Wie beim Auto verspricht leistungssteigerndes Tuning auch beim Roller mehr Fahrspaß. Damit das Plus an Tempo keine negativen Auswirkungen auf die Verkehrssünderkartei und den Versicherungsschutz hat, müssen Rollerbesitzer allerdings einiges beachten. Ansonsten drohen satte Strafen, Führerscheinentzug und kostspielige Schadenersatzforderungen.
Elementare Leistungsobergrenzen
Bevor Maßnahmen zum Tuning ergriffen werden, sollten zunächst die Tempogrenzen für die jeweiligen Zweiräder geklärt werden. Bei Mofas beträgt die gesetzliche Höchstgeschwindigkeit 25 Kilometer pro Stunde (km/h), bei Kleinkrafträdern immerhin 45 km/h. Wer schneller mit dem Roller fahren will, muss Führerscheinklasse A vorweisen können. Diese berechtigt das Fahren von Motorrädern. Allerdings greift hier ein Stufensystem – die wichtigsten Fakten dazu:
- Leistungsreduzierte Führerscheinklasse A2 für Krafträder bis 35 kW – ab 18 Jahre
- Führerscheinklasse A ab 20 Jahre für Krafträder, wenn zuvor A2 erworben wurde und mindestens zwei Jahre Praxiserfahrung nachweisbar sind
- Führerscheinklasse A ab 24 Jahren als Direkteinstieg (ohne Vorbesitz A2)
Während der Führerschein A2 die Leistung beschränkt, dürfen mit Führerschein A alle Krafträder unabhängig von ihrer Leistungsstärke gefahren werden. Führerschein A1 ist in der Regel für Fahrer ab 16 Jahren möglich und gilt für Krafträder mit maximal 125 ccm³ Hubraum und einem Maximum an Motorleistung von elf kW. Auch diejenigen, die von A1 auf A2 wechseln möchten, benötigen zwei Jahre Praxiserfahrung. Der Vorteil der Klassenerweiterung: Nach einer Prüfungsvorbereitung in der Fahrschule reicht eine praktische Prüfung zum Aufstieg in die nächsthöhere Klasse. Gleiches trifft auf den Wechsel von A2 in A zu.
Seit Anfang 2020 gibt es eine Option zur Erweiterung der Führerscheinklasse B mit der Schlüsselzahl 196. Was es damit auf sich hat, verrät folgender Video-Ratgeber:
Ordnungsgemäße Entfernung der Drosselung
Liegt der nötige Führerschein vor, um den Roller zu entdrosseln, ist dies lediglich der erste Schritt für ein legales Tuning. Damit es später keine Probleme gibt, müssen sich alle Veränderungen am Roller belegen lassen. Rollerbesitzer sind deshalb gut beraten, sich rechtzeitig über alle erforderlichen Nachweise zu informieren. „In der Regel bedarf es zumindest der Einzelabnahme beim TÜV und der Eintragung der Veränderungen in die Zulassungsbescheinigung Teil I (“Fahrzeugschein”)“, erklärt die Redaktion unter www.bussgeldkatalog.org/roller-entdrosseln/, ein Verbraucherportal zum aktuellen Bußgeldkatalog, das in einem Ratgeber über Roller-Drosseln und die damit verbundenen Maßnahmen aufklärt.
Wurden die entsprechenden Vorkehrungen für eine gültige Betriebserlaubnis vernachlässigt, erlischt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Gemäß § 19 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, kurz StVZO, dürfen Fahrzeuge aber nur dann im Straßenverkehr bewegt werden, wenn eine gültige Betriebserlaubnis vorliegt. Bei einem Verstoß handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, ein Bußgeld ist die Folge. Je nach Schwere schwankt die Geldbuße zwischen 50 und rund 130 Euro. Besonders teuer wird es in Verbindung mit Gefährdungen der Verkehrssicherheit.
Wichtige Hinweise zur Betriebserlaubnis
Viele Roller sind beim Kauf von einer Drosselung geprägt, damit sie nicht schneller fahren, als es die Führerscheinklasse erlaubt. Wer die Drosselung entfernt, riskiert eine Geld- und sogar Freiheitsstrafe. Der Grund: Wird die Geschwindigkeitsobergrenze des Führerscheins überschritten, sind Roller-Tuner offiziell ohne Fahrerlaubnis unterwegs. Und weil das Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß deutschem Recht eine Verkehrsstraftat darstellt, greift das Strafgesetzbuch (StGB) und nicht das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Im Vergleich zu einer Ordnungswidrigkeit werden diese deutlich härter bestraft.
Damit der Versicherungsschutz nicht entfällt: Meldung machen!
Bauliche Veränderungen an Fahrzeugen müssen außerdem der zuständigen Versicherung gemeldet werden. Tuning-Maßnahmen beziehungsweise Leistungssteigerungen zählen hier dazu. Wer die Meldung vergisst oder bewusst nicht tätig, muss mit dem Verlust des Versicherungsschutzes rechnen. Bei einem Unfall kann das fatale Folgen haben. Kommt es zum Beispiel nach dem Entdrosseln des Rollers zu einem Verkehrsunfall mit Personenschäden, darf die Versicherungsgesellschaft die Schadensregulierung verweigern und sogar Rückforderungen verlangen. Insgesamt sind existenzbedrohende Kosten denkbar. Jegliches Tuning sollte der Versicherung vor der Durchführung mitgeteilt werden. Am besten schriftlich, damit im Ernstfall ein Beweis für die Mitteilung vorgelegt werden kann. Aufgrund der höheren Leistung, ist nach dem Entdrosseln von Rollern ein Risikozuschlag seitens der Versicherung realistisch. Schließlich steigt durch die zusätzliche Leistung das Unfallrisiko und das muss entsprechend versichert werden.
Weiterführende Informationen:
Bilder von „Trinity_Elektroroller“ & „andibreit“ unter pixabay.com/de/photo
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