Anzeige

Tipp: Scheibentönung – Was ist erlaubt und was nicht?

Kaum ein Auto hat sie nicht – getönte Seitenscheiben und Heckscheiben. Sogar ab Werk kann man abgedunkelte Scheiben im hinteren Bereich ordern und positiver Nebeneffekt, neben der schicken Optik, ist natürlich die Tatsache, dass sich das Fahrzeug deutlich weniger aufheizt. Doch günstig ist die Tönung nicht. Ein großer Kombi kann da schon locker 500 € und mehr kosten, wenn durch ein professionelles Unternehmen die Scheiben abgedunkelt werden. Doch worauf gilt es eigentlich zu achten? Was sind die gesetzlichen Bestimmungen zur Scheibentönung? Wir haben uns schlau gemacht. Ps. Wir werden in diesem Artikel aber nicht auf das Thema Sonnenblendstreifen eingehen, diese Rubrik haben wir bereits behandelt

rechtlich schwierig – das Glascoating

Nehmt Ihr Änderungen an den Scheiben vor, so muss das im Einklang mit dem Paragraph 40 Absatz 1 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) sein. Die Frontscheibe muss dazu aus Verbundglas sein. Dieses besteht aus zwei, wenige Millimeter starken Glasscheiben, die mittels Kunststofffolie aus Polyvinylbutyral (PVB) miteinander verbunden sind. Das Verbundglas zerspringt bei einem Einschlag auf der Frontscheibe oder einem Unfall nicht. Die anderen Scheiben sind zumeist aus Sicherheitsglas. Wichtig ist der nötige Durchblick. § 40 StVZO sagt aus, dass die Scheiben, die das Sichtfeld des Fahrers bestimmen, frei und klar bleiben müssen.

Tipp: So wird Tönungsfolie entfernt – KLICK!

Eine Tönung durch zu dunkle oder verzerrende Folierungen ist nicht erlaubt. Das Tönen der vorderen Scheiben ist deshalb in der Regel nicht zulässig. Es kann aber zulässig sein, an den vorderen Seitenscheiben eine durchsichtige Folie anzubringen. So eine Folie dient in erster Linie dem Schutz, da bei einem Unfall hier das Glas, ähnlich wie beim Verbundglas, bei einem Bruchschaden nicht splittert, sondern zusammengehalten wird. Die Windschutzscheibe darf allerdings NICHT mit dieser durchsichtigen Folie beklebt werden.

wie dunkel dürfen die Scheiben sein

Tönt man die Autoscheiben, so soll dies sicher dem Sonnenschutz dienlich sein. Aber auch die Optik spielt in der Tuningszene eine große Rolle. In erster Linie muss die ausgewählte Tönungsfolie aber mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG) versehen sein. Jede getönte Scheibe muss dabei das Prüfsiegel auf der Folie eingeprägt haben. Die eingeprägte Nummer muss nach der Anbringung von außen gut sichtbar sein.

  • Tönungsfolie beim Auto immer nur innen anbringen
  • Tönungsfolie darf nur an den Scheiben, die für die Sicht des Fahrzeugführers nicht von Bedeutung sind, angebracht werden (i.d.R. alle Scheiben hinter der B-Säule)
  • Folie und Scheibeneinfassung oder Gummidichtung müssen einen Mindestabstand von einem Millimeter haben
  • ABG-Nummer muss von außen erkennbar sein
  • Leuchtbereich der zusätzlichen dritten Bremsleuchte freilassen
  • Fahrzeug benötigt einen zweiten Außenspiegel
anderes Thema:  Unscheinbar: "Sleeper" sind PS-Monster im Serienlook

Sind Scheiben bereits ab Werk getönt, muss eine Bauartgenehmigung in Form eines Prüfzeichens (ABG-Nummer, EG-Typgenehmigung, ECE-Genehmigung) auf dem Fensterglas sichtbar sein. Plexiglasscheiben sind übrigens nach aktuellem Stand der Dinge verboten.

