Dienstag , 26. März 2024
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Lkw-Tuning: was für Zubehör ist eigentlich erlaubt?

Lesezeit 6 Min.

Lkw-Tuning: was für Zubehör ist eigentlich erlaubt?

Ein Lastwagen (Lkw) ist in Deutschland nur selten das persönliche Eigentum des Berufsfahrers. Nahezu alle Berufsfahrer verbringen jedoch den Großteil ihrer gesamten beruflichen Laufbahn hinter dem Steuer der sogenannten Brummis. Deswegen hegen viele den Wunsch nach einer Individualisierung ihres Gefährtes. Den Lkw nach den eigenen Vorstellungen und Wünschen zu gestalten, ist deshalb der Traum vieler Berufskraftfahrer. Dabei wird der Fantasie keine Grenze in Sachen Tuning gesetzt: Von einer individuellen Beleuchtung über die Umgestaltung des Innenraumes mit selbst ausgesuchten Materialien bis hin zum Chiptuning des Lkws ist einiges an Möglichkeiten geboten, um dem Brummi einen persönlichen Touch zu geben. Doch was ist hierbei erlaubt und welche Maßnahmen sind illegal?

Lkw Tuning – ist das erlaubt?

Lkw-Tuning: was für Zubehör ist eigentlich erlaubt?

Im Rahmen der StVZO ist Tuning erlaubt, aber nur in dem Maße wie darin vorgeschrieben wird. Sollten durch bestimmte Umbauten und Fahrzeugveränderungen die Vorschriften missachtet und verletzt werden, drohen dem Besitzer Sanktionen. Chip-Tuning beim Lkw – Ja oder Nein? Beim Thema Chiptuning müssen genauso gesetzliche Vorschriften beachtet werden, wie bei allen anderen Änderungen und bei anderen Fahrzeugen (etwa dem Pkw) auch. Unsachgemäßes Chiptuning hat als Folge das Erlöschen der Betriebserlaubnis. Darauf ist beim Lkw-Tuning zu achten! Veränderungen am Lkw benötigen eine TÜV-Abnahme. Zudem sollten keine Bauteile ohne Prüfzeichen verwendet werden. Die offizielle Prüfstelle stellt bei Zweifeln die richtige Anlaufstelle für Fragen dar.

Lkw Tuning – das sagt das Gesetz!

Im Allgemeinen findet das Fahrzeugtuning Erwähnung im § 19 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (kurz: StVZO). Diese zeigt alle Bedingungen für die Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis auf. Zudem sind dort auch die etwaigen Folgen eines Fahrzeugumbaus aufgeführt. Der § 19 Abschnitt II der StVZO beschäftigt sich eindeutig mit den Bedingungen, welche zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Die Erlaubnis erlischt, wenn:

  • die genehmigte und in der Betriebserlaubnis festgehaltene Fahrzeugart verändert wird.
  • das Risiko für eine Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist.
  • das Geräusch- und Abgasverhalten wesentlich verschlechtert wird.

Bei einer Fahrzeugänderung ist unbedingt darauf zu achten, keines der oben aufgezeigten Effekte hervorzurufen. Die besondere Aufmerksamkeit liegt beim Lkw-Tuning auf einigen Teilen. Diese dürfen nur montiert werden, wenn sie mit einem amtlichen Prüfzeichen gekennzeichnet sind oder dafür die entsprechende Genehmigung eingeholt wurde. Zu diesen Bauteilen zählen: Beleuchtung, Fensterscheiben, Reifen, Scheibenfolien. Warum müssen die Bauteile mit dem Prüfzeichen oder der Genehmigung versehen sein? Der Grund ist ganz einfach: Die Komponenten beeinflussen maßgeblich die Kontrolle über das Fahrzeug und die Übersicht über den Straßenverkehr. Mit unerlaubten Teilen in diesem Bereich könnte die Verkehrssicherheit beeinträchtigt werden. Deshalb gilt beim Lkw-Tuning vor dem Kauf des entsprechenden Zubehörs immer: Auf amtliche Prüfzeichen achten!

Frisieren unter der Haube – das Lkw-Chiptuning!

Das Lkw-Motorenchip-Tuning bedeutet die Manipulation/Veränderung des Chips für die Motorensteuerung. Damit werden die Betriebsprozesse des Lkws entscheidend verändert. Mit dem Chiptuning wird etwa der Ladedruck oder der Einspritzzeitpunkt verändert und dadurch das Drehmoment und die Leistung erhöht (manchmal soll auch das Drehmoment reduziert werden). Ziel des Chiptunings beim Lkw ist oftmals die Reduktion des Verbrauchs bei gleichbleibender stabiler Leistung. Das Versprechen der meisten Hersteller zu dieser Maßnahme ist eine deutliche Spriteinsparung.

