Dienstag , 20. Februar 2024
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Ein Privatfahrzeug verleihen/vermieten? Darauf muss man achten!

Lesezeit 4 Min.

Ein Privatfahrzeug verleihen/vermieten? Darauf muss man achten!

Die meisten Autos stehen die überwiegende Zeit in Garagen oder auf Parkplätzen, ohne genutzt zu werden. Da könnte es doch sinnvoll sein, das Auto zu teilen. Diejenigen, die das häufig und evtl. sogar gegen Bezahlung tun, müssen hierbei aber einiges beachten. Sogar bei einer kurzfristig Leihe im Bekanntenkreis sollte klar sein, dass der Entleiher im Zweifelsfall für alle entstehenden Schäden haftet. Zunächst einmal kommt im Schadensfall die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters für alle Schäden an fremden Eigentum auf. Eine Vollkaskoversicherung wird aktiv, so sie denn besteht, wenn Schäden am eigenen Auto entstanden sind. Etwaige Selbstbeteiligungen oder Höherstufungen sowie sämtliche weiteren Zahlungen im Zusammenhang mit dem Schaden müssen hingegen durch den Entleiher getragen werden.

schriftliches Dokument als Sicherheit

Sollte keine Voll- oder Teilkaskoversicherung bestehen, ist es wichtig, Haftungsfragen im Vorfeld zu klären. Diese sollten schriftlich fixiert werden, damit dem Fahrzeugentleiher klar ist, welche Pflichten er mit der Leihe des Autos übernimmt. Auch Vorschäden am Fahrzeug sollten festgehalten werden, damit keine der beiden Parteien im Nachhinein unrechtmäßige Forderungen stellen kann.

Ein Privatfahrzeug verleihen/vermieten? Darauf muss man achten!

Juristen raten zusätzlich zu einer schriftlichen Fixierung und bieten dazu auch kostenfreie Musterschreiben an. Auch sollte der Fahrzeughalter sicherstellen, dass sämtliche erforderlichen Papiere im Fahrzeug sind respektive der Fahrer darüber verfügt. So muss die Zulassungsbescheinigung Teil I immer beim Fahrer sein, damit dieser die ordnungsgemäße Zulassung des Fahrzeugs nachweisen kann. Gleiches gilt für den Führerschein des Fahrers, den der Verleiher unbedingt vorher überprüfen sollte.

Ist der Fahrer überhaupt für das Fahrzeug versichert?

Eine Meldung der Leihe an die Versicherung ist nicht unbedingt erforderlich. Auf der anderen Seite sollte man sich aber vorher über die eigene Police genau erkundigen. So kann es sein, dass in der Versicherung nur bestimmte Personen für die Führung des Fahrzeugs zugelassen sind, z. B. die Familie (volljährige Kinder, Ehepartner, Geschwister etc.).

Die Police kann zwar vorübergehend erweitert werden, jedoch sollte der Fahrzeughalter dringend dafür Sorge tragen, dass niemand ohne Versicherungsschutz mit dem Auto fährt. Auch steuerlich macht es einen großen Unterschied, ob man Geld für die Leihe nimmt oder nicht. Der Gesetzgeber unterscheidet nämlich genau zwischen einer in der Regel kostenlosen Leihe und einer Vermietung, die gegen die Zahlung eines Entgeltes geschieht. Bei regelmäßigen Vermietungen von Fahrzeugen können Steuern fällig werden. Einkünfte aus einer Fahrzeugvermietung sind nur bis zu einer Höhe von 256 € steuerfrei.

Vermietung über Internetseiten

Wer sein Fahrzeug über diverse Portale im Internet anbietet, sollte bedenken, dass diese Praxis nicht unumstritten ist. Zwar übernimmt das Portal in der Regel die Versicherung, aber wichtige Regelungen werden nicht immer beachtet. So muss auch die Zulassungsstelle informiert werden und das Fahrzeug jährlich zu Hauptuntersuchung, wenn dieses gewerblich genutzt wird (mehr dazu). Dazu kommt, dass die Versicherung ein Fahrzeug, das vermietet wird, anders einstuft, da die Beanspruchung größer ist.

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Gewerbliche Vermietung – darf man das?

Eine gewerbliche Vermietung will gut überlegt sein, da Steuern drohen oder gar Bußgelder, wenn man mit den Steuerzahlungen nachlässig ist. Auch die eigene Versicherung sollte gefragt werden, ob eine Vermietung über Internetportale überhaupt zulässig ist. Auch ist es natürlich essenziell, wem das Fahrzeug gehört. Ist der Wagen geleast, finanziert oder gemietet? Dann schließt sich eine Weitergabe in der Regel direkt aus. Eine rein private Leihe ist hingegen mit weit weniger Komplikationen verbunden. Tipp: Unser Beitrag „Mit dem Fahrzeug Geld verdienen – die Autowerbung!“ hält noch mehr Infos bereit.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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