zusätzliche Tönungen an den Seitenscheiben vorn sind verboten

Nahezu jedes aktuelle Fahrzeug hat ab Werk bereits eine Tönung, die maximal 70 % Lichtdurchlass ermöglicht. Eine weitere Tönungsfolie sorgt dafür, dass dieser Wert unterschritten wird. Selbst eine Sicherheitsfolie hat keine 100 % Durchlass, sondern nur ca. 90 %. Man kann also nicht pauschal sagen, ob der Verbau erlaubt ist. Nimmt man an, dass eine werksseitige vordere Seitenscheibe 77 % Lichtdurchlässigkeit hat (was viel ist), so muss man die 10 % Tönung der Sicherheitsfolie abziehen und kommt dann auf einen Wert von 67 %, was die Betriebserlaubnis des Autos erlöschen lässt. Im Zweifel muss man eine lichttechnische Messung (bei einer Einzelabnahme durch ein zugelassenes Prüfinstitut) durchführen, um zu prüfen, ob die maximal zugelassene Tönung eingehalten wird. Und rechtlich schwierig ist auch das sogenannte Glascoating. Zwar kann man durchaus Prozent-genau die Tönung einstellen, zu bedenken gibt es dennoch eine Menge. Deshalb haben wir uns sogar mit einem ausführlichen Bericht mit dem Thema Glascoating auseinandergesetzt. Grundsätzlich gilt aber: Zusätzliche Tönungen an den Seitenscheiben und der Windschutzscheibe sind verboten!

alles schwarz ist schick – aber verboten

zusammenfassende Infos zum Thema Scheibentönung:

  • Neben schicker Optik dienen getönte Scheiben als Blend- und Sonnenschutz.
  • Die Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) müssen eingehalten werden.
  • Autoscheiben tönen ist eingeschränkt möglich
    – die Sicht des Fahrers darf nicht beeinträchtigt werden
    – Tönungsfolien sind nur an den hinteren seitlichen Scheiben und auf der Heckscheibe erlaubt.
    – Die Frontscheibe darf nur eine höchstens 10 cm breite Tönungsfolie am oberen Scheibenrand besitzen.
  • Änderungen an den Scheiben von Fahrzeugen sind unter Beachtung von Paragraf 40 Absatz 1 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) erlaubt
    – “Sämtliche Scheiben […] müssen aus Sicherheitsglas bestehen. Als Sicherheitsglas gilt Glas oder ein glasähnlicher Stoff, deren Bruchstücke keine ernstlichen Verletzungen verursachen können. Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein.
  • Scheiben, die das Sichtfeld des Fahrers bestimmen, müssen klar bleiben.
  • Ist das Sichtfeld durch Umbauten und Veränderungen zu stark eingeschränkt, kann ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro drohen.
anderes Thema:  Brembo SENSIFY™: intelligentes Bremssystem nutzt künstliche Intelligenz!

Bußgeldtabelle: Autoscheiben tönen!

Tatvorwurf Strafe Punkte
Fahren bei eingeschränkter Sicht 10 €
Bauartgenehmigung nicht mitgeführt/vorgelegt 10 €
nicht vorschriftsmäßiges Auto 25 €
… Verkehrssicherheit beeinträchtigt 90 € 1
  • Das Tönen der vorderen Scheiben ist in der Regel unzulässig.
    – eventuell kann an den vorderen Seitenscheiben eine klare, durchsichtige Folie verbaut werden (Schutzfolie)
  • Die Windschutzscheibe darf nicht mit einer durchsichtigen Folie beklebt werden.
  • Scheiben ab der B-Säule (mittlere Fahrzeugsäule) dürfen getönt werden.
  • maximal darf ein 10 cm breiter Tönungsfolienstreifen am oberen Rand der Frontscheibe verbaut werden (nur mit Bauartgenehmigung / ABG)
  • Die ABG-Nummer muss auf den Folien eingeprägt und nach der Anbringung von außen einsehbar sein.
  • Eine Tönungsfolie darf immer nur von der Innenseite an den Scheiben angebracht sein.
  • Zwischen Folie und Scheibeneinfassung oder Gummidichtung muss ein Mindestabstand von einem Millimeter vorhanden sein.
  • Es gibt unterschiedliche Folien. Meist gibt es unterschiedliche Tönungsgrade (lichtundurchlässig ca. 90 %) bis hin zu leicht tönenden Folien (ca. 60 % Reduzierung des Lichteinfalls) oder mehr.
  • Alternativ gibt es auch spiegelnde Folierungen. (dunkeln in der Regel besonders stark ab / bis zu 98 %)

Vorteile und Nachteile einer Scheibentönung

  • Vorteile: starker UV-Schutz (bis 99 %), Schutz vor extremer Hitzebildung, Schutz bei Bruch der Scheibe.
  • Nachteile: je nach Stärke der Folie nur noch schlechte Sicht aus dem Fahrzeug.

Scheiben tönen ohne Folie?

