Kürzlich aktualisiert am 28. Januar 2021 um 02:25 Uhr
Sie sind bereits seit einigen Jahren das Nachrüst-Produkt schlechthin, Tagfahrleuchten! Täglich sieht man bewusst, oder auch unbewusst, Autos die mit Tagfahrleuchten nachgerüstet wurden. Die Teils optisch sehr fragwürdigen Umbauten sind glücklicherweise immer weniger illegal, sondern besitzen immer öfters eine E-Zulassung. Wir möchten euch ein paar Stichpunkte nennen auf die Ihr achten solltet wenn Ihr an eurem Wagen Tagfahrleuchten nachrüsten wollt.
- E-Zeichen sollte vorhanden sein
- die Tagfahrleuchten dürfen NICHT mit dem Stand- oder Positionslicht funktionieren
- beim Einschalten des Hauptlichtes (und des Standlichtes) müssen die Tagfahrleuchten optimaler weise erlöschen
- zusätzliche Zulassung als Positionsleuchte fürs Standlicht ist ebenfalls möglich (beim Umschalten auf Fahrtlicht werden die TFL automatisch gedimmt)
- Tagfahrleuchten dürfen nicht zu tief montiert sein
- Mindestabstand 15 Zentimeter über der Fahrbahn
- Standlicht muss zehn Zentimeter höher leuchten
- Höchstabstand von den seitlichen Umrissen des Fahrzeuges 40 Zentimeter
- Tagfahrleuchten müssen funktionieren (wenn nicht deinstallieren)
PS. Eine kleine Anleitung wie man Tagfahrleuchten nachrüstet, haben wir in unserem Beitrag „Tagfahrleuchten am Auto Nachrüsten“ für Euch zusammengestellt.