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Tipp: So beantragen Sie ein Kurzzeitkennzeichen!

Lesezeit 5 Min.

Kürzlich aktualisiert am 15. September 2022 um 01:23 Uhr

Tipp: So beantragen Sie ein Kurzzeitkennzeichen!

Für die Überführung eines Fahrzeugs wird ein Kurzzeitkennzeichen benötigt. Wir zeigen Ihnen, wie Sie ein gelbes Kennzeichen bekommen und was Sie beachten müssen. Wenn Sie bei einem Privatkauf ein Fahrzeug testen möchten oder eine Überführungsfahrt geplant ist, musste früher ein rotes Kennzeichen beantragt werden. Seit 1998 sind diese Kennzeichen aber nur noch für Sachverständige oder Autohändler erhältlich. Als Privatperson müssen Sie ein sogenanntes Kurzzeitkennzeichen nutzen. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte über die Kennzeichenart.

Gelbe Kennzeichen: So erkennen Sie es!

Tipp: So beantragen Sie ein Kurzzeitkennzeichen!

Aufgrund der Optik werden die Kurzzeitkennzeichen auch als gelbe Kennzeichen bezeichnet. Das Kennzeichen beginnt mit der klassischen Stadt- oder Landkreiskennung. Danach erfolgt eine Nummernkombination, die in der Regel mit 03 oder 04 beginnt. Rechts befindet sich ein gelbes Kästchen. Im gelben Bereich  ist in schwarzer Schrift das Ablaufdatum des Kurzzeitkennzeichens zu finden. Das Datum wird dreizeilig angegeben. Oben ist der Tag zu sehen, in der zweiten Zeile der Monat und in der unteren Reihe das Jahr. Nach dem Ablauf kann das Kurzzeitkennzeichen nicht mehr verwendet werden.

Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen gültig?

Gelbe Kennzeichen sind höchstens fünf Tage gültig. Mit einem derartigen Kennzeichen können Probefahrten, Fahrten zur Dekra oder zum TÜV oder Fahrzeugüberführungen durchgeführt werden. Eine Probefahrt ist eine Fahrt, die eine konkrete Kaufabsicht eines Fahrzeugs voraussetzt. Es ist erlaubt, das Kennzeichen bis 23.59 Uhr des Ablaufdatums zu nutzen. Danach müssen Sie das Kennzeichen nicht der Zulassungsstelle zurückbringen, sondern Sie können es als Erinnerung aufheben oder entsorgen. Ein Kurzzeitkennzeichen darf aber nicht wiederverwendet werden. Und gelbe Kennzeichen sind immer an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden.

Kurzzeitkennzeichen = Hauptuntersuchung?

Tipp: So beantragen Sie ein Kurzzeitkennzeichen!
so schaut die Zulassung von einem Kurzzeitkennzeichen aus

Sie erhalten seit April 2015 ein Kurzzeitkennzeichen nur mit einer gültigen Hauptuntersuchung und mit den richtigen Fahrzeugpapieren. Mit dem gelben Kennzeichen dürfen Sie das Fahrzeug nur ohne HU fahren, wenn bei der Dekra oder beim TÜV eine HU durchgeführt wird oder eine Einzelgenehmigung oder Betriebserlaubnis beantragt wurde. Sie dürfen ohne HU das Fahrzeug nur mit einem festgelegten Zweck in einem bestimmten Bereich fahren. Hierzu gehören:

  • Hin- und Rückfahrt zur Sicherheits- oder Hauptuntersuchung
  • Hin- und Rückfahrt zu einem Gutachter
  • Hin- und Rückfahrt zur Werkstatt (bei Mängeln)
  • Gültigkeit: direkter Weg im Zulassungsbezirk, maximal zum angrenzenden Bezirk

Mit einer gültigen HU darf ein Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen für folgende Fahrten genutzt werden:

