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Fristen & Stichtag: die Kündigung der KFZ-Versicherung!

Lesezeit 8 Min.

Fristen & Stichtag: die Kündigung der KFZ-Versicherung!

Will man eine Kfz-Versicherung kündigen, muss dies bis zum 30. November (Stichtag) passieren. Nachdem das Datum verstrichen ist, ist eine Kündigung lediglich noch möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Es gilt, daher, alles über die richtige Form und Fristen zu wissen. Wer den Anbieter seiner Kfz-Versicherung wechseln möchte, hat bis 30.11. Zeit, die bestehende Versicherung zu kündigen. Es ist allerdings von Vorteil, mit der Kündigung nicht bis zum letzten Tag zu warten, denn es gilt: Die Versicherung muss die Kündigung bis zum Stichtag 30. November erhalten haben. Der Poststempel spielt dabei keine Rolle. Es ist zwar auch möglich, die Versicherung per E-Mail zu kündigen, allerdings sind dabei einige Dinge zu beachten. Im Streitfall kann es schwer werden, nachzuweisen, wann und ob die E-Mail wirklich eingegangen ist.

Fristen & Stichtag: Kündigung Kfz-Versicherung!

Fristen & Stichtag: die Kündigung der KFZ-Versicherung!Wer sich nur für ganz bestimmte Bereiche rund um das Thema „Fristen & Stichtag: die Kündigung der Kfz-Versicherung!“ interessiert, der kann sich mit den folgenden Sprungmarken direkt zum gewünschten Thema mit nur einem Klick navigieren. Und genauso schnell kommt man mit nur einem Klick vom ausgewählten Menüpunkt auch wieder zu dieser Übersicht zurück. Wir empfehlen aber unseren Lesern immer den kompletten Beitrag durchzulesen. Einige Menüpunkte sind nämlich erst dann wirklich nachvollziehbar und verständlich, wenn der vollständige Info-Beitrag gelesen wurde.

  1. Kündigungsfristen der Kfz-Versicherung
  2. Versicherungsverträge mit unterjähriger Laufzeit
  3. Monatliche Kündbarkeit bei Verträgen
  4. Kündigung der Kfz-Versicherung per E-Mail
  5. Kündigung eines Vertrags über ein Kundenportal
  6. Schriftliche Kündigung (per Brief)
  7. Enthaltene Informationen im Kündigungsschreiben
  8. Sonderkündigungsrecht
  9. Kündigung bei einem Fahrzeugwechsel

Fristen & Stichtag: die Kündigung der KFZ-Versicherung!

Folgend ein paar Infos zur Kündigung: Das Kündigungsschreiben sollte schon einige Tage vor dem 30.11. als Einschreiben mit Rückschein an die Versicherung gesendet werden. Sollte es passieren, dass man den Stichtag komplett verpasst hat, gibt es häufig noch die Option, den Kfz-Vertrag mithilfe vom Sonderkündigungsrecht zu kündigen (wenn die Versicherung etwa die Beträge erhöht). Im Folgenden werden die wichtigsten Informationen zu den Fristen und deren Form gegeben.

Kündigungsfristen der Kfz-Versicherung

Bei einer Kfz-Versicherung ist es möglich, diese immer zum Ende eines Versicherungsjahres unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zu kündigen. Wenn bei der Versicherung keine Kündigung eingeht, wird der Versicherungsvertrag automatisch um ein Jahr verlängert. Das Versicherungsjahr läuft bei den meisten Kfz-Versicherungen vertraglich bis zum 31. Dezember. Das neue Versicherungsjahr beginnt somit mit 1. Januar. Zu beachten: Sollte der Vertrag beispielsweise im August abgeschlossen worden sein, läuft dieser zunächst nur bis 31. Dezember desselben Jahres. Anschließend verlängert er sich um ein ganzes Jahr. Somit ist der Stichtag für eine Vertragskündigung der 30. November. 《zurück zur Übersicht

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Versicherungsverträge mit unterjähriger Laufzeit

Folgendes gilt im Weiteren zu beachten: Es gibt Versicherungen, welche Verträge mit sogenannter unterjähriger Laufzeit anbieten. Bei diesen ist das Versicherungsjahr nicht mit dem Kalenderjahr verbunden. Man muss hier auf den Hauptfälligkeitstermin in der Jahresrechnung achten. Dieser zeigt den Beginn des neuen Versicherungsjahres an. Wenn ein Beitrag beispielsweise zum 1. August fällig wird, so endet das alte Versicherungsjahr mit dem 31. Juli. Eine Kündigung muss somit spätestens am 30. Juni, also einen Monat vorher bei der Versicherungsstelle eingehen. Dies gilt auch, wenn beispielsweise eine vierteljährige Zahlung ausgemacht wurde.