Möglich ist das legal nur dann, wenn die Autoscheiben gegen bereits getönte werksseitige Scheiben ersetzt werden. Und es ist von großer Bedeutung, dass für neue Autoteile eine Bauartgenehmigung vorhanden ist. Die Bestimmungen haben zudem EU-weit Gültigkeit. Die Bauartgenehmigung ist in der Regel mittels eingeprägten Prüfzeichen (ABG-Nummer, EG-Typgenehmigung, ECE-Genehmigung für Fahrzeugteile) auf dem Fensterglas sichtbar im unteren Teil einer Scheibenecke. Plexiglasscheiben dürfen übrigens nicht eingebaut werden. Sie erfüllen nicht die Anforderungen von Sicherheitsglas.

Tutorials zum Scheibentönen mittels Folie

Tutorials zum Scheibentönen mittels Macrolon-Acrylglas Vorsatzscheiben

Tipps, TÜV, Dekra, Rechtliches & Co? Dann ist der folgende Auszug bestimmt genau das richtige, oder?

E-Ink-Kennzeichen statt Blechschild – in Sacramento erlaubt

E Ink Kennzeichen License Plate2 310x165 E Ink Kennzeichen statt Blechschild in Sacramento erlaubt

Individualität – Apple iOS 12 bringt jetzt Navi-Apps ins Auto

Apple iOS 12 Apple Carplay 310x165 Individualität Apple iOS 12 bringt jetzt Navi Apps ins Auto

Tipp: Sonnenblendstreifen erlaubt? Wir sagen es Euch!

Sonnenblendstreifen rechtliche Lage Bußgeld 1 310x165 Tipp: Sonnenblendstreifen erlaubt? Wir sagen es Euch!

Tuninginfo: Was darf man am Auto und was darf man nicht

2017 Mopar Jeep Wrangler Tuning Hardcore Outfit 8 310x165 Tuninginfo: Was darf man am Auto und was darf man nicht

Noch immer aktuell – Verkaufsverbot für Zubehör ohne ABE?

ABE KBA Bauteile Genehmigung Tuning 310x165 Noch immer aktuell Verkaufsverbot für Zubehör ohne ABE?

Nie in Serie – BMW M-Modelle der Vergangenheit

BMW E46 M3 Touring S54 Tuning 2 310x165 Nie in Serie BMW M Modelle der Vergangenheit

Interessante Themen

Letzte Artikel

00:03:32

2026 VW Lavida Pro: Neuer Style, smarter Antrieb und China-Only-Vibes!

Der VW Lavida Pro 2026 feiert seinen Produktionsstart und soll ab dem 17. November offiziell durchstarten – allerdings nur in China. Das neue Modell bringt...

Offroad mit Stil: 2026 Kiwi Edition Basecamp als Camper-Highlight!

Der Offroad-Campingmarkt ist heiß wie nie, aber der Kiwi Edition Basecamp macht trotzdem sein eigenes Ding. Statt klassischem Kastenwagen-Ausbau bekommt man eine stabile GFK-Kabine auf...
00:04:02

2026 Kymco People R Hybrid 125: Neuer Hybrid-Scooter für die City!

Mit dem neuen People R Hybrid 125 bringt Kymco seinen ersten Hybrid-Roller an den Start und zeigt damit, dass urbane Mobilität auch anders geht...
00:02:58

Ferrari Daytona SP3 „599+1“: Millionen-Auktion für den guten Zweck!

Ferrari hat mit dem Daytona SP3 „599+1“ während der Monterey Car Week 2025 ein echtes Einzelstück präsentiert – nicht nur optisch, sondern auch emotional. Das...
00:02:08

Ist es das wert? Versenkbare Türgriffe können Leben kosten!

Ein schrecklicher Unfall in Schwerte erschüttert Deutschland: Ein 43-jähriger Vater und zwei neunjährige Kinder kommen in einem brennenden Tesla ums Leben – eingesperrt, während...
00:05:20

Skwheel: Die abgefahrensten „Ski“ für den Asphalt?

Die Zukunft der Fortbewegung wird immer verrückter – und das Skwheel ist der beste Beweis dafür. Ein bisschen Skate, ein bisschen Ski, ein bisschen Wahnsinn:...

AAWireless TWO+: Kabelloses Android Auto und CarPlay in einem Gerät

Groningen (Niederlande), 20. Oktober 2025 – AAWireless, Entwickler des weltweit ersten kabellosen Adapters für Android Auto, treibt die nahtlose und sichere Integration von...
00:03:22

AltoVolo Sigma VTOL: Der neue Millionärsflieger hebt ab

Fliegen wie Iron Man, aber mit Sitzplatz und Stil? Genau das verspricht der neue Sigma Hybrid VTOL von AltoVolo. Dieses futuristische Teil aus London ist...