Mittwoch , 24. April 2024
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Info: Was man zum Thema Reifenfreigabe wissen sollte!

Lesezeit 5 Min.

Info: Was man zum Thema Reifenfreigabe wissen sollte!

Die meisten können mit dem Begriff der Reifenfreigabe wenig anfangen und vermuten einen langwierigen und umständlichen Prozess dahinter. Eigentlich ist es aber nur eine Angabe, welche die für das jeweilige Fahrzeug zulässigen Reifen definiert. Dennoch gibt es Ausnahmefälle, in denen eine Reifenfreigabe tatsächlich beantragt werden muss. Dies hängt damit zusammen, dass nicht alle Reifen zu jedem Fahrzeug passen.

Allgemeine Informationen!

Wie schon angedeutet, informiert die Reifenfreigabe über die, für das Fahrzeug, zulässigen Reifen. Die Freigabe findet man sowohl auf dem eigentlichen Reifen, in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und natürlich im jeweiligen Fahrzeugschein. Dabei ist stets drauf zu achten, dass keine Reifenauswahl getroffen wird, die den dokumentierten Angaben widerspricht. Falls andere Reifen, als die eingetragenen verwendet werden sollen, dann besteht die Notwendigkeit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung, oder anders gesagt, einer Reifenfreigabe.

Info: Was man zum Thema Reifenfreigabe wissen sollte!

Das Ganze hat einen sicherheitstechnischen Hintergrund, da die jeweiligen Autohersteller diverse Tests an ihren Fahrzeugen durchführen, bei denen die unterschiedliche Bereifung eine Rolle spielt. Sobald ein Reifen diese Überprüfung bestanden hat, wird eine solche Bescheinigung ausgehändigt. Gegenstand der technischen Prüfung ist, herauszufinden, ob unterschiedliche Reifengrößen und/oder -modelle Auswirkungen auf Sicherheit von Passanten und Insassen haben.

Reifenfreigabe bei Zweirädern

Lange Zeit galt bei Motorrädern eine sogenannte Herstellerbindung. Das heißt, dass keine anderen als die eigens vom Hersteller der Maschine produzierten Reifen auf die Felgen dürfen. Inzwischen ist diese Regelung zwar aufgehoben worden, es wird aber dafür eine Reifenfreigabe benötigt, welche stets mitzuführen ist.

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Änderungen seit 2019

Die Prüflatte wurde 2019 seitens TÜV ein Stück angehoben. Denn, sollte eine Montage mit Reifen einer anderen Größe als die eingetragene stattfinden, reicht eine Unbedenklichkeitsprüfung nicht mehr aus. Der Motorradfahrer muss nun zur Prüfstelle und dort ein Gutachten erstellen lassen. Bei einem Versäumnis erlischt mit sofortiger Wirkung die Betriebserlaubnis des Zweirads. Die meisten Motorradfahrer empfinden das aber nicht als Sicherheitskontrolle, sondern eher als Abzocke.

Entsprechend der aktuellen Regelung muss die Unbedenklichkeitsbescheinigung in zwei getrennte Bescheinigung aufgeteilt werden: Der Herstellerbescheinigung und der Serviceinformation. Letztere bezieht sich auf Bereifungen mit dokumentierter Reifenbauart und -größe. Erstere auf alle abweichenden Modelle. Dabei dient die Herstellerbescheinigung als Grundlage für den Befreiungsantrag in den Fahrzeugpapieren. Eine Garantie, dass das auch gelingt, gibt es aber leider nicht.

Reifenfreigabe bei normalen Pkws

Tatsächlich ist eine Reifenfreigabe bei einem Pkw nicht so kompliziert wie beim Motorrad. Denn, trotz der akribischen Angaben, was die Reifengröße angeht, ist der Fahrer nicht daran gebunden. Seit 2005 muss bei jedem Neuwagen – und Reifenkauf ein „Certificate of Conformity“ (CoC) mit ausgehändigt werden. Hier sind alle alternativ montierbaren Reifentypen für das jeweilige Fahrzeug vermerkt. Zusätzlich bieten die Auto- und Reifenhersteller eine Liste mit passenden Reifen- und Autotypen auf ihren Homepages an, falls die Dokumente gerade nicht zur Hand sind. Das CoC – Dokument muss aber auch immer mitgeführt werden. Wer mag, kann die neue Größe der Reifen aber auch in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen. Das ist zwar nicht verpflichtend vorgeschrieben, Sie sparen sich jedoch einen zusätzlichen Zettel, den Sie sonst im Fahrzeug bereithalten müssten.

