Mittwoch , 24. April 2024
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Leasingrückgabe: Wie können Nachforderungen vermieden werden?

Lesezeit 6 Min.

Leasingrückgabe: Wie können Nachforderungen vermieden werden?

Das Leasen eines Autos bietet für gewerbliche wie auch private Kunden viele Vorteile. Denn für den modernen Neuwagen muss vorab kein Eigenkapital aufgebracht werden, der Zeitraum des Leasings ist flexibel und die Kosten für anstehende Reparaturen halten sich im Rahmen. Doch irgendwann steht trotz allem die Rückgabe des Leasingautos an. Und ist dann geplant, bei derselben Leasing-Agentur/dem Hersteller kein neues Auto mitzunehmen, dann wird es oft schwierig und es wird besonders akribisch alles untersucht. Damit die Rückgabe nicht teuer wird, gilt es bereits im Vorfeld einiges zu beachten. So haben hohe Nachzahlungen am Ende der Laufzeit keine Chance.

Neues Leasing erst nach Rückgabe!

Leasingrückgabe: Wie können Nachforderungen vermieden werden?

Beim Autoleasing geht es, wie auch beim Verkauf eines Neuwagens, ums Geschäft. Deshalb ist hier eine deutlich höhere Kompromissbereitschaft zu erwarten, wenn der Vertrag für das neue Leasing noch nicht unter Dach und Fach ist. Deshalb ist es sinnvoll, mit der Bestellung eines neuen Leasingfahrzeugs zu warten, bis der alte Leasingvertrag endgültig abgewickelt ist. So besteht die Möglichkeit, dass über kleinere Nachforderungen hinweggesehen wird, damit es zum Abschluss eines neuen Vertrags kommt. Generell ist jedoch zu beachten, dass es unterschiedliche Vertragstypen des Leasings gibt. Und für jeden Vertragstyp läuft die Rückgabe des Fahrzeugs anders ab.

Fahrzeugrückgabe beim Restwertleasing

Hier gilt: Entspricht der Restwert des Fahrzeugs dem vertraglich festgelegten Betrag, muss der Leasingnehmer mit keinerlei Nachforderungen rechnen. Denn in diesem Fall wird ausschließlich das sogenannte Restwertrisiko durch den Leasingnehmer getragen. Liegt allerdings eine Wertminderung vor, muss die Differenz zwischen dem tatsächlichen Wert des Autos und dessen kalkulierten Wert in einer Nachforderung beglichen werden.

Leasingrückgabe: Wie können Nachforderungen vermieden werden?

Allerdings ist es auch möglich, dass das Leasingfahrzeug mehr wert ist, als vorab kalkuliert wurde. In diesem Fall geht die Nachzahlung an den Leasingnehmer und beträgt in der Regel 75 Prozent des Mehrerlöses. Die restlichen 25 Prozent erhält die Leasinggesellschaft aus steuerlichen Gründen. In vielen Fällen erhält der Leasingnehmer eine Gutschrift über den Betrag, sollte er sich für den Abschluss eines Folgevertrags beim selben Händler entscheiden.

Fahrzeugrückgabe beim Kilometerleasing

Die Leasingrate ergibt sich beim Kilometerleasing aus den monatlich gefahrenen Kilometern. Tatsächlich spielt keine unbekannte Komponente hinein, die ein Risiko für den Leasingnehmer darstellen würde. Trotzdem ist es auch beim Kilometerleasing möglich, dass es zu einer Nachforderung kommt.

Eine Nachforderung fällt in diesem Falle dann an, wenn mehr Kilometer gefahren wurden, als vorab vertraglich vereinbart wurde. Entsprechend müssen die zusätzlich gefahrenen Kilometer nachgezahlt werden. Wurden hingegen weniger Kilometer gefahren, erhält der Leasingnehmer die Differenz zwischen berechneten und tatsächlichen Kilometerstand erstattet. Allerdings fließt in die Differenz ebenfalls die vereinbarte Mindestkilometeranzahl mit ein.

Leasingrückgabe: Wie können Nachforderungen vermieden werden?

Zusätzlich dazu fällt dann eine Nachforderung an, wenn das Fahrzeug über ein alters- und laufzeitbedingtes Maß hinaus abgenutzt sein sollte. Diese Regelung ist problematisch. Denn es gibt keine objektiven Kriterien, die klar definieren, wann das Fahrzeug übermäßig abgenutzt ist. Deshalb stellt dieser Punkt auch den häufigsten Streitpunkt dar, der zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber auftritt. Selbst Sachverständige können unterschiedlicher Meinung sein, da sie unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe ansetzen. Klar ist allerdings, dass sich das Fahrzeug nach drei bis vier Jahren nicht mehr im selben Zustand wie ein Neuwagen befinden muss. Trotzdem wird hier meist versucht, kleine Kratzer, Steinschläge oder kleine Dellen zu berechnen. Der gültigen Rechtsprechung nach handelt es sich dabei allerdings um normale Gebrauchsspuren statt um übermäßige Abnutzung.

Leasingrückgabe: Wie können Nachforderungen vermieden werden?

Wichtig ist: Der Minderwert kann nicht mit den Summen der nachträglichen Reparaturkosten gleichgesetzt werden. Deshalb ist es sinnvoll, eine möglicherweise enthaltene Restwert-Abrechnung von einem spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen. In manchen Fällen sind solche Klauseln unwirksam. Außerdem ist es dem Leasinggeber nicht gestattet, Mehrwertsteuer auf den geltend gemachten Minderwert zu erheben.

Fahrzeugrückgabe beim Andienungsrecht

Das Andienungsrecht ist eine Variante des Restwertleasings. In diesem Fall wird vorab ebenfalls ein Restwert kalkuliert. Ist das Fahrzeug mit Vertragsende weniger wert als der kalkulierte Betrag, so kann die Leasinggesellschaft darauf bestehen, dass der Leasingnehmer das Auto ankauft. Allerdings ist das nur dann möglich, wenn die Leasinggesellschaft darauf besteht – andernfalls hat der Leasingnehmer kein Anrecht auf einen solchen Ankauf. Das Andienungsrecht wird besonders bei niedrig kalkulierten Restwerten selten ausgeübt. Stattdessen wird das Fahrzeug für den tatsächlichen Wert weiterverkauft, der über dem kalkulierten Restwert liegt. Allerdings kann das Ankaufsrecht mit dem Händler im Vorfeld vereinbart werden, falls Interesse besteht.

Tipps zur Rückgabe des Leasingfahrzeugs

Leasingrückgabe: Wie können Nachforderungen vermieden werden?

Um der Kostenfalle zuvorzukommen, lohnt es sich, vorab ein paar Punkte zu beachten. Der sowohl der Zustand des Fahrzeugs als auch mögliche Schäden sind das häufigste Streitthema zum Zeitpunkt der Rückgabe. Ist das Auto bereits zurückgegeben, lässt sich allerdings nur noch wenig ausrichten. Deshalb sollten die folgenden drei Punkte beachtet werden – und zwar bevor das Fahrzeug zurückgegeben wird.

Den Zustand dokumentieren

  • Bevor das Fahrzeug zurückgegeben wird, kann ein Sachverständiger kontaktiert werden, der ein Gutachten erstellt. Anders als ein Sachverständiger des Händlers ist dieser unabhängig. Außerdem ist es möglich, einen Zeugen zur Übergabe mitzunehmen. In diesem Zuge sollte das Auto von außen wie von innen fotografiert werden. Liegen Schäden vor, sollten diese besonders deutlich dokumentiert werden.

Das Mängelprotokoll prüfen

In vielen Fällen wird eine sofortige Unterschrift des Mängel- oder Rückgabeprotokolls verlangt. Mit deren Unterschrift verpflichtet sich der Leasingnehmer zur Nachzahlung. Deshalb sollte es mitgenommen und genau durchgegangen werden, bevor es unterschrieben wird. Mündliche Vereinbarungen sollten ebenfalls schriftlich dokumentiert sein. Beides kann für die Aushandlung eines neuen Vertrags genutzt werden. Wird beispielsweise ausgehandelt, dass die Nachforderungen mit einem neuen Vertrag entfallen, sollte auch diese Vereinbarung dokumentiert sein.

Restwertklausel prüfen

Fällt bei der Rückgabe eine höhere Differenz an, sollte die Restwertklausel umgehend geprüft werden. Gegebenenfalls ist diese unzulässig, sollten der Händler und der Leasinggeber sie bewusst hoch angesetzt haben. Das wird meist daran ersichtlich, dass der tatsächliche Restwert deutlich niedriger ausfällt als der kalkulierte Restwert. Diese Strategie wird meist dann angewandt, wenn es darum geht, das Auto zu besonders niedrigen Leasingraten anzubieten. Allerdings zahlt der Leasingnehmer am Ende entsprechend drauf.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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