Möchte man ein Auto zu einem Fahrschulauto umbauen, so muss man hier zahlreiche Anforderungen beachten. Denn ein Fahrschulauto ist nur auf den ersten Blick ein normales Auto. Maßgeblich beim Umbau sind neben den gesetzlichen Formulierungen, vor allem die Richtlinie für die Begutachtung von Personenkraftwagen auf Ihre Eignung als Prüfungsfahrzeuge und das Fahrlehrergesetz sowie die damit verbundene Ausführungsverordnung.
Technische Anforderungen
Die wesentlichen Anforderungen, die an ein Fahrschulauto gestellt werden, sind technischer Natur. So muss das Fahrschulauto zum Beispiel auf der rechten Seite über zwei Türen verfügen. Generell ist der rechte Platz bei einem Fahrschulauto wichtig, da hier auch der Prüfer während der Fahrprüfung sitzt und der Fahrlehrer während den Fahrstunden. Neben Mindestanforderungen an den Platzbedarf gibt es auch die Anforderungen an das Vorhandensein einer Kopfstütze und auch an einem Sitzhöcker für den Prüfer. Dieser dient nicht nur der Sicherheit, sondern soll vor allem die Möglichkeit erlauben, den Verkehr jederzeit überblicken zu können. Zudem muss das Fahrschulauto über eine Ausstattung mit doppelten Spiegeln verfügen. Und das sowohl für innen, als auch für außen.
Doppelpedale und Beschriftung
Wichtig bei einem Fahrschulauto ist aber auch das Vorhandensein von sogenannten Doppelpedalen. Das ist gerade auch der schwierige Part bei einem Umbau von einem normalen Auto zu einem Fahrschulauto. Die Doppelpedale sind hierbei auf Fahrer- und Beifahrersitz identisch und erlauben dem Fahrlehrer jederzeit die Möglichkeit von einem Eingriff, so zum Beispiel beim Bremsen. Damit das Fahrschulauto für jeden Verkehrsteilnehmer erkennbar ist, muss dieses über eine Beschriftung verfügen. Hier gibt genaue Vorgaben, so zum Beispiel, dass das Schild die Aufschrift „Fahrschule“ tragen muss. Das Schild muss einen weißen Hintergrund haben und die Schriftfarbe muss rot sein. Damit das Schild auch von jedem Verkehrsteilnehmer wahrgenommen werden kann, muss es mindestens eine Länge von 350 mm und eine Breite von 80 mm aufweisen. Wichtig im Zusammenhang mit dem Schild, dieses darf nur während Ausbildungszwecken angebracht sein.
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