Freitag , 29. März 2024
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Batteriepfand – Wie funktioniert das eigentlich?

Lesezeit 3 Min.

Batteriepfand – Wie funktioniert das eigentlich?

Heutzutage ist die gesetzliche Lage nach §10 Batteriegesetz (BattG) in Sachen Batteriepfand so geregelt, dass jeder, der Starterbatterien verkauft, auch gleichzeitig dazu verpflichtet ist, dafür Pfand in Höhe von 7,50 Euro inklusive Umsatzsteuer zu erheben. Die gesetzliche Regelung gilt aber nur dann, wenn man beim Kauf einer neuen Starterbatterie keine Altbatterie abgibt. Wichtig zu wissen ist zudem, dass Versorgungsbatterien nicht als Starterbatterie gelten und somit vom Batteriegesetz und dessen Pfand ausgeschlossen sind. Den Batteriepfand kann man auf verschiedene Art und Weise zurückbekommen.

Die Entsorgung der alten Batterie ist kostenlos!

Batteriepfand – Wie funktioniert das eigentlich?

Entweder durch die persönliche Rückgabe einer Altbatterie im Ladengeschäft, wo man sie zuvor gekauft hat, oder durch die fachgerechte Entsorgung der Batterie bei einem Wertstoffhof, bei einem Schrotthandel, in einer Werkstatt oder in anderen Unternehmen, die Starterbatterien verkaufen. Die Entsorgung ist kostenlos! Aber lassen Sie sich die Entsorgung der Altbatterie mittels Schriftstück mit Abgabedatum der Batterie, Stempel und Unterschrift bestätigen. Den Entsorgungsnachweis kann man dann dem Anbieter der neuen Starterbatterie persönlich, per E-Mail oder via Fax usw. (bspw. aufgrund vom Onlinekauf) zukommen lassen, um die Erstattung vom Pfand zu erhalten. Der Nachweis darf aber nicht älter als 14 Tage sein!

Das war es natürlich längst noch nicht gewesen!

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

ein Kommentar

  1. Mein Onkel arbeitet auf einem Schrotthandel und erhält auch oft Batterien. Ich wusste nicht, dass jeder, der Starterbatterien verkauft, auch gleichzeitig dazu verpflichtet ist, dafür Pfand in Höhe von 7,50 Euro inklusive Umsatzsteuer zu erheben. Ich frage Mal meinen Onkel, wie das mit dem Pfand dann auf dem Schrotthandel geregelt ist.

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