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Info: Darf ein Leasing-Auto eigentlich getunt werden?

Lesezeit 5 Min.

Kürzlich aktualisiert am 13. Juli 2021 um 06:14 Uhr

Info: Darf ein Leasing-Auto eigentlich getunt werden?

Das Tuning von Autos wird zu einem immer größeren Thema. Immer mehr Menschen möchten Ihr Fahrzeug mit etwas Individualität ausrüsten um sich vom tristen Einheitsbrei abzusetzen. Doch wie sieht es mit dem Tuning eines Leasing-Autos aus? Können Leasing-Fahrzeuge modifiziert werden oder sollten Leasingnehmer besser die Finger vom Tuning lassen?

Grundlegende Fakten zum Thema Leasing

Beim Leasing handelt es sich grundsätzlich um eine Nutzungsüberlassung für eine bestimmte Zeit gegen die Zahlung von monatlichen Raten. Dabei gibt es mit dem Kilometer-Leasing und dem Restwert-Leasing zwei Formen, die angewendet werden können. Beim Kilometer-Leasing ist immer eine bestimmte Zahl an gefahrenen Kilometern vereinbart. Sollte die Anzahl an gefahrenen Kilometern am Ende der vereinbarten Leasingdauer höher sein als ausgemacht, wird eine Nachzahlung fällig. Das gleiche Prinzip kommt beim Restwert-Leasing zum Tragen, auch hier muss der Leasingnehmer für die Differenz zum kalkulierten Restwert aufkommen, wenn dieser geringer ist als vereinbart.

Info: Darf ein Leasing-Auto eigentlich getunt werden?

Normalerweise wird ein Fahrzeug nach Ende der Leasingdauer zurückgegeben. Ist dies der Fall können Tuning-Maßnahmen am Fahrzeug, wie beispielsweise am Motor zu Problemen und Nachzahlungen führen. Da der KFZ-Brief zudem während der gesamten Leasingdauer bei der Leasinggesellschaft verbleibt, kann es bei der Eintragung von abnahme- und eintragungspflichtig Änderungen am Auto zu Problemen kommen. Da dafür der KFZ-Brief beim Leasingunternehmen angefordert werden müsste.

Bei geleasten Fahrzeugen ist kein Chiptuning möglich:

Geleaste Fahrzeuge dürfen auf keinen Fall durch ein Chiptuning im Bereich der Motorleistung optimiert werden. Wenn überhaupt, dann nur in Ausnahmefällen und direkt vom Hersteller. Dabei ist ein Chiptuning auch untersagt, wenn Sie die Leistung vor der Rückgabe des Fahrzeugs wieder rückgängig machen würden. Aus einem Urteil des OLG Frankfurt vom 4. Dezember 2014 geht Chiptuning als „nicht vertragsgemäße Abnutzung“ hervor. Das Gericht hat sich dabei auf die Tatsache berufen, dass durch Chiptuning die Gefahr von einem verführten Motorverschleiß gegeben ist, was sich wiederum negativ auf den weiteren Verkauf bzw. die weitere Leasingnutzung des Fahrzeugs auswirken würde. Zudem kann aufgrund eines Chiptuning auch die Herstellergarantie aufgehobenen werden, was im Ernstfall wiederum hohe Kosten mit sich bringen würde.

Info: Darf ein Leasing-Auto eigentlich getunt werden?

Tuningmaßnahmen an Leasing-Fahrzeugen erfordern eine Genehmigung

Neben dem Chiptuning gibt es aber noch viele weitere beliebte Verschönerungsmaßnahmen, welche am Fahrzeug durchgeführt werden können. Darunter der Einbau von Auspuffanlagen, eine Tieferlegung des Fahrwerks oder rein optische Verschönerungen. Dabei gilt für alle Maßnahmen, die an einem Leasing-Auto vorgenommen werden, egal ob es sich dabei um bauliche oder nur um rein optische Veränderungen handelt, der Leasinggeber muss immer darüber informiert werden und die Änderungen schriftlich genehmigen. Nur mit einer schriftlichen Genehmigung können die Änderungen am Fahrzeug auch problemlos durchgeführt werden. Zudem ist der Leasinggeber auch dazu ermächtigt bestimmte Vorgaben bezüglich der Durchführung anzuordnen, wie etwa eine bestimmte KFZ-Werkstätte zu nennen, bei der die Arbeiten durchgeführt werden müssen. Nur wenn Sie diesen Weg gehen, können Sie unnötigen Ärger und mögliche Kosten vermeiden.

Tuning ohne Genehmigung möglich?

Änderungen, die man rückstandslos entfernen kann, und die während der Nutzung keinen Einfluss auf die Technik vom Fahrzeug haben, können durchaus ohne Rücksprache vorgenommen werden. Dies sind aber in der Regel nur sehr oberflächliche Modifikationen, die teilweise noch nicht einmal als Tuning bezeichnet werden können. Als Beispiel sehen wir hier das Aufbringen von Aufklebern auf den Scheiben, der Einbau einer Rückfahrkamera, die nur über den Zigarettenanzünder läuft, die Installation einer Dashcam oder der Einbau von einem Sonnenschutz wie beispielsweise vom Hersteller Sonnyboy oder Solarplexius. Übrigens, auch Felgen mit passenden Abmessungen im Hinblick auf die Serienfelgen und entsprechender Bereifung (also ein Radsatz, der genehmigungsfrei und ohne Änderungen am Fahrzeug verbaut werden kann) können während dem Leasing genutzt werden. Lediglich bei der Abgabe vom Fahrzeug muss es wieder im Ursprungszustand sein, mit den Felgen vom Tag der Auslieferung. Weitere Möglichkeiten sind:

  • Logo oder Schriftzüge (wenn sich die Folierung rückstandslos entfernen lässt)
  • Nachrüsten einer OEM-Anhängerkupplung oder OEM-Standheizung, wenn die Fahrzeuge schon mit speziellen Vorbereitungen bestückt sind (Absprache mit Leasinggesellschaft besser dennoch einholen)

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Ratenkredit als Alternative für Tuning-Fans

Für Tuning-Fans ist ein Privatleasing kaum vorteilhaft, ein KFZ-Kredit wäre deshalb deutlich interessanter. Denn ein KFZ-Kredit ist oftmals mit weniger Risiken und unvorhersehbaren Kosten verbunden. Neben tollen Konditionen verschiedener Kreditbanken kann beim KFZ-Kredit auch die Laufzeit frei gewählt werden. Meist bleibt der KFZ-Brief auch gleich direkt im Besitz des Kreditnehmers. Zudem gibt es in der Regel keine Tuning-Einschränkungen wie bei einem herkömmlichen Leasing.

Bei einem KFZ-Kredit bleibt aber der Kreditgeber so lange im Besitz des Fahrzeugs, bis sämtliche Schulden getilgt sind. Kommt es beim Kreditnehmer zu finanziellen Schwierigkeiten, welche zu einem Verkauf des Fahrzeugs führen, können eventuelle Änderungen am Fahrzeug zu einer Minderung des Verkaufspreises führen und eventuell auf den Kreis der Kaufinteressenten einschränken. Unser Fazit: Abschließend können wir festhalten, dass ein Tuning immer eine zweifelhafte Angelegenheit ist, wenn sich das Fahrzeug nicht im Besitz des Tuning-Fans befindet.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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