Dienstag , 27. Februar 2024
Menu

Die Kfz-Versicherung auch „nach“ dem 30.11. kündigen?

Lesezeit 6 Min.

Die Kfz-Versicherung auch „nach“ dem 30.11. kündigen?

Der 30. November gilt in der Regel als Stichtag, um die Kfz-Versicherung zu kündigen. Viele Versicherte wissen allerdings nicht, dass eine Kündigung unter bestimmten Voraussetzungen auch danach noch möglich ist. Eine Erhöhung der Beiträge beispielsweise bewirkt grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht für Versicherte. Doch worauf sollten Versicherte achten, um von diesem Recht Gebrauch zu machen?

Beitragserhöhung, Ausnahmefälle, Formalitäten

Die Kfz-Versicherung auch „nach“ dem 30.11. kündigen?

In der Regel gilt, dass die Kfz-Versicherung bis zum 30. November gekündigt werden muss. Grund dafür ist das Versicherungsjahr, dass sich üblicherweise über das Kalenderjahr erstreckt, unter der Berücksichtigung der einmonatigen Kündigungsfrist. Der 30. November ist entsprechend der Stichtag, an dem die Versicherung die Kündigung erhalten haben muss. Jedoch tritt unter bestimmten Voraussetzungen auch danach noch das Sonderkündigungsrecht in Kraft. In vielen Fällen tritt dies vor allem in Kraft, wenn sich der Beitrag erhöht hat. Ein Blick auf die Beitragsrechnung lohnt sich daher auch im Dezember noch.

Kündigung bei Beitragserhöhung

Die Kfz-Versicherung auch „nach“ dem 30.11. kündigen?

Ein Sonderkündigungsrecht liegt vor, wenn sich der Beitrag erhöht, obwohl der Versicherungsschutz im Umfang unverändert bleibt. Ab der Benachrichtigung haben Versicherte vier Wochen Zeit von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Basis dafür ist in der Regel die jährliche Beitragsrechnung. Die Erhöhung des Beitrags ist hier oftmals auf den ersten Blick jedoch gar nicht zu erkennen. Um Licht ins Dunkle zu bringen gibt es nachfolgend eine Erklärung, warum die Versicherung auch teurer werden kann, obwohl der neue Schadenfreiheitsrabatt gestiegen ist. Dies nennt man eine verdeckte bzw. versteckte Beitragserhöhung und die kommt zustande, wenn der Versicherer den Rabatt nicht vollständig an den Versicherten weitergibt. Es gibt entsprechend Sparpotenzial, dass der Versicherte gar nicht erkennt. Einige Versicherungen legen dies mit Vergleichsbeiträgen offen, der auf einer fiktiven Basis ermittelt wurde. Ist der Vergleichsbeitrag also niedriger als der neu ermittelte Beitrag redet man von dieser verdeckten bzw. der versteckten Beitragserhöhung. Der Vergleichsbeitrag muss allerdings nicht von den Versicherungen angegeben werden, anders als der Hinweis zum Sonderkündigungsrecht. Das Sonderkündigungsrecht greift immer, wenn auch nur ein Bestandteil der Versicherung einen höheren Beitrag mit sich bringt oder der Umfang des Versicherungsschutzes sich vermindert.

Sonderkündigungsfristen

Wie bereits erwähnt ist der eigentliche Stichtag der 30. November, weil Versicherungsjahre bei den meisten Versicherern den Kalenderjahren entsprechen. Die Kündigungsfrist von 4 Wochen ist bei den Versicherern identisch, auch wenn das Versicherungsjahr bei einigen Versicherern abweichen kann. Wie angesprochen ist die Frist bei einem Sonderkündigungsrecht auch auf vier Wochen festgesetzt. Hier zählt der Zeitpunkt der Benachrichtigung der Beitragserhöhung. Als Benachrichtigungsmethode wird in der Regel die Beitragsrechnung genutzt. Diese wird oftmals auch erst im Laufe des Dezember versendet. Das bedeutet, dass Sonderkündigungsfristen zumeist erst Ende Januar ablaufen und die Versicherung auch rückwirkend gekündigt werden kann. Dabei sollte man immer das Ausstellungsdatum der Beitragsrechnung beachten und nicht den Zugang bei Ihnen.

Kündigungsgründe

Die Beitrasgerhöhung ist der gängigste Grund für eine Kündigung, die sich auf das Sonderkündigungsrecht beruft. Doch grundsätzlich gibt es noch weitere Kündigungsgründe, bei denen die Versicherten von diesem Recht Gebrauch machen können. Hier redet man von einer außerordentlichen Kündigung. Sowohl der Versicherte, als auch der Versicherer hat die Möglichkeit nach einem Unfall die Versicherung zu kündigen. Hierbei muss der Schaden allerdings von der Versicherung reguliert worden sein, damit das Sonderkündigungsrecht von vier Wochen wiederum greift. Die Schadensregulierung muss in diesem Fall offiziell abgeschlossen worden sein, sprich der Bescheid des Versicherungsunternehmens ist bei dem Versicherten eingegangen. Ab diesem Zeitpunkt gelten die vier Wochen Sonderkündigungsfrist.

Die Kfz-Versicherung auch „nach“ dem 30.11. kündigen?

Gleiches gilt bei der Anschaffung eines anderen Fahrzeugs. Gerade bei Gebrauchtwagen, die privat erworben werden, ist es in der Regel so, dass die Kfz-Versicherung des Vorbesitzers mit übernommen wird. Auch hier gilt ein Sonderkündigungsrecht, dass für vier Wochen ab Kaufdatum gilt. Bei dem Verkauf eines Fahrzeugs wird die eigene Versicherung automatisch auf den neuen Käufer übertragen. Bei einer Abmeldung ist der Versicherungsvertrag nach eine Ruhepause, die beitragsfrei ist, erloschen und nicht mehr gültig.

Ausnahmefälle Sonderkündigungsrecht

Bei allem, was bisher angesprochen wurde, gibt es selbstverständlich auch Ausnahmefälle, in denen das Sonderkündigungsrecht nicht greift – auch wenn eine Beitragserhöhung durch den Versicherer stattgefunden hat. Grundsätzlich ist dies der Fall, wenn die Verantwortung der Beitragserhöhung beim Versicherten vorzufinden ist. Beispiele dafür können ein Wohnortwechsel, weitere eingetragene Fahrer oder mehr Kilometerleistungen sein. Auch wer Unfälle verursacht kann in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft werden, was höhere Beiträge mit sich bringt. Auch staatliche Anordnung der Versicherungssteuer beispielsweise sind vom Sonderkündigungsrecht ausgenommen.

Formalitäten bei der Kündigung

Aus welchen Grund auch immer die Kündigung stattfindet, ob fristgerecht oder durch das Sonderkündigungsrecht, sollten immer die Formalitäten beachtet werden. Bei vielen Versicherungsunternehmen ist eine Kündigung via Fax oder Mail akzeptiert, die sicherste Variante ist aber immer das Einschreiben mit Rückschein, um einen entsprechenden Nachweis zu haben. Des Weiteren sollten immer die Kündigungsgründe angegeben werden, wenn vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht wird. Eine ordentliche Kündigung kann dagegen ohne Gründe eingereicht werden.

Die Kfz-Versicherung auch „nach“ dem 30.11. kündigen?

Ihr plant den Kauf von einem neuen Auto und sucht deshalb eine Finanzierung? Oder soll das modifizierte Schätzchen samt Anbauteile einfach bestmöglich versichert sein? Dann ist unsere Kredit, Finanzierung, Leasing, Versicherung & Co.-Kategorie genau die richtige Anlaufstelle um sich zu informieren. Und auch günstige Finanzierungen für Zubehör-Parts gibt es. Ist der neue Schmiederadsatz, das geplante Airride-Luftfahrwerk oder die gewünschte Folierung zu teuer? Dann hilft eventuell eine kleine Finanzierung dabei, die Modifikation am Fahrzeug zu realisieren. Und auch das Thema Leasing oder der Fahrzeugverkauf kommen hier nicht zu kurz. Klickt Euch doch einfach durch die Beiträge und erhaltet die Antwort auf Eure Fragen.

zusammengefasst die Infos zur Kfz-Kündigung:

  • in der Regel können Sie nur einmal im Jahr die Kfz-Versicherung kündigen (meist am 30. November)
  • Sonderkündigungsrecht  bei einer Beitragserhöhung, einem Schadensfall, einem Fahrzeugwechsel 
  • Policen laufen oftmals vom 1. Januar bis zum 31. Dezember
  • wird nicht gekündigt, verlängert sich die Versicherung um 1 Jahr
  • auch Versicherungen mit unterjähriger Laufzeit gibt es (beginnt zum Beispiel zum 1. August, Kündigungsfrist beträgt einen Monat, es muss also spätestens zum 30. Juni gekündigt werden)
  • es ist möglich, zuerst die bestehende Kfz-Versicherung zu kündigen und danach eine neue Kfz-Versicherung abzuschließen (Empfehlenswert ist aber die umgekehrte Reihenfolge)
  • Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland obligatorisch
  • Kündigungsschreiben für die Kfz-Versicherung sollte schriftlich erfolgen und muss am Stichtag beim Versicherer eingehen (per Einschreiben, per Fax, per E-Mail) und mit eigenhändiger Unterschrift versehen sein – prüfen Sie das in den Versicherungsbedingungen: „Textform“ = auch per E-Mail, „Schriftform“ = ein unterschriebenes Schriftstück.
  • Angaben im Kündigungsschreiben:
    – Name und Adresse
    – Datum
    – Adresse des Versicherers
    – Versicherungsnummer
    – Fahrzeugkennzeichen
    – Unterschrift
  • Sonderkündigungsrecht muss im Kündigungsschreiben angeben werden. Dazu sollte man um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung bitten.
    – möglich, wenn die Beiträge steigen, es einen Schadensfall gab, ein anderes Fahrzeug gekauft wurde
  • außerordentliche Kündigung mit einer Frist von 4 Wochen nach dem Ereignis (Eingang beim Versicherer ist auch hier maßgeblich)

Die Kfz-Versicherung auch „nach“ dem 30.11. kündigen?

Das war’s natürlich längst noch nicht gewesen!

tuningblog hat unzählige Beiträge rund um das Thema Kredit, Finanzierung, Leasing, Versicherung & Co. auf Lager. Wollt Ihr sie alle sehen? Klickt einfach HIER und schaut Euch um. Folgend ein Auszug der letzten Beiträge aus dieser Kategorie:

Kfz-Versicherung – Beitrasgsrückzahlung weger Corona?

Die Kfz-Versicherung auch „nach“ dem 30.11. kündigen?

Versicherung speziell für Elektro-Vans von Mercedes-Benz!

Die Kfz-Versicherung auch „nach“ dem 30.11. kündigen?

Kfz-Versicherung! Günstige Angebote für Fahranfänger!

Die Kfz-Versicherung auch „nach“ dem 30.11. kündigen?

„tuningblog.eu“ – zum Thema Autotuning und Auto-Styling halten wir Euch mit unserem Tuning-Magazin immer auf dem Laufenden und präsentieren Euch täglich die aktuellsten getunten Fahrzeuge aus aller Welt. Am besten Ihr abonniert unseren Feed und werdet so automatisch informiert, sobald es zu diesem Beitrag etwas Neues gibt, und natürlich auch zu allen anderen Beiträgen.

Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert