Donnerstag , 28. März 2024
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Fahrzeugverkauf trotz laufendem Kredit? So geht es!

Lesezeit 6 Min.

Fahrzeugverkauf trotz laufendem Kredit? So geht es!

Die Ausgangssituation: Sie freuen sich über ihr neues Auto, was Sie dank eines Kredites kaufen konnten. Die Zahlung der Finanzierungsraten war zunächst kein Problem. Doch dann stellen sich Veränderungen in Ihrem Leben ein, die Sie bei der Finanzierung des Pkw nicht einbezogen hatten. Sie bekommen eventuell nur noch Kurzarbeitergeld, oder Sie verlieren ganz Ihren Job, Nachwuchs hat sich angekündigt oder sonstige Gründe zwingen zur finanziellen Umorientierung und damit zu der folgenden Frage. Fahrzeugverkauf trotz laufendem Kredit?

Verkauf trotz Kredit?

Fahrzeugverkauf trotz laufendem Kredit? So geht es!

Die Antwort auf die Frage, ob der Verkauf auch bei laufender Finanzierung möglich ist, lautet „ja„, auch wenn es natürlich nicht der Idealfall ist. Deshalb sollten Sie einige Punkte beherzigen, um den Verkauf zu einem guten Abschluss zu bringen. Eine offene Kommunikation ist in jedem Fall gefordert, damit alle Beteiligten auf dem gleichen Informationsstand sind und Sie Kenntnis darüber erhalten, wie Sie korrekt vorgehen. Es ist zuerst zu klären, unter welchen Voraussetzungen der Verkauf des Fahrzeugs möglich ist, d.h., welche Bedingungen aus dem Kreditvertrag für ihren Fall maßgeblich sind.

Kredit mit Zweckbindung!

Haben Sie den Kreditvertrag zweckgebunden abgeschlossen, d.h. ausdrücklich für den Kauf eines Autos (Kfz-Kredit), dann folgt daraus auch die entsprechende Zweckbindung im Hinblick auf die Ausgabe des Kreditbetrages. Die kreditgebende Bank bleibt so lange Eigentümerin des von ihnen gekauften Autos, bis der Kredit (Tilgung und Zinsen) vollständig zurückgezahlt wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt behält die Bank – gewissermaßen als Pfand – den Fahrzeugbrief (Teil II der Zulassungsbescheinigung). Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, Ihren Kreditgeber darüber in Kenntnis zu setzen, dass Sie Ihr Fahrzeug verkaufen möchten, denn ohne den Fahrzeugbrief – der ja bei der Bank ist – kann kein Verkauf erfolgen. Weder die Ab- noch die Anmeldung bei der Zulassungsstelle ist möglich. Erst mit einer Zustimmung des Kreditgebers ist also der Verkauf für Sie machbar.

Kredit ohne Zweckbindung!

Sollten Sie – anders als im zuvor beschriebenen Fall – keine Zweckbindung für den Kredit (Barkredit) vereinbart haben, lässt sich der Autoverkauf deutlich einfacher vollziehen. Denn in diesem Fall bleibt der Fahrzeugbrief nicht bei der Bank. Der Besitz des Briefes dokumentiert offiziell, dass sie der Eigentümer des Fahrzeugs sind. Kommen wir zurück zum zweckgebundenen Kredit, bei dem sich der Verkauf eher kompliziert gestaltet. Wir empfehlen Ihnen, der Reihe nach wie folgt vorzugehen:

  • Den Kreditgeber über den gewünschten Verkauf informieren

Ohne die Einwilligung der Bank (Eigentümerin des Fahrzeugs) zum Verkauf, ist jeder Gedanke an eine Veräußerung ohne Sinn. Der erste Schritt besteht also darin, mit dem Kreditgeber Kontakt aufzunehmen, um die Zustimmung einzuholen und zu erfragen, was beim weiteren Vorgehen zu beachten ist. Sind z.B. spezielle Unterlagen erforderlich, gibt es „zwingende“ Verkaufsbedingungen oder eine Frist, bis wann das Auto verkauft werden muss? Von besonderer Bedeutung ist die Frage, wie mit dem noch offenen Kreditbetrag verfahren werden soll. Es kann sein, dass die Bank darauf besteht, dass Sie den noch offenen Restkredit vor dem Verkauf begleichen. Und dass zudem eine sog. Vorfälligkeitsentschädigung erhoben wird, ist nicht unüblich. Es handelt sich dabei um einen Betrag, der für die Bank den Ausfall der Zinsen ausgleicht, die sie bis zum regulären Vertragsende erhalten hätte. Möglich ist aber auch, dass Ihre Bank die Übernahme des Kreditvertrags samt Restschuld durch die Käuferin oder den Käufer Ihres Autos gestattet.

