Donnerstag , 25. April 2024
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Ausleihen oder Mieten vom Hochzeitsauto: die Infos!

Lesezeit 4 Min.

Ausleihen oder Mieten vom Hochzeitsauto: die Infos!

Bevor es vor den Traualtar geht, muss einiges geplant werden! Von der Wahl der Location und dem Menü bis hin zum perfekten Hochzeitskleid. Eine wichtige Frage ist auch die Beförderung des Brautpaares! Selbstverständlich sollte es sich dabei um ein besonderes Gefährt handeln, schließlich heiratet man nicht alle Tage. Da nur die Minderheit einen schnellen Flitzer, einen schönen Oldie oder gar eine Luxuslimousine zu Hause stehen hat, muss in der Regel ein passendes Auto ausgeliehen oder gemietet werden. Der Unterschied zwischen Mieten und Leihen besteht darin, dass Mieten gegen Geld geschieht (mit Gewinnerzielungsabsicht), während das Leihen kostenlos (höchstens die Abdeckung der Betriebskosten) ist.

Ausleihen sollte vertraglich geregelt werden!

In jedem Fall sollte man selbst den gratis Verleih durch Verwandte oder Freunde mittels Vertrag in schriftlicher Form festhalten. Sollte etwas kaputtgehen, gibt es im Nachhinein unnötigen Streit, den man dadurch im Vorfeld vermeiden kann. Es sollte genau niedergeschrieben werden, wer, in welchem Zeitraum, in welchem Zustand, von wo und schließlich von wem das Auto gratis verliehen wird. Zudem sollte festgehalten werden, was damit gemacht werden darf und was nicht! Im Internet gibt es für diesen Zweck passende Mustervorlagen.

Ausleihen oder Mieten vom Hochzeitsauto: die Infos!

Leihvertrag: unentgeltliche Überlassung Privatfahrzeug

Wer das Fahrzeug führen darf (vielleicht sogar das Brautpaar selbst), ist einer der wichtigsten Punkte, auch wegen der Versicherung. Sollten sich im Nachhinein Rückstufungen im Tarif ergeben oder wird dem Auto anderweitig Schaden zugefügt, den die Kaskoversicherung nicht abdeckt oder passieren Bedienfehler, so kommt es nicht zu Missverständnissen im Nachhinein. Der Verleiher sollte zunächst in seinem Vertrag der Versicherung nachsehen, ob nur er oder auch Andere zum Führen des Kraftfahrzeuges zugelassen sind. In manchen Fällen können sogar bestimmte Fahrer (oft wegen des Alters) direkt ausgeschlossen sein. Einige Versicherungen bieten jedoch an, solche Optionen für eine gewisse Zeitspanne nachzubestellen. Fährt der Besitzer, also der Verleiher selbst, wird kein Personenbeförderungsschein benötigt, da es sich dabei um eine normale Personenbeförderung wie im Alltag auch handelt, solange es nicht regelmäßig geschieht.

Hochzeitsauto mit oder ohne Chauffeur mieten

Bekannte Anbieter bieten oft besondere Konditionen für Hochzeitsfahrten an. Wichtig ist auch hierbei, einen Vertrag abzuschließen und vor allem auch das Kleingedruckt zu überprüfen. Im Vertrag der Anmietung eines Hochzeitsautos müssen die personellen, versicherungsrechtlichen, finanziellen und zeitlichen Bedingungen festgehalten werden. Hier wird auch vereinbart, wer für die Betriebskosten wie Benzin aufkommt und wer das Fahrzeug führen darf. In einigen Fällen sind besondere Führerscheine nötig. Sollte das Fahrzeug mit Chauffeur angemietet werden, ist zu klären, ob dieser eine Personenbeförderungsschein besitzt.

Ausleihen oder Mieten vom Hochzeitsauto: die Infos!

Auch die entsprechende Versicherung für das Auto sollte vertraglich festgehalten werden. Mit der Versicherung muss der Vermieter im Vorfeld abklären, ob er sein Fahrzeug überhaupt gewerblich vermieten darf. Es könnte ein expliziter Tarif nötig sein. Da Einnahmen, die die Freigrenze von jährlichen 256 Euro übersteigen, nicht steuerfrei sind, werfen sich eventuell einige Fragen auf. Das Mietfahrzeug für Selbstfahrer muss von professionellen Anbietern extra zugelassen werden. Schon durch die erste Vermietung wird nämlich von einer Gewinnerzielungsabsicht ausgegangen.

Das Fahrzeug in jedem Fall vorher gründlich unter die Lupe nehmen!

Damit es im Nachhinein nicht zu unnötigem Stress und vermeidbaren Papierkram kommt, sollte das Fahrzeug in jedem Fall vorher (egal ob von privat oder Gewerbe) genau betrachtet werden. Schäden, die schon vor der Vermietung oder Anleihe bestehen, sind dann vermerkt und zerstören die anschließenden Flitterwochen nicht. Und besondere Fahrzeuge wie Oldies benötigen oft eine spezielle Einweisung. Außerdem sollte noch geklärt werden, ob und wie Hochzeitsschmuck angebracht werden darf, ohne dass das Fahrzeug beschädigt wird. Durch die unsachgemäße Anbringung kann schließlich auch die Versicherung erlöschen.

Ausleihen oder Mieten vom Hochzeitsauto: die Infos!

Das war es natürlich längst noch nicht gewesen!

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

ein Kommentar

  1. proprio un bell’articolo di merda

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