Das elektronische Stabilitätsprogramm (kurz ESP) soll ein Schleudern / Ausbrechen des Fahrzeugs in bestimmten Fahrsituationen verhindern. Da es eng mit dem Antiblockiersystem (kurz ABS) zusammenarbeitet, kann es auch ein Abbremsen einzelner Räder auslösen, wodurch die Stabilität des Fahrzeugs und die Sicherheit der Insassen wieder gewährleistet wird.
Die wichtigsten Infos zum Thema kurz und prägnant zusammengefasst:
- Wie sieht die ESP-Kontrollleuchte aus? Typischerweise ist auf der ESP-Kontrollleuchte ein Auto, welches ins Schleudern geraten ist, abgebildet. Das Schleudern wird in diesem Fall durch gewellte Linien dargestellt.
- In manchen Fällen kann die Leuchte auch kreisförmig oder in Form von einem Dreieck sein und die Aufschrift ESP tragen. Auch nur das Wort ESP in der Farbe Gelb oder Orange ist nicht unüblich.
- Wenn ESP aktiv ist, blinkt die Leuchte gelb bzw. orange.
leuchtende / blinkende ESP-Leuchte
Sollte die ESP-Leute während der Fahrt zu blinken beginnen, ist das ein Anzeichen dafür, dass sich das System gerade aktiv ins Fahrverhalten einmischt. Oft zu sehen ist das auf nassen oder schneebedeckten Straßen oder beim Kavalierstart an der Ampelkreuzung. Leuchtet sie aber ständig, und wurde nicht manuell deaktiviert (falls überhaupt möglich), deutet dies auf ein Problem hin. In einem solchen Fall sollte zunächst geprüft werden, ob das System nicht vielleicht versehentlich durch den Schalter in der Mittelkonsole oder im Menu des Fahrzeugs deaktiviert wurde.
Sollten Sie sich nicht genau auskennen, können Sie das Fahrzeughandbuch zur Hand nehmen. Alternativ sollte einmal Zündung aus und wieder an auch helfen das ESP zu aktivieren. Wenn ESP nicht manuell deaktiviert wurde, dann sollten Sie schnellstens die nächste Werkstatt aufsuchen. Dort kann der Fehlerspeicher ausgelesen und die Problemursache ermittelt und behoben werden.
Was sind die Ursachen für eine aktive ESP-Kontrollleuchte?
Von Systemen wie ABS oder ESP werden ständig die unterschiedlichsten Sensoren und Komponenten des Fahrzeugs überwacht. Zu diesen Sensoren zählen unter anderem die Raddrehzahlsensoren, sowie die Lenkwinkel-, Gierraten- und Querbeschleunigungssensoren. Erkennt das System bei einem oder mehreren Sensoren einen Fehler oder Ausfall wird die ESP-Kontrollleuchte aktiviert. Sie signalisiert dem Fahrer ein Problem. Aus Sicherheitsgründen kann es auch vorkommen, dass sich manche Fahrzeuge nicht mehr schneller als 80 km/h fahren lassen, bis das Problem behoben wurde.
Folgende Ursachen können zum ungewollten Leuchten der ESP-Kontrollleuchte führen:
- wenn der ABS-Sensor bzw. der Raddrehzahlsensor defekt oder verschmutzt ist
- wenn eine Sicherung nicht mehr funktioniert
- wenn ein Lenkwinkelsensor kaputt ist
- wenn die Kabelverbindungen defekt sind (Scheuerstellen, Bruch etc.)
- wenn Feuchtigkeit im System ist
- wenn die Bremslichtschalter kaputt sind
- wenn die Bordspannung nicht korrekt ist
- wenn das ABS- oder ESP-Steuergerät einen Defekt aufweist
- wenn der Gierraten- bzw. Beschleunigungssensor defekt sind
Mit defekter ESP-Kontrollleuchte weiterfahren?
Beim Zündvorgang leuchtet ESP automatisch auf, sollte aber danach sofort wieder ausgehen. Leuchtet die Kontrollleuchte während der Fahrt weiter, sollten Sie zur nächsten Werkstatt fahren. Wenn die Kontrollleuchte dauerhaft aktiv ist, dann arbeitet das Programm nur eingeschränkt oder gar nicht. Deshalb kann in Gefahrensituationen das Unfallrisiko deutlich ansteigen. In diesem Fall muss zur Problemermittlung und -behebung die nächste Werkstatt aufgesucht werden. ABER: Verfallen Sie nicht direkt in Panik, nur weil die Lampe einen Fehler anzeigt. Das Fahrzeug fährt ohne ESP genauso nach Hause wie mit ESP. Man sollte nur an die fehlende Fahrhilfe denken.
HU & Versicherung: Kontrollleuchte aktiv!
In einem solchen Fall wird Ihr Fahrzeug die HU (Hauptuntersuchung) auf keinen Fall bestehen. Sie bekommen also keine Plakette, solange die Fehleranzeige aufleuchtet. Ein defektes ESP gilt nämlich als schwerer Mangel. Fährt man dauerhaft mit dem defekten System, und es kommt zum Unfall, dann drohen ernsthafte Konsequenzen. Vielleicht verliert man sogar den Versicherungsschutz, weil Ihnen die Versicherungsgesellschaft Fahrlässigkeit vorwirft.
Das war es natürlich längst noch nicht gewesen!
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