Kürzlich aktualisiert am 19. Juni 2018 um 10:36 Uhr
Jedes Jahr bringt Neuerungen – vor allem auch bei den Bußgeldern im Straßenverkehr. Im heurigen Jahr hat es einige Veränderungen gegeben – diese betreffen vor allem die Verkehrssicherheit. Abgefahrene Reifen, schlechte Bremsen werden neben Geschwindigkeitsüberschreitungen und Alkohol am Steuer daher eher strenger bestraft, Vergehen wie das Einfahren in eine Umweltzone ohne gültige Plakette ziehen demgegenüber mildere Strafen nach sich. Fahrverbot droht nach dem Bußgeldkatalog 2017 etwa schon ab einem Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 31 km/h – dazu kommen gleich zwei Punkte in Flensburg.
Fahrverbot schon ab 31km/h drüber
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 50 km/h sind gleich 680 Euro Bußgeld, drei Monate Fahrverbot und ebenfalls zwei Punkte in Flensburg fällig. Auch der fehlende Mindestabstand wird nun strenger bestraft: Abstandsverstöße werden schon ab einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h geahndet. Schon bei einem Abstand von weniger als drei Zehntel des halben Tachowertes setzt es Fahrverbot und Punkte in Flensburg. Bei Geschwindigkeiten von mehr als 130 km/h drohen Strafen von bis zu 400 Euro und drei Monate Fahrverbot. Für die Abstandsmessung gilt dabei ein Zeitraum von drei Sekunden oder 140 Metern.
Hauptuntersuchung versäumt: Milde Strafen
Nur geringe Strafen setzt es, wenn man die Hauptuntersuchung etwas hinausschiebt. Erst ab einer Überschreitung von acht Monaten sind Punkte in Flensburg und ein Bußgeld von 60 Euro fällig. Bis zu vier Monaten Überschreitung kommt man mit einem Verwarngeld von bloß 15 Euro davon.
Vorsicht bei Veränderungen am Auto
Strenger wird es allerdings schon, wenn am Wagen Änderungen vorgenommen werden, die nicht mit der Typisierung übereinstimmen. Dies betrifft besonders sogenannte dB-Killer. Diese sorgen ja dafür, dass die Lautstärke von Auspuff und Motor eine gewisse Grenze nicht überschreitet. Wer ohne dB-Killer erwischt wird, muss zumindest 90 Euro bezahlen. Gleichzeitig ist aber auch damit zu rechnen, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt, wenn bewusst Manipulationen vorgenommen wurden.
Weiter strenges Vorgehen gegen Alkohol
Gegen Alkohol am Steuer wird auch im Bußgeldkatalog 2017 weiterhin streng vorgegangen. Ab einer Alkoholisierung von 0,5 Promille sind mindestens 500 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot fällig. Wer als Fahranfänger, die 0-Promille-Grenze nicht einhält, muss 250 Euro zahlen. Und schon ab 1,1 Promille Blutalkoholgehalt gilt alkoholisiertes Fahren als Stratftat und wird vor Gericht geahndet.
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