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Verkehrsunfall und Erste Hilfe? So helfen Sie!

Lesezeit 7 Min.

Kürzlich aktualisiert am 10. März 2023 um 07:44 Uhr

Verkehrsunfall und Erste Hilfe? So helfen Sie!

Wer einmal in seinem Leben an einem schweren Unfall beteiligt war oder zumindest Zeuge, der weiß, wie wichtig es ist, Erste Hilfe zu leisten. Jede Minute zählt und kann Leben retten, daher ist es essenziell das eigene Erste-Hilfe-Know-how regelmäßig aufzufrischen und vor Ort nicht untätig zu sein. Jegliche Hilfestellung an einem Unfallort kann für Verletzte entscheidend sein und wer seine Erste Hilfe Kenntnisse regelmäßig auffrischt, macht auch ganz sicher nichts falsch. Im Gegenteil, nur wer nicht hilft, macht einen Fehler!

COVID-19 & Erste Hilfe

Verkehrsunfall und Erste Hilfe? So helfen Sie!

Aufgrund von COVID-19 hat sich vieles geändert. Unter anderem auch einige Maßnahmen bei der Ersten Hilfe, um das erhöhte Infektionsrisiko einzudämmen. Die nachfolgenden Erste-Hilfe-Schritte sind Standardmaßnahmen, welche allerdings mit weiteren empfohlenen Schutzmaßnahmen erweitert wurden, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten. Die Sicherheit der helfenden Person steht stets an erster Stelle. Die Absicherung der Unfallstelle und die Betätigung des Notrufs benötigen keinen direkten Kontakt zu den Betroffenen und können daher auch zu Coronazeiten mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern getätigt werden. Im Fall, dass der Mindestabstand mit dem Opfer nicht eingehalten werden kann, sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:

  1. Benutzen Sie immer Handschuhe
  2. Benutzen Sie immer einen Mund-Nasen-Schutz
  3. Wenn Sie einer bewusstlosen Person Erste Hilfe leisten, sollten Sie kontrollieren, ob die Person atmet. In diesem Fall neigen Sie den Kopf des Bewusstlosen nach hinten (Überstrecken des Nackens), heben sein Kinn an und beobachten die Brustkorbbewegungen. Vermeiden Sie es, sich dem Gesicht und dem Luftstrom des Opfers zu nähern. Das ist nicht nötig.
  4. Sollte die bewusstlose Person nicht oder nicht richtig atmen, muss eine Wiederbelebung eingeleitet werden. Wie schon vor Coronazeiten ist die Mund-zu-Mund oder Mund-zu-Nase-Beatmung (Atemspende) aber nicht notwendig. Weitaus wichtiger ist es, eine durchgängige Herzdruckmassage einzuleiten. Dabei sollten Sie mit einem Tuch oder einem Mund-Nasen-Schutz die Nase und den Mund des Betroffenen bedecken.
  5. Vergewissern Sie sich vorab immer, dass sie niemanden gefährden! Versuchen Sie sich ein Bild des Geschehenen zu machen und alle möglichen Gefahren einzuschätzen und abzuwägen.

Absicherung der Unfallstelle

  1. Warnblinkanlage einschalten
  2. Vermeiden Sie plötzliches Bremsen oder Rückwärtsfahren auf der Autobahn
  3. Fahrzeug immer mit Sicherheitsabstand zur Unfallstelle abstellen und stets am äußersten rechten Fahrbahnrand oder auf dem Pannenstreifen
  4. Warnweste anziehen
  5. Mitfahrer stets auf der vom Verkehr abgewandten Seite aussteigen lassen
  6. Warndreieck, Verbandkasten und Mobiltelefon aus dem Auto mitnehmen
  7. Warndreieck im erforderlichen Abstand vor dem Unfallort aufstellen. Dazu mit dem aufgeklapptem Warndreieck dem Verkehr entgegenlaufen. Bestenfalls hinter der Schutzplanke oder am äußersten Straßenrand bewegen
  8. Andere Autofahrer warnen und per Handzeichen auffordern, langsam zu fahren

So bringen Sie das Unfallopfer sicher aus der Gefahrenzone! Befindet sich das Unfallopfer in Lebensgefahr, ziehen Sie ihn mit dem Rettungsgriff (Rautek-Rettungsgriff) aus dem verunglückten Gefährt. Stellen Sie aber immer sicher, dass Sie sich nicht selbst in Gefahr bringen.

