Kürzlich aktualisiert am 19. Juni 2018 um 10:34 Uhr
Schock – für Fahrzeuge ab 07.2018 wird es keine BMW M Performance Abgasanlagen mehr geben! Hintergrund ist eine Gesetzgebungen des Europäischen Parlaments und des deutschen BMVI (Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur). Diese verlangt für Fahrzeuge ab Produktion 07/2018 einen Otto-Partikelfilter um die Euronorm 6c zu erreichen. Das führte bei BMW schon dazu, dass aktuell 7er BMW als Benziner vorerst vom Markt genommen werden und nur noch der Plug-in-Hybrid und die Diesel-Varianten bestellbar sind. X1 20i/25i, X2 20i, 225i xDrive Active Tourer und M550i xDrive trifft es nicht besser. Für den aktuellen M3 F80 bedeutet die Gesetzgebung sogar das vollständige aus. Und nun geht es auch dem Zubehör an den Kragen.
Fahrzeuge mit BMW M Performance Abgasanlagen können die gesetzlich vorgeschriebenen Emissionswerte nicht mehr einhalten so das BMW das Zubehör für neue Fahrzeuge die mit Otto Partikel Filter (OPF) ausgerüstet sind aus dem Sortiment nimmt. Nach dem Verbot von Soundgeneratoren ist dies der nächste durchaus heftige Einschnitt in die Tuningszene. Die Arbeit für Drittanbieter wie Eisenmann, Remus, Capristo, FI Exhaust und Co. wird damit nicht leichter denn auch deren Sportauspuffanlagen sind natürlich betroffen. „Eine Änderung an der Abgasanlage die zur Folge hat, dass die Emission erhöht wird ist nicht zulässig.“
In Zukunft wird in allen Fahrmodis, in jedem Gang und in allen Drehzahlbereichen gemessen (Verordnung 540/2014) und damit dürfte der Markt für Zubehörabgasanlagen wohl zeitnah zum großen Teil Geschichte sein. Und wenn die Gesetzgebung in Kraft tritt ist das wohl auch für ältere Fahrzeuge zutreffend. Auch diese Autos dürfen dann ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens nicht mehr verändert werden. Hat man sein Auto vorher mit einer Sportauspuffanlage ausgerüstet dürfte dieser Umbau aber eine Art Bestandsschutz genießen wenn die Sportauspuffanlage nach alter Gesetzgebung erlaubt war. Man darf also gespannt sein was da auf uns Tuning-Fans sowie die Hersteller von Zubehöranlagen zukommt.
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