Lkw-Tuning: was für Zubehör ist eigentlich erlaubt?

Nicht jede Form des Chiptunings ist aber legal. Die Schwelle von Legal zu Illegal ist gering, sodass Sie sich rasch in einer Grauzone bewegen. Damit steigt das Risiko für das Erlöschen der Betriebserlaubnis für den Lkw. Das Chip-Tuning geht nämlich häufig mit einem veränderten Geräuschverhalten und einem gesteigerten Abgasausstoß einher. Beide Nebenwirkungen stellen laut § 19 der StVZO einen Grund für das Erlöschung der Betriebserlaubnis dar. Deswegen sind bei allen Lkw-Tuning-Maßnahmen folgende Bereiche zu beachten:

  • Alle Maßnahmen sind im Vorfeld von einer Prüfstelle zu untersuchen und in die Fahrzeugpapiere einzutragen.
  • Beachten Sie dabei die veränderten Geräusch- und Abgaswerte. Lassen Sie sich am besten ein Abgasgutachten ausstellen. Alternativ lassen Sie direkt das Gutachten der Allgemeinen Betriebserlaubnis für ihre Fahrzeugteile (kurz: ABE) durchführen.

Auspuff-Tuning beim Lastwagen

Mithilfe des Tunings kann dem Lkw – ähnlich dem Pkw – auch ein satterer Sound verpasst werden. Der Sound stellt allerdings auch schnell ein Problem dar. Es besteht nämlich auch hier das Risiko für das Erlöschung der Betriebserlaubnis gemäß dem § 19 der StVZO. Deshalb vor dem Auspuff-Tuning die Maßnahme in einer geeigneten Prüfstelle überprüfen lassen. Lastwagen Innenraum-Tuning – Alles harmlose Kosmetik? Ein bequemerer Sitz oder ein neuer Schaltknüppel für das Führerhaus als Aufwertung sind typische Tuningmaßnahmen im Innenraum. Auch hier gilt es jedoch einige Regeln zu beachten. Achten Sie auf das entsprechende Prüfzeichen, da unsichere Sitze und komplizierte Bedienelemente ein Risiko für den Straßenverkehr darstellen. Generell ist zum Lkw-Tuning zu sagen: Jede Maßnahme immer von einer offiziellen Prüfstelle, wie etwa dem TÜV, kontrollieren und überprüfen lassen. Achten Sie zudem vor dem Kauf auf das entsprechende Prüfzeichen, um auf der sicheren Seite zu sein. Unterschiede in der Thematik zum Auto gibt es kaum. Illegale Bauteile sind grundsätzlich ein Problem.

Lkw-Tuning: was für Zubehör ist eigentlich erlaubt?

Die folgenden Dinge können am Lkw modifiziert/verbaut werden: Lkw Gardinen und Vorhänge, Tuning Beleuchtung, Schmutzfänger, Radzierblenden, Sitzbezüge, Mitteltisch, Lenkradschoner, Beifahrertisch, Fransen, Frontblitzer, Umrissleuchten, Positionsleuchten, Edelstahlapplikationen, LED-Zusatzleuchten, Frontbügel, Doppel-Druckluftbehälter, Aufhängungs-conversion-kits, Lkw-scheibenbordüre, diverse Sticker/Aufkleber/Folierungen, Dachlampenbügel, Kennzeichenhalter, Seitenspiegel/Zusatzspiegel, Kühlergrills, Chrom-Schriftzüge, Windschutz, Tieferlegung, Chiptuning usw.

Lkw-Tuning: was für Zubehör ist eigentlich erlaubt?

Wir hoffen, dass Euch unser Infobericht zum Thema/Begriff Lkw-Tuning (weitere Bezeichnungen/Stichworte sind: LKW Tuning, Lastkraftwagen Tuning, Lastkraftwagen Tuning) aus der Rubrik Autotuning gefallen hat. Unser Ziel ist es, das größte deutschsprachige Tuning Lexikon (Tuning-Wikipedia) zu erstellen und Tuning Fachbegriffe von A bis Z leicht und verständlich zu erklären. Nahezu täglich erweitern wir deshalb dieses Lexikon und wie weit wir schon sind, kann man HIER sehen. Und schon bald wird der nächste Tuning Szene Begriff von uns näher beleuchtet. Es gibt ein Thema, dass nicht in unserer Wikipedia zu finden ist? Dann schickt uns eine E-Mail an kontakt@tuningblog.eu und nennt uns den Begriff. Wir werden zeitnah einen passenden Beitrag verfassen. PS. Über neue Themen werdet Ihr übrigens informiert, wenn Ihr unseren Feed abonniert.

Weiter unten folgen ein paar Beispiele aus unserem Tuning-Lexikon:

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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