  1. Fahrzeugtür öffnen und das Unfallopfer ansprechen/beobachten
  2. Wagen ausschalten und Sicherheitsgurt lösen
  3. Sollte sich der Airbag nicht ausgelöst haben, vermeiden Sie es unbedingt Ihren Kopf zwischen den Körper des Opfers und dem Armaturenbrett zu halten
  4. Stellen Sie sicher, dass die Füße des Betroffenen nicht eingeklemmt sind
  5. Umgreifen Sie das Opfer von außen in der Höhe der Sitzfläche und drehen Sie seinen Rücken zu sich
  6. Legen Sie einen Unterarm des Opfers vor seinen eigenen Bauch
  7. Mit Ihren Händen greifen Sie nun durch die Achselhöhlen des Betroffenen und fassen seinen Unterarm im Affengriff
  8. Das Unfallopfer ziehen sie dann vom Sitz des Fahrzeugs an einen sicheren Ort

Den Notruf betätigen. Betätigen Sie so schnell wie möglich den Notruf oder bitten jemanden dies für Sie zu tun. Wählen Sie dazu europaweit die 112 und geben Sie folgende Informationen weiter:

  1. Unfallort!
  2. Geben Sie durch, was passiert ist!
  3. Anzahl der betroffenen Menschen!
  4. Infos zu vorliegenden Verletzungen oder Erkrankungen!
  5. Dann warten Sie Rückfragen der Leitstelle!
  6. Weisen Sie auf eventuelles Gefahrgut hin, wenn der Fall!
  7. Überprüfen Sie die Atmung des Opfers!
  8. Teilen Sie mit, ob das Opfer auf lautes Ansprechen reagiert!
  9. Teilen Sie mit, ob das Opfer auf Rütteln an der Schulter reagiert!

Bei einem bewusstlosen Opfer, das einen Helm trägt, sollten Sie diesen vorsichtig abnehmen!

  1. Befreien Sie die Atemwege des Opfers. Neigen Sie dazu den Kopf nach hinten und heben Sie gleichzeitig das Kinn an.
  2. Überprüfen Sie, ob sich der Brustkorb des Bewusstlosen hebt und senkt.
  3. Um zu kontrollieren, ob Atemgeräusche vorhanden sind, nähern Sie sich mit Ihrem Ohr Mund und Nase des Opfers.
  4. Mit Ihrer Wange können Sie überprüfen, ob der Betroffene Luftströme von sich gibt.

Wenn das Opfer bewusstlos ist, aber normal atmet (2 -3 Mal in 10 Sekunden), können Sie ihn in die stabile Seitenlage bringen:

  1. Den zu Ihnen gewandten Arm des Opfers angewinkelt nach oben platzieren.
  2. Die Hand des zweiten Arms mit dem Handrücken an die zu Ihnen zeigende Wange des Bewusstlosen legen und festhalten.
  3. Den von Ihnen weiter entfernt liegenden Oberschenkel des Opfers greifen, das Bein anwinkeln und das Opfer zu sich drehen.
  4. Das oben liegende Bein so ausrichten, dass der Oberschenkel des Opfers im rechten Winkel zur Hüfte liegt.
  5. Den Kopf des Bewusstlosen nach hinten neigen und den Mund leicht öffnen.
  6. Korrigieren Sie gegebenenfalls die Hand, die unter der Wange liegt, so, dass der Kopf des Unfallopfers stets nach hinten geneigt bleibt und das Gesicht nach unten zeigt.
  7. Sie sollten die Atmung des Opfers regelmäßig überprüfen.
  8. Sollte es zu einem Atemstillstand oder einer unregelmäßigen Atmung kommen, das Unfallopfer sofort in die Rückenlage bringen und mit den Wiederbelebungsmaßnahmen beginnen.

Wiederbelebungsmaßnahmen eines Bewusstlosen

Falls der Verletzte bewusstlos ist und nicht atmet oder nicht regelmäßig atmet, müssen Sie mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung, auch Reanimation genannt, beginnen. Damit soll ein Minimalkreislauf aufrechterhalten werden. Sollten Sie noch keinen Notruf getätigt haben, dann sollten Sie dies vor den Wiederbelebungsmaßnahmen tun. Falls ein automatisierter externer Defibrillator (AED) zur Verfügung steht, dann lassen Sie ihn sich umgehend von jemandem bringen. Sie müssen sich direkt auf die Wiederbelebungsmaßnahmen konzentrieren und dürfen diese nicht durch die Suche nach einem Defibrillator unterbrechen.

