Freitag , 19. April 2024
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Pflicht zur Sicht – der Reflektor am Auto ist Vorschrift!

Lesezeit 4 Min.

Pflicht zur Sicht – der Reflektor am Auto ist Vorschrift!

Du möchtest andere Rückstrahler / Reflektoren an Deinem Auto anbringen? Du hast beispielsweise eine Reflektorfolie gekauft und möchtest damit Dein Auto optisch aufwerten? Dann solltest Du die rechtliche Situation vor dem Anbringen von Reflektoren, Rückstrahlern oder sogenannten Reflektorfolien kennen. Reflektoren sind nur für bestimmte Fahrzeuge erlaubt. Die EU Norm ECE 48 gibt über den Anbau von Beleuchtungseinrichtungen Auskunft. Was das für Privatfahrzeuge bedeutet, das wird nachfolgend erläutert.

Reflektoren im Handel

Pflicht zur Sicht – der Reflektor am Auto ist Vorschrift!

Du findest im Internet eine große Anzahl an Reflektor-Angeboten. Es werden Reflektorfolien, selbstklebende Katzenaugen, reflektierende Sterne und viele weitere Artikel für das Auto geführt. Die Artikel kommen teilweise aus dem Ausland und sollten den Käufer durch eine positive Werbung und Produktbeschreibung zum Kauf animieren. Wenn Du vorhast Dein Auto zu tunen, dann solltest Du nicht sofort auf reflektierende Elemente setzen oder gar Reflektorfolien kaufen. Nachfolgend erläutern wir Dir, warum reflektierende Materialien am Auto zu Problemen, Bußgeldern und sogar zum Zulassungsverlust führen können.

Reflexstreifen – Rückstrahler

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Reflektoren und Reflektorfolien werden auch als reflektierende Markierungen bezeichnet. Eine Reflektorfolie darf nach EU Norm ECE 48 nicht an M1-Personenkraftwagen angebracht werden, die mit vier Rädern ausgestattet sind und bis zu acht Sitzplätze haben. Die EU Norm gilt auch für Privatfahrzeuge. Du darfst daher an Deinem Auto keine reflektierenden Folien, auch nicht in einzelnen Streifen oder in anderen kombinierten Formen, anbringen. Katzenaugen, Reflektoren, Rückstrahler, Warnmarkierung und Reflektorfolien sind, im Zweifelsfall, nicht am Auto gestattet. Wenn Du Dir nicht sicher bist, was erlaubt ist beim Tuning und was zu Bußgeldern oder einem Verlust der Zulassung führen kann, dann solltest Du mit Fachleuten aus dem Tuningbereich Rücksprache halten.

schwarze Rückleuchten anbringen – was beachten?

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alles schwarz – nicht erlaubt

Du möchtest an Deinem Fahrzeug schwarze Rückleuchten anbringen? Du hast bereits schon einmal Autos mit schwarzen Rückleuchten und roten reflektierenden Elementen gesehen? Das Anbringen von schwarzen Rückleuchten ist für Tuner kein Problem und das Fahrzeug kann eine Straßenzulassung erhalten, wenn rote Reflektoren an den Rückleuchten oder an einer anderen geeigneten Stelle am Fahrzeugheck (bspw. in der Heckschürze) angebracht sind. Ohne diese Reflektoren ist der Betrieb im Straßenverkehr nicht zulässig. Das Heck eines Autos muss in der Dunkelheit sichtbar sein (Reflektieren) wenn keine Beleuchtung aktiviert ist. Beim Kauf von schwarzen Rückleuchten solltest Du daher in einer Tuningwerkstatt nach den roten Reflektoren fragen und in Erfahrung bringen, was beim Wechseln der Rückleuchten erlaubt ist und was zum Verlust der Zulassung für den Straßenverkehr führt.

Pflicht zur Sicht – der Reflektor am Auto ist Vorschrift!

Fazit: Reflektorfolien sind in vielen Ausführungen im Handel erhältlich. Auch reflektierende Elemente, wie Katzenaugen, Sterne und weitere interessante Formen, können im Internet erworben werden. Allerdings ist das Bekleben des Autos mit irgendeiner Reflektorfolie für private Kraftfahrzeuge an irgend einer beliebigen Stelle nicht zugelassen. Lediglich die Rückleuchten, sofern diese ausgetauscht werden und keine reflektierenden Elemente beinhalten, dürfen unter Umständen mit roten Reflektoren ausgestattet werden. Für rechtliche Hinweise sollte eine erfahrene Tuningwerkstatt oder der TÜV/Dekra/KÜS zurate gezogen werden.

Wir hoffen das Euch der Infobericht zum Thema/Begriff Reflektor (weitere Bezeichnungen/Stichworte: Rückstrahler, Katzenauge, Reflexstreifen, Warnmarkierung, Reflektorfolie) aus dem Bereich Autotuning gefallen hat. Unser Ziel ist es, dass größte deutschsprachige Tuning Lexikon (Tuning-Wikipedia) zu erstellen und Tuning Fachbegriffe von A bis Z leicht und verständlich zu erklären. Nahezu täglich erweitern wir dieses Lexikon und wie weit wir schon sind kann man HIER sehen. Schon bald wird der nächste Tuning Szene Begriff von uns näher beleuchtet werden. Über neue Themen werdet Ihr übrigens informiert wenn Ihr unseren Feed abonniert.

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Weiter unten folgen eine paar Beispiele aus unserem Tuning-Lexikon:

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

3 Kommentare

  1. Erstens, Coole Seite!
    Dann bleibt aber noch die Frage offen ob ich die Serienmässigen Reflektoren entfernen darf, wenn normale/rote Rückleuchten habe.
    Grüsse

  2. ich möchte bei meinem SARIS Anhänger das vertiefte Rücklicht-Kennzeichen Feld im Bereich zwischen Rückleuchten und Nummernschild mit einer roten Reflektorfolie erweitern. Zusätzlich zwei Kennzeichenleuchten näher am Kennzeichen anbringen, da die Originale Beleuchtung (Multipoint II) sehr sehr dürftig ist.
    Erlaubt oder nicht

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