Kürzlich aktualisiert am 2. April 2021 um 06:35 Uhr
Wer Tuning liebt der hat ein Hobby gefunden das oftmals auf einer Stufe mit dem Partner steht! Ein unumstrittener Fakt den wir durchaus nachvollziehen können. Doch keinesfalls ist all das erlaubt was einem gefällt. Dass man eine gewisse Aufmerksamkeit mit seinem Umbau erzielen möchte versteht sich von selbst. Egal ob man nun darauf steht das Fahrzeug möglichst renntauglich auftreten zu lassen oder einen besonders umfangreichen Optik-Umbau durchführt, oder beides. Doch einfach mal so drauf los bauen ist eben nicht wirklich empfehlenswert. Besonders gewagte oder gefährliche Veränderungen am Fahrzeug werden durch den Gesetzgeber nämlich schon vorab ausgeschlossen.
Nimmt man dennoch unerlaubte Änderungen vor drohen oftmals saftige Bußgelder, Diskussionen mit der Versicherung und im Härtefall sogar die Stilllegung des Fahrzeugs. Geht es an die Technik und neue Bauteile muss immer darauf geachtet werden, dass eine E-Zulassung oder eine ABE (allgemeine Betriebserlaubnis) zum Bauteil mitgeliefert sind. Alternativ besteht noch die Möglichkeit mittels Einzelabnahme den durchgeführten Umbau ordnungsgemäß von einer geeigneten Prüfstelle (TÜV, Dekra, KÜS) legalisieren zu lassen. Solche Einzelabnahmen sind meistens dann der Fall wenn besonders breite Reifen verbaut werden, Tieferlegungen Einzug halten usw.
Aber auch kleinere Änderungen wie das Anbringen von einem „bösen Blick“ dürfen nur nach einer Abnahme legal genutzt werden. Oder eben durch das mitführen der oben erwähnten Unterlagen wenn vorhanden. Besonders wichtig ist auch unsichtbares Tuning in Form von etwa Leistungssteigerungen mittels Chiptuning. Bekommt das Fahrzeug eine neue Software verpasst so muss auch hier darauf geachtet werden das im Nachgang eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere erfolgt. Gleiches gilt bei umfangreichen Änderungen wie einer Lachgaseinspritzung, einer Wassereinspritzung oder einer veränderten Ansaugung und Ladeluftkühlung. Selbst das Aufbringen eines Sonnenblendstreifens ist ohne das mitführen eines entsprechenden Dokumentes nicht gestattet. Solltet ihr also den anstehenden Winter dazu nutzen Euer Fahrzeug umfangreich zu modifizieren dann denkt bitte daran vor dem Start der Tuning Saison 2019 die Änderungen ordnungsgemäß eintragen zu lassen.
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RDKS: TÜV-Plakette ab 2018 nur noch mit Reifendruckkontrollsystem |
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