Fahrzeugverkauf trotz laufendem Kredit? So geht es!

  • Wertermittlung für ihr Fahrzeug auf dem Automarkt

Informieren Sie sich über den aktuellen Wert Ihres Pkw, damit Sie wissen, welchen Kaufpreis Sie veranschlagen können. Dazu haben Sie verschiedene Möglichkeiten, wie die Nutzung von (zum Teil) kostenlosen Internetportalen zur Bewertung. Aussagekräftiger ist zweifelsohne aber ein professionelles Gutachten, was Sie in einer Werkstatt erstellen lassen können, das allerdings auch deutlich teurer als die Internetbewertung ist. Tragen Sie in jedem Fall immer mit Ihren Angaben zu einer realistischen Bewertung bei, machen Sie auch Angaben über bedeutsame Fakten wie darüber, dass es sich bei Ihrem Auto um ein „Unfallfahrzeug“ (wenn es der Fall ist) handelt. Ist der aktuelle Marktwert ermittelt, überlegen Sie sich den Kaufpreis, für den Sie Ihren Pkw anbieten wollen und setzen Sie den Preis etwas über dem noch offenen Kreditbetrag an. Im Idealfall können Sie nach dem Verkauf nicht nur Ihre Restschuld begleichen, sondern haben auch noch einen kleinen Gewinn.

Fahrzeugverkauf trotz laufendem Kredit? So geht es!

  • Inserat mit Aussagekraft

Seien Sie offen und ehrlich! Weisen Sie von Beginn an darauf hin, dass für das angebotene Fahrzeug noch eine Finanzierung läuft und Sie vor diesem Hintergrund nicht über den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) verfügen. Wird dann dennoch Kaufinteresse bekundet, dürfen Sie davon ausgehen, dass der noch bei der Bank befindliche Fahrzeugbrief für den Käufer vermutlich kein Problem darstellt. „Bilder sagen mehr als tausend Worte„: Eine gute Verkaufsanzeige ist erst mit aussagekräftigen Fotos komplett (innen/außen, Beschädigungen, Tachostand etc.). Und achten Sie dabei auf die Qualität der Fotos! (Belichtung, Schärfe usw.).

Kredit ablösen oder übergeben

Steht der Käufer fest, verfahren Sie so, wie es mit dem Kreditgeber abgestimmt wurde. Das kann entweder die Kreditablösung durch Sie sein, woraufhin Ihnen die Bank den Fahrzeugbrief überlässt, den Sie dann an Ihre Kaufvertragspartner übergeben, oder die Käuferin bzw. der Käufer übernehmen den noch laufenden Kreditvertrag und führen die Rückzahlung des noch offenen Kreditbetrages einfach weiter. Die Vorgaben der Bank für eine solche Übertragung sollten Ihnen im Vorfeld aber bereits bekannt und geregelt sein. Mit dem Kaufenden ist ferner abzustimmen, ob Sie das Auto abmelden oder ob das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen übernommen wird. Verbunden mit der Fahrzeugveräußerung stellt sich zudem stets die Frage, ob das Auto privat oder an den Handel verkauft werden soll. Die eine wie auch die andere Möglichkeit hat Vor- und Nachteile:

Privater Verkauf

  • Vorteile -> vergleichsweise zahlreiche Interessierte, es kann voraussichtlich ein höherer Kaufbetrag erzielt werden
  • Nachteile -> die laufende Finanzierung kann Privatpersonen eher „abschrecken“, Sie müssen sich um ein Inserat kümmern, Verkaufsprozess mit vergleichsweise hohem (Zeit-) Aufwand

Verkauf an Handel

  • Vorteile -> das Auto kann in Zahlung genommen werden, die Suche nach Käuferin oder Käufer entfällt, der Verkaufsprozess gestaltet sich vergleichsweise leicht und schnell
  • Nachteile -> der erzielte Preis dürfte deutlich niedriger ausfallen als beim Privatverkauf

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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