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Ausnahmefälle: Sollte der bevorzugte Reifen weder in den CoC – Papieren, noch in den eigentlichen Fahrzeugpapieren eingetragen sein, so wird ein zusätzliches Gutachten benötigt. Dieses bestätigt im Optimalfall die Verkehrstauglichkeit der neuen Reifen. Das Gutachten vermerkt die Eignung unter Ziffer 22 in der Zulassungsbescheinigung Teil I als Ausnahmetatbestand. Wichtig ist zu wissen, dass das Gutachten ausschließlich von einem Experten ausgestellt werden kann. Um eine solche Reifenfreigabe durchführen zu lassen, müssen die entsprechenden CoC – Papiere und Freigaben von der Herstellerhomepage heruntergeladen werden.

Reifenfreigabe bei den Herstellern beantragen!

Michelin bietet für ihre Herstellerbescheinigungen und Reifenfreigaben eine Suchfunktion an. Fahrzeugtyp und entsprechende Eckdaten sind dabei notwendig, um anschließend zur Auswahl der jeweiligen Reifen zu gelangen. Hier erreichen Sie die Michelin-Seite. Bridgestone bietet einen ähnlichen Service an, über den Sie Schritt für Schritt die entsprechenden Reifen finden. Hier der Link zur Suche. Der Reifenhersteller Hankook fordert das Ausfüllen eines vierseitigen Formulars, mit dem Reifen-, Fahrzeugdaten und die jeweilige Fahrzeugklasse angegeben werden. Die Freigabe kann mit folgendem Formular beantragt werden.

Pirelli verlangt getrennte Reifenfreigabe für Motorräder und Pkw!

Pirelli bietet leider kein direktes Online-Modell an. Herstellerbescheinigung bzw. Reifenfreigabe müssen schriftlich beantragt werden. Am besten melden Sie sich deshalb über ein Formular oder per E-Mail. Wenn folgende Eckdaten bereits bei der anfänglichen Anfrage mit eingereicht werden, beschleunigt sich der Vorgang:

  • Fahrzeughersteller & Modell (Fahrzeugschein Feld D.1)
  • Fahrzeugklasse (Fahrzeugschein Feld D.2)
  • Erstzulassung (Fahrzeugschein Feld B)
  • Leistung in kW (Fahrzeugschein Feld P.2 und P.4)
  • Höchstgeschwindigkeit (Fahrzeugschein Feld T)
  • Zulässige Last für Vorder- und Hinterachse (Fahrzeugschein Feld 7.1 und 7.2)

Mercedes setzt in diesem Punkt wiederum auf Service, weshalb die Herstellerbescheinigung direkt als Download angeboten wird. Dafür muss nur das gewünschte Fahrzeug mit den Eckdaten ausgewählt werden. Sie sollten wissen, dass jeder explizit für Mercedes hergestellte Reifen eine „MO“ – Kennzeichnung aufweist. Hierbei handelt es sich um ein Mercedes – Gütesiegel. Es gibt zwar keine von Porsche hergestellten Reifen zu kaufen, dafür entsprechen alle für diese Firma freigegeben Reifen den höchsten Ansprüchen. Dabei kennzeichnet eine sogenannte N – Markierung einen solchen Reifen, der diesen Anforderungen gerecht wird. Sie ist an der Seite des Reifens zu finden und besteht aus dem Buchstaben N mit nachfolgender Nummer. Fehlt die Markierung, erlischt die Herstellergarantie des Fahrzeugs. Schließlich bietet auch BMW seine Infos auf direkte Nachfrage an. Treten Sie sich dafür mit der Kundenbetreuung in Kontakt und bitten um Angaben zur Herstellerbescheinigung bzw. Reifenfreigabe.

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Das war es natürlich längst noch nicht gewesen!

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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