Wiederbelebungsmaßnahmen bei Erwachsenen:

  1. Knien Sie sich neben dem Brustkorb des Betroffenen.
  2. Legen Sie Ihre Handballen übereinander und platzieren Sie diese in der Mitte des Brustkorbs (zwischen den Brustwarzen) des Opfers.
  3. Nun führen Sie 30 Herzdruckmassagen durch: Dazu das Brustbein mit Ihren gestreckten Armen kräftig und schnell fünf bis sechs Zentimeter nach unten drücken. Nach jedem Druckstoß wieder vollständig entlasten. Die Geschwindigkeit sollte dabei bei 100- bis 120-mal pro Minute liegen.
  4. Indem Sie den Kopf des Unfallopfers nach hinten neigen und sein Kinn anheben, befreien Sie seine Atemwege.
  5. Die Nase des Opfers zuhalten und seinen Mund bei angehobenem Kinn öffnen.
  6. Jetzt atmen Sie ein und legen Ihre Lippen dicht um den Mund des Bewusstlosen.
  7. Für eine Sekunde eine gleichmäßige Atemspende geben, damit sich der Brustkorb des Opfers hebt.
  8. Den Vorgang wiederholen, sobald sich der Brustkorb senkt.
  9. Die Wiederbelebungsmaßnahmen (30-mal Herzdruckmassage, zwei Beatmungsversuche) so lange fortführen, bis das Opfer wieder atmet oder der Rettungsdienst eingetroffen ist.
  10. Wer keine Übung bei der Mund-zu-Mund-Beatmung hat (oder sich dazu nicht in der Lage fühlt), führt am besten durchgehend nur die Herzdruckmassage durch, bis das Opfer wieder atmet oder der Rettungsdienst eingetroffen ist.
  11. Besteht zusätzlich die Möglichkeit einen Defibrillator zu nutzen, setzen Sie diesen ein, sobald er Ihnen zur Verfügung steht. Eine Herzdruckmassage bleibt allerdings auch bei Verwendung des Defibrillator die wichtigste Hilfestellung. Daher die Massage möglichst nicht beim Anbringen der AED-Elektroden unterbrechen.
  12. Zur Bedienung des AEDs befolgen Sie immer die Anweisungen des Gerätes.

Versicherung und Recht bei Erster Hilfe

Wer in guter Absicht versucht zu helfen, der braucht nichts zu befürchten! Niemand haftet für eventuelle Fehler beim Leisten von Erster Hilfe. Auch wenn es zur Verschlechterung des Gesundheitszustandes oder gar dem Tod des Unfallopfers kommen sollten, macht sich der Ersthelfer grundsätzlich nicht strafbar, wenn die Hilfeleistungen seinen Fähigkeiten und den Umständen entsprechend, durchgeführt wurden. Fehlt das korrekte Wissen und die Ersten-Hilfe-Praktiken, dann kann daraus kein Problem für den Helfenden werden. Nur wer grob fahrlässig oder vorsätzlich schädigend handelt, kann zum Schadensersatz herangezogen werden. Und natürlich ist unterlassene Hilfe strafbar. Hierbei droht nach Paragraf 323c des Strafgesetzbuchs (StGB) eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Es soll sich niemand in Gefahr begeben, doch die Absicherung der Unfallstelle und den Notruf betätigen ist jedem zumutbar. Sollten sich Ersthelfer bei der Hilfeleistung verletzen, sind diese unfallversichert. Dabei werden z.B. Sachschäden ersetzt, falls bei der Hilfeleistung Eigentum, wie Uhr, Kleidung etc., beschädigt werden. Dabei wird vorausgesetzt, dass die Erste-Hilfe-Maßnahmen dem Willen und Interesse des Verletzten entspricht. Da jeder Ersthelfer während der Hilfeleistung kraft Gesetzes unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht, kann er nach Gegebenheiten seine Schadensersatzansprüche auch bei dem zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger geltend machen und nicht nur bei dem Unfallopfer.

Hinweis: Der Inhalt von diesem Blogbeitrag wurde bestmöglich recherchiert. Dennoch sind alle Angaben ohne Gewähr.

Das war es natürlich längst noch nicht gewesen!

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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