  • Überführung
  • Probefahrt mit offensichtlicher Kaufabsicht
  • Gültigkeit: Deutschland, teilweise im Ausland

So können Sie ein Kurzzeitkennzeichen beantragen

Ein gelbes Kennzeichen wird immer dann benötigt, wenn Sie ein Fahrzeug neu gekauft haben oder es ohne Zulassung zu einem bestimmten Ort fahren möchten. Damit Sie das Kennzeichen erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der örtlichen Zulassungsbehörde einreichen. Es ist auch möglich, das Kurzzeitkennzeichen direkt am Standort des Fahrzeugs zu beantragen, wenn es sich beispielsweise um einen spontanen Kauf handelt.

Tipp: So beantragen Sie ein Kurzzeitkennzeichen!

Sie benötigen für das Kurzzeitkennzeichen eine eVB-Nummer. Die elektronische Versicherungsbestätigung können Sie bei Ihrer Versicherung (Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko) beantragen. Sobald Sie die eVB-Nummer erhalten haben, können Sie damit sowie mit den folgenden Unterlagen zur örtlichen Zulassungsstelle gehen:

  • Reisepass oder Personalausweis mit Meldebestätigung
  • Gültige Versicherungsbestätigung für bis zu 5 Tage
  • Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein
  • Vollmacht, wenn im Auftrag gehandelt wird
  • Gültiger Nachweis einer HU
  • Bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister oder Gewerbeanmeldung

Online Kurzzeitkennzeichen beantragen

Bei einigen privaten Anbietern oder Zulassungsstellen können Sie ein gelbes Kennzeichen auch online beantragen. Das bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie auf lange Wartezeiten in den Zulassungsstellen verzichten können. In der Regel erhalten Sie das Kurzzeitkennzeichen sogar schon nach nur einem Tag. Online-Bestellungen sind häufig aber etwas teurer.

Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?

Das Beantragen eines gelben Kennzeichens kostet 13,10 Euro. Wenn Sie für eine Umweltzone eine Ausnahmegenehmigung benötigen, zahlen Sie in Städten wie München zusätzlich 50 Euro. Zusätzlich sind Kosten für das Prägen der Kennzeichen fällig. Das Prägen kostet zwischen 20 und 35 Euro. Je nach Tarif und Versicherung fallen auch Kosten für die Tageszulassung Ihres Fahrzeugs an. Die Preise können stark variieren. Im Durchschnitt liegen die Kosten aber bei 30 Euro.

Tipp: So beantragen Sie ein Kurzzeitkennzeichen!

Unterschiede zwischen roten und gelben Kennzeichen

Gelbe und rote Kurzzeitkennzeichen unterscheiden sich nicht nur in der Farbe, sondern auch im Nutzungsrahmen. Ein rotes Kennzeichen darf nur von KFZ-Händlern verwendet werden sowie von anerkannten Prüfern oder Sachverständigen. Gelbe Kurzzeitkennzeichen können von Privatleuten verwendet werden. Beide erfüllen den Zweck einer Probe- oder Überführungsfahrt. Rote Kennzeichen haben eine Gültigkeit von einem Jahr.

Tipp: So beantragen Sie ein Kurzzeitkennzeichen!

Dieser Zeitraum kann auf eine unbestimmte Zeit verlängert werden. Ein gelbes Kennzeichen ist nur maximal fünf Tage gültig. Rote Kennzeichen sind außerdem nicht Fahrzeug-gebunden. Das bedeutet, dass KFZ-Händler es an jedem Fahrzeug anbringen können. Für das Kennzeichen muss aber ein Fahrtenbuch geführt werden. Ein gelbes Kennzeichen kann dagegen nur für ein bestimmtes Fahrzeug verwendet werden. Es ist nicht erlaubt, es für ein anderes Fahrzeug zu nutzen oder zu verleihen.

Tipp: So beantragen Sie ein Kurzzeitkennzeichen!

Das war es natürlich längst noch nicht gewesen!

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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