Auch da gibt es somit nur einen Hauptfälligkeitstermin. Solche Verträge mit unterjähriger Laufzeit bringen einen großen Nachteil mit sich: Da nicht zum Jahresende gekündigt werden kann, kann der Versicherte auch nicht vom Preiskampf unter den Versicherungen profitieren. Zur Hauptwechselsaison (diese ist im November) werben Versicherungen nämlich häufig mit günstigen Tarifangeboten, um Neukunden zu gewinnen. 《zurück zur Übersicht

Monatliche Kündbarkeit bei Verträgen

Nun zu Versicherungsverträgen mit monatlicher Kündbarkeit: Diese Variante gilt als neuer Trend, mit dem Versicherungen ganz besonders auf die Zielgruppe junger Autofahrer abzielen. Der Grund dafür: Diese sind es gewohnt, Verträge über Apps am Smartphone sowohl abzuschließen als auch zu kündigen. Ebendiese Kunden wünschen sich bezüglich der Kündigung auch oft größere Flexibilität. Hier sollte man allerdings kritisch hinterfragen, ob eine solche Flexibilität bei einer Kfz-Versicherung wirklich notwendig ist und ob man die Option nicht vielleicht mit einem saftigen Aufschlag extra bezahlt. 《zurück zur Übersicht

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Kündigung der Kfz-Versicherung per E-Mail

Folgendes gilt es bei der Kündigung der Kfz-Versicherung per E-Mail zu beachten: Früher musste man einen Vertrag im Normalfall per Brief und mit Unterschrift kündigen. Dies gilt für Verträge seit dem 1. Oktober 2016 nicht mehr. Sie können prinzipiell per E-Mail gekündigt werden. Allerdings gibt es dabei einige Dinge zu beachten: Zuerst muss der Absender für die Versicherungsgesellschaft klar zu identifizieren sein. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die E-Mail-Adresse bereits im System gespeichert wurde. Die E-Mail sollte zudem die Anschrift, die Kundennummer oder Versicherungsscheinnummer sowie die Telefonnummer enthalten.

Der Nachteil von Kündigungen per E-Mail besteht allerdings immer noch darin, dass im Streitfall der Eingang einer E-Mail nur sehr schwer nachweisbar ist. Ein Tipp ist deshalb: Man sollte die E-Mail am besten im Postausgang speichern und sie auch ausdrucken, damit sie nicht nur in digitaler Form vorliegt. Zudem sollte man sich die Kündigung bestätigen lassen. Dafür benötigt es lediglich die Bitte an die Versicherung, den Erhalt der E-Mail mit der Kündigung sowie das Datum der Kündigung kurz zu bestätigen. Viele Versicherungen bestätigen die Kündigung mit einem sogenannten „Autoresponder“. Dieser ist sozusagen der Beleg für den Eingang der E-Mail. Den Autoresponder sollte man sich abspeichern. 《zurück zur Übersicht

Kündigung eines Vertrags über ein Kundenportal

Viele sind mit ihrer Versicherung auf einem Kundenportal registriert. Ist das der Fall, kann der Vertrag auch dort gekündigt werden. Es gibt jedoch auch Kundenportale, die nicht sonderlich nutzerfreundlich sind. Das bedeutet, dass sich etwa der Weg zur Kündigung hinter unzähligen Schritten und Klicks verbirgt, was schließlich zur Folge hat, dass Kunden genervt aufgeben. Zudem gilt dasselbe wie bei der Kündigung per E-Mail: Im Streitfall kann vom Kunden nicht nachgewiesen werden, dass er eine Kündigung verschickt hat. Es wird zwar im Idealfall eine Bestätigungs-E-Mail erzeugt, man sollte aber trotzdem darauf achten, in irgendeiner Form eine Bestätigung des Kündigungsvorganges im Kundenportal angezeigt zu bekommen und davon einen Screenshot zu machen und diesen abzuspeichern. 《zurück zur Übersicht

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Schriftliche Kündigung (per Brief)

Die schriftliche Kündigung mittels Brief ist die sicherste Variante, seinen Vertrag zu kündigen. Wenn man also auf Nummer sicher gehen will oder auch einen Vertrag besitzt, der vor dem 1. Oktober 2016 abgeschlossen wurde, sollte man die Vertragskündigung per Einschreiben mit Rückschein versenden. Sollte es nämlich dann zu Unstimmigkeiten kommen, kann das Eintreffen des Schreibens bei der Versicherungsgesellschaft problemlos nachgewiesen werden.

