Mittwoch , 24. April 2024
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Beim TÜV durchgefallen? Deswegen kann es passieren!

Lesezeit 7 Min.

Beim TÜV durchgefallen? Deswegen kann es passieren!

Die wiederkehrende Hauptuntersuchung (besser bekannt als TÜV Prüfung) soll regelmäßig die Fahrtauglichkeit eines Fahrzeugs überprüfen und beglaubigen. Jeder Autofahrer kennt die Hauptuntersuchung (HU), die man mit gebrauchten Fahrzeugen alle zwei Jahre über sich ergehen lassen muss. Es gab schon so manchen Autofahrer, der davor wirklich Angst hatte. Und einige andere dachten, ihr Fahrