sich auch um ein von dem Bund gelistetes Fahrzeug handelt, welches förderfähig ist. Sollte dies der Fall sein, greift der Umweltbonus. Der Umweltbonus vom Bund kann sich auf bis zu 9.000 € pro Fahrzeug belaufen. Im Gegensatz zu reinen Elektrofahrzeugen wird auch die Anschaffung eines Plug-in-Hybrids gefördert. Die maximale Fördersumme liegt hier allerdings „nur“ bei 6.750 €. Praktisch für Unternehmer: Der Umweltbonus kann einfach online beantragt werden. Insofern ein Fahrzeug schon zugelassen wurde, kann man sich für die Beantragung vom Umweltbonus an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wenden. Dort wird der Antrag anschließend bearbeitet.

Aktuell gibt der Bund an, dass der besagte Umweltbonus nur bis Ende dieses Jahres gültig ist. Zwar gibt es auch im neuen Jahr noch einen Bonus, dieser wird dann allerdings angepasst und sich nur auf die Fahrzeuge beziehen, die nachweislich umweltfreundlich sind. Anzunehmen ist, dass der Umweltbonus sich dann zunehmend nur noch an Elektrofahrzeuge richtet. Eine weitere Änderung kommt zusätzlich ab dem 1. September nächstens Jahres auf Verbraucher zu. Ab diesem Datum soll der Umweltbonus nur bei Privatpersonen greifen, die sich ein neues Elektrofahrzeug anschaffen. Als Unternehmer sollte man also seine Anträge auf den Umweltbonus, vor diesem Datum stellen. Ob diese geplante Regeländerung allerdings tatsächlich so umgesetzt wird und sich nicht doch noch etwas ändert, bleibt abzuwarten.

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Die Homepage vom Bundesamt für Wirtschaft & Ausfuhrkontrolle ist eine gute Anlaufstelle, um sich regelmäßig über die derzeitigen Entwicklungen und potenziellen Änderungen zu informieren. Ferner bietet die KfW derzeit eine Förderung an, die sich an Ladestationen richtet, insofern diese für das Aufladen von Elektrofahrzeugen innerhalb eines Betriebs genutzt werden. Pro aufgestelltem Ladepunkt warten hier bis zu 900 € Förderungsgeld auf Unternehmer. Zu beachten gilt es allerdings, dass die Bonuszahlungen aus einer Fördersumme geschöpft werden. Diese ist begrenzt und die Banken rechnen damit, dass die Fördersumme bis Ende des Jahres aufgebraucht sein wird. Wer also noch von der Förderung seitens der KfW profitieren will, der sollte schnell handeln. An dieser Stelle sei noch gesagt, dass das Förderprogramm der KfW ausschließlich für Unternehmer verfügbar ist.

Welche Förderprogramme auf regionaler Ebene werden angeboten?

Auch auf regionaler Ebene gibt es verschiedene Förderprogramme, die dann von den einzelnen Bundesländern und Städten angeboten werden.

  1. Das Bundesland Nordrhein-Westfalen bietet einen Zuschuss von bis zu 8.000 € an, für die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs. Wichtig ist: Dieser Zuschuss gilt auch beim Leasing und für einen Leihwagen. Hier müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
  2. Einen Zuschuss von bis zu 3.000 € gibt es in Baden-Württemberg. Hier können unter anderem Taxi- oder Mietwagenunternehmen von der Förderung profitieren.
  3. Eine Förderung für alle Elektroleichtfahrzeuge gibt es für Unternehmen und Firmen in München. Auch eine kostenlose Beratung rund um das Thema E-Mobilität kann hier beantragt werden.
  4. Besitzer von Elektrofahrzeugen können sich in vielen Städten Deutschlands über kostenfreies Parken freuen und das auch in der Innenstadt. Beantragen müssen E-Fahrzeugbesitzer nichts, da es ausreicht, über ein gültiges E-Kennzeichen zu verfügen.

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Da die verschiedenen Förderprogramme auf Bundes- und Städteebene sich häufig ändern oder auslaufen, sollte man sich als Unternehmer immer individuell und zeitnah informieren. Das heißt, wenn Sie als Unternehmer vor der Anschaffung eines E-Firmenwagens stehen und auf etwaige Förderprogramme nicht verzichten wollen, müssen Sie mit Ihrer zuständigen Stadt oder Ihrem Bundesland in Kontakt treten. Beratungen, die seitens der Städteämter häufig angeboten werden, ersparen einem zudem die aufwendige Eigenrecherche.

Können Unternehmen mehrere Förderprogramme gleichzeitig in Anspruch nehmen?

