Donnerstag , 25. April 2024
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Ärger vorprogrammiert? Die Rückgabe des Leasingautos!

Lesezeit 5 Min.

Ärger vorprogrammiert? Die Rückgabe des Leasingautos!

Damit es zu keinen teuren Nachforderungen bei der Leasingrückgabe kommt, haben wir ein paar Tipps. Denn noch immer kommt es regelmäßig zu unerwünschten Überraschungen, wenn der Leasing- oder Abo-Autovertrag abgelaufen ist. Neben der Finanzierung bieten Autohersteller Unternehmern wie auch Privatleuten und sogenannten SOLO-Selbstständigen hervorragende Angebote, um ein Fahrzeug kostengünstig über einen festgelegten Zeitraum zu leasen. Mit einer monatlichen Leasingrate je nach Typ und Ausstattung von 69 Euro an aufwärts. In einen neuen Traumwagen, evtl. noch mit gewünschter Ausstattung, zu investieren ist relativ günstig und verlockend.

Leasing = Langzeitmiete

Leider verlieren viele dabei aus den Augen, dass es sich beim Leasingprinzip quasi nur um einen monatlichen Mietbetrag handelt. Der Wagen geht nicht wie bei einer Finanzierung am Ende der gewählten Laufzeit automatisch ins Eigentum des Leasingnehmers über, sondern muss an den Verkäufer zurückgegeben werden. Doch bei der Rückgabe werden die Fahrzeuge auf Herz, Nieren und Beschädigungen überprüft. Im Anschluss kommt es dann oftmals bei den geringsten Schäden zu schlechten Bewertungen. Beim Firmenwagen bedeutet das für den Nutzer des Autos, dass die entstandenen Kosten privat umgelegt werden.

Ärger vorprogrammiert? Die Rückgabe des Leasingautos!

Nunmehr sieht man sich mit der Frage konfrontiert: Sind bereits kleine Kratzer oder eine etwas mitgenommene Polsterung der Sitze wie auch kleine Dellen ein Grund für eine schlechte Bewertung oder gehören diese noch zu den üblichen Gebrauchsspuren? Ein wichtiger Punkt, der genau erörtert und geregelt wird in den Bestimmungen der Leasingverträge.

Restwertleasing oder Kilometerleasing?

Bei der Rückgabe werden die Fahrzeuge beim Restwertleasing auf ihren noch vorhandenen Wert durch einen neutralen Gutachter beurteilt. Abzüge gibt es nur für tatsächlich vorhandene Schäden, diese müssen vom Leasingnehmer übernommen werden. Hingegen beim Kilometerleasing wird nur die vorhandene Beschädigung durch den Gutachter beurteilt und evtl. in Rechnung gestellt. Hierbei geht es vorwiegend darum, wie der Leasingnehmer mit dem Wagen umgegangen ist. Ist eine schadhafte Nutzung nachweisbar, kommt es oft zu großen Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern.

Ärger vorprogrammiert? Die Rückgabe des Leasingautos!Weitere Fragen: War es erlaubt im Innenraum zu rauchen und wer zahlt dann für eine Ozonreinigung im Streitfall? Leider werden immer mehr unberechtigte Forderungen wie Dellen, Steinschläge und Kratzer dem Leasingnehmer berechnet, obwohl es eine klare Regelung nach § 538 BGB vom Gesetzgeber gibt, die diese Schäden eindeutig als „vertragsmäßige Abnutzung“ einstufen.

Unterschiede beim Restwert- und Kilometerleasing

Bereits zu Vertragsbeginn wird beim Restwertleasing der Wert des Autos festgesetzt, die das Kfz am Ende noch aufweisen soll. Da mittlerweile beispielsweise für Dieselfahrzeuge die Restpreiswerte stark gesunken sind, besteht die Gefahr, am Ende draufzahlen zu müssen. Bei einem gestiegenen Restwert bekommt der Leasingnehmer dagegen am Ende bis zu 75 % des derzeitigen Mehrwerts erstattet. Im Kilometerleasingvertrag wird eine feste Vereinbarung für eine frei wählbare Kilometerleistung getroffen, die während der Laufzeit anfallen darf. Wird diese überschritten, kommt es zu einer Nachberechnung, wird diese jedoch unterschritten gibt es Geld zurück.

Am Ende der Laufzeit wird das Leasingfahrzeug besonders genau geprüft!

Gibt es einen Schutz vor zu hohen Nachberechnungen? Wie soll man sich am besten schützen? An erster Stelle sicherlich, indem dem Wagen pflegt und fürsorglich behandelt. Denn schließlich handelt es sich ja um ein gemietetes Fahrzeug und kein Eigentum. Eine Komplettreinigung von Innen und Außen, wie auch eine Auffrischung des Lacks oder eine Smart-Repair-Behandlung ist kein Luxus vor der Zurückgabe, sondern zahlt sich letztendlich aus.

Ärger vorprogrammiert? Die Rückgabe des Leasingautos!

Info: Ideal ist es, selbst ein Protokoll über die vorhandenen Mängel zu erstellen. Denn der Leasinggeber nutzt einen Schadenskatalog für seine Bewertung, darin sind schon zahlreiche Mängel aufgeführt. Der Leasingnehmer kann sich vor der Zurückgabe auch ein Gutachten selbst erstellen lassen, idealerweise bei der gleichen Prüforganisation, um Komplikationen zu vermeiden.

Fatale Versicherungslücken

Obwohl Leasingfahrzeuge vom Leasingeber aus mit einer Vollkasko versichert werden müssen, kommt bei einem Totalschaden, Diebstählen oder Bränden oft zu finanziellen Einbußen für den Leasingnehmer.

Ursache: Die Versicherung übernimmt im Schadensfall nur den Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt des Unfalls und nicht die Restforderung aus dem Vertrag. So kommt es oft zu hohen Differenzen, die der Leasingnehmer dann übernehmen muss.

Hinweis: Mit einer sogenannten „GAP-Deckung“ können die Lücken zwischen Wiederbeschaffungswert und den noch offenen Leasingraten geschlossen werden.

Schnelle Abhilfe mit Smart Repair

Damit kleinere Schönheitsfehler wie Lackschrammen, Polsterschäden oder kleine Dellen nicht teuer bei der Bewertung bezahlt werden müssen, lohnt es sich beim Leasingfahrzeug vor der Rückgabe ein Smart-Repair durchführen zu lassen. Für einen geringen Preis von 80-100 Euro im Vergleich zur evtl. Nachberechnung wird schnelle und professionelle Abhilfe geleistet.

Ärger vorprogrammiert? Die Rückgabe des Leasingautos!

Fazit: Es gibt keine 100%ige Absicherung, um Wertverluste bedingt durch Unfälle, zu viel gefahrene Kilometer oder desolate Fahrzeugzustände am Ende von Leasingverträgen auszugleichen. Erfahrungsgemäß ist es aber oftmals auch hilfreich einfach ein neues Fahrzeug beim Leasinggeber zu ordern. Oftmals verschwinden die angeblichen „Mängel“ dann wie von Geisterhand.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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