Kleine Kraftfahrzeuge wie Roller, Mofas, Mopeds, Pedelecs, Mopedautos etc. starten am 1. März 2023 wieder in ein neues Versicherungsjahr. Ab diesem Stichtag gilt dann nur noch das schwarze 2023er-Kennzeichen. Soll heißen, wer dann noch mit dem alten grünen unterwegs ist, der macht sich strafbar und hat zudem keinen Versicherungsschutz. Nötig ist die Versicherungspflicht, neben zwei-, drei- oder vierrädrigen Kleinkrafträdern, auch an motorisierten Krankenfahrstühlen und Elektrokleinstfahrzeugen wie E-Tretrollern. Sie müssen alle belegen, dass sie eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung besitzen. Die Haftpflicht reguliert verursachte Fremdschäden. Leider ist eine Vollkaskoversicherung für diese Fahrzeuge nicht möglich, eine Teilkasko gegen Diebstahl dagegen schon.
S-Pedelecs benötigen auch ein Kennzeichen
Und die Pflicht, ein Kennzeichen nutzen zu müssen, besteht auch für die sogenannten S-Pedelecs. Das sind E-Fahrräder, die bis 45 km/h beim Treten den Fahrer unterstützen. Ein normales Pedelec macht dies nur bis 25 Kilometer pro Stunde und gilt als normales Fahrrad. Deshalb benötigt das normale Pedelec kein Kennzeichen. Die Kennzeichen bekommt man übrigens direkt beim Versicherer vor Ort oder online.
Es gibt sie als klassisches Kennzeichen im Format 13,0×10,1 Zentimeter und auch eine kleinere Plakette in den Dimensionen 6,7×5,5 Zentimeter für E-Scooter und Segways gibt es. Mittels der dreistelligen Buchstabenkombination auf dem Kennzeichen kann ein Unfallopfer über den Zentralruf der Autoversicherer ermitteln lassen, bei welcher Versicherung der Unfallgegner versichert ist. Info: die Kennzeichen sind immer bis Ende Februar gültig und wechseln die Farbe (Schwarz, Blau, Grün) jährlich.
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