Die verschiedenen Förderprogramme lassen sich teilweise auch miteinander kombinieren. Allerdings sollten Unternehmer darauf achten, dass sie nicht die Übersicht verlieren, über die verschiedenen Voraussetzungen, die bei den einzelnen Förderprogrammen gelten. So ist es beim Umweltbonus zum Beispiel so, dass man diesen auch dann noch erhalten kann, wenn man ein Elektrofahrzeug bereits gekauft hat. Bei anderen Förderprogrammen hingegen muss der Antrag bereits vor dem Kauf gestellt sein. Wer sich also den größtmöglichen finanziellen Vorteil sichern möchte, sollte sich entsprechend informieren.

Elektrofahrzeuge und Umweltzonen – diese Vorteile gibt es!

Aktuell erlebt man es immer häufiger, dass in verschiedenen Städten Deutschlands Umweltzonen eingerichtet werden. Das heißt, innerhalb dieser Zonen dürfen dann Fahrzeuge mit einem Dieselmotor nicht mehr fahren. Da diese Zonen stetig ausgeweitet werden, ist auch das ein weiterer Grund dafür, warum sich die Anschaffung von elektronisch betriebenen Firmenwagen lohnen kann. Zonen dieser Art kann man natürlich einfach umfahren, indem man eine andere Route wählt. Allerdings ist dies längst nicht überall möglich. In größeren Städten findet man Umweltzonen häufiger als in Kleinstädten und abgelegenen Gebieten. Dort gibt es häufig keine andere Möglichkeit, den Zielort zu erreichen. Diese und weitere Probleme entfallen mit dem Einsatz von Elektrofahrzeugen.

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Lohnt es sich jetzt schon, auf E-Autos zu setzen?

Bereits ab 2035 greift ein neues Gesetz, sodass Fahrzeuge mit Verbrenner dann nicht mehr zugelassen werden. Das Gesetz gilt bislang aber nur innerhalb der EU und betrifft die Fahrzeuge nicht, die vor dem besagten Datum zugelassen wurden. Der EU-Beschluss bringt jedoch mit sich, dass Firmen und Unternehmen bei einer etwaigen Neuanschaffung von Firmenwagen, ab diesem Zeitpunkt auf Elektrofahrzeuge oder andere klimafreundliche Fahrzeuge setzen müssen. Daher ist es nicht verkehrt, wenn Firmen und Unternehmen sich bereits jetzt mit dem Umstieg beschäftigen. Dank verschiedener Förderprogramme von Bund und Ländern sollte es den Firmen aktuell einfacher fallen, die nötige Infrastruktur für den Einsatz von Elektrofahrzeugen, nach und nach auszubauen. Den Umstieg jetzt schon in Angriff zu nehmen, kann sich also lohnen.

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Welche Elektrofahrzeuge eignen sich für mein Unternehmen?

Welche Art von Elektrofahrzeugen sich für Ihren Betrieb am besten eignen, muss man immer individuell betrachten. Unterschiedliche Faktoren spielen hier eine Rolle, wie die Distanz, die die Fahrzeuge im Rahmen der Firmentätigkeit zurücklegen müssen. Zwar hat sich in den letzten Jahren schon viel getan im Bereich der Reichweite von Elektrofahrzeugen, jedoch ist diese immer noch weit weg von dem, was man von Verbrennern gewohnt ist. An sich wäre eine nicht allzu große Reichweite von Elektrofahrzeugen kein Problem, wenn die nötige Infrastruktur für Ladestationen vorhanden wäre. Das ist jedoch bislang nicht flächendeckend der Fall und auch der Ladevorgang selbst, nimmt verhältnismäßig viel Zeit in Anspruch. Wer regelmäßig lange Strecken zurücklegen muss, kann jedoch (noch) auf Plug-in-Hybride setzen.

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Dabei handelt es sich um Fahrzeuge, die sowohl über einen Elektroantrieb als auch einen Verbrenner verfügen. Sobald die Energie aufgebraucht ist, schaltet das Fahrzeug automatisch auf den Verbrenner um. Tatsächlich werden Hybrid-Fahrzeuge ebenfalls vom Bund gefördert. Sollte Ihr Unternehmen allerdings nicht auf Fahrzeuge angewiesen sein, die stetig lange Strecken zurücklegen müssen, so bietet der Markt mittlerweile eine große Auswahl an verschiedenen Elektrofahrzeugen an. Und abgesehen von klassischen Pkws, stehen von verschiedenen Herstellern mittlerweile auch Lastfahrzeuge zur Verfügung und E-Limousinen. Doch welche Art von Elektro- oder Hybrid-Fahrzeugen für Sie und Ihr Unternehmen die richtigen sind, richtet sich nach den individuellen Gegebenheiten.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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