Für die Kündigung spielt der Poststempel aber keine Rolle. Es ist lediglich wichtig, zu beachten, dass der Versicherung das Kündigungsschreiben bis zum Stichtag vorliegt. Die Kündigung sollte demnach frühzeitig in Angriff genommen werden. Daher ein Tipp: Spätestens vier Werktage vor dem Stichtag sollte das Kündigungsschreiben abgeschickt werden. So, wie auch bei der Kündigung per E-Mail gilt hier, um eine Bestätigung der Kündigung zu bitten. So kann es nicht zu Unstimmigkeiten kommen. 《zurück zur Übersicht

Enthaltene Informationen im Kündigungsschreiben

  • Anschrift des Absenders
  • Anschrift der Versicherungsgesellschaft
  • Versicherungsscheinnummer
  • Datum des Schreibens
  • Kennzeichen des Fahrzeugs
  • Kündigungsgrund (beispielsweise „fristgerechte Kündigung“, „Sonderkündigung“ etc.)
  • Bei einer Kündigung per E-Mail: Betreff sollte auf „Kündigung der Kfz-Versicherung“ lauten
  • Bei einer schriftlichen Kündigung: Unterschrift
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Sonderkündigungsrecht

Es gibt neben der regulären Kündigung, welche zum Ablauf des Versicherungsjahres stattfindet, weitere Anlässe, die mit dem Recht auf Sonderkündigung verbunden sind.

  • Beitragserhöhung:
    Werden die Beiträge einer Kfz-Versicherung erhöht, besteht das Recht, zu kündigen. Dies gilt auch, wenn die ordentliche Kündigungsfrist bereits verstrichen ist. Gründe für die Erhöhung der Beiträge sind u.a. die Schadensstatistik, aufgrund derer der jeweilige Fahrzeugtyp in eine andere Typklasse fällt oder eine Änderung der Risiko-Einstufung des jeweiligen Zulassungsbezirks. Die Versicherung muss den Kunden in jedem Fall über eine Erhöhung der Beiträge schriftlich in Kenntnis setzen. Dies passiert mit der jährlichen Beitragsrechnung. Es gilt darum, bei dieser genau zu schauen, denn es kann möglicherweise zu einer verdeckten Beitragserhöhung kommen: Die Beiträge wurden erhöht, man muss aber weniger als im vergangenen Jahr bezahlen, weil sich der Schadenfreiheitsrabatt ebenfalls erhöht hat. Auch in diesem Fall besteht das Recht auf Kündigung. Mit Erhalt der Nachricht beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen.

  • Nach einem Schadensfall:
    Es besteht nach jedem Schadensfall, den man der Versicherung meldet, das Recht, zu kündigen und auf einen Versicherungswechsel. Dies ist nicht abhängig davon, ob die Versicherung den Schaden übernimmt. Man kann allerdings erst dann kündigen, sobald die Versicherung die Leistungspflicht in der Haftpflicht entweder anerkannt oder abgelehnt hat oder die Leistungsverhandlungen abgeschlossen sind. Ab diesem Zeitpunkt hat man vier Wochen Zeit, den Vertrag zu kündigen. 《zurück zur Übersicht

Kündigung bei einem Fahrzeugwechsel

Es bedarf keiner Kündigung, wenn ein Fahrzeug abgemeldet respektive verkauft wird. Wenn die Kfz-Versicherung abgemeldet wird, geht diese in eine Ruhephase über, die beitragsfrei ist. Der Vertrag löst sich nach 18 Monaten automatisch auf. Wenn das Fahrzeug verkauft wird, geht die Versicherung beim Kauf an denjenigen über, der das Fahrzeug kauft. Sollte dieser bei der Zulassungsstelle eine Versicherungsbescheinigung einer anderen Versicherungsgesellschaft vorlegen, wird der alte Vertrag als gekündigt angesehen. Der Verkauf muss dem bisherigen Versicherungsunternehmen jedoch trotzdem mitgeteilt werden. Wenn man ein anderes Fahrzeug kauft, muss dieses nicht zwingend bei der bisherigen Versicherungsgesellschaft versichert werden. Es ist auch möglich, sich einen neuen Anbieter zu suchen. 《zurück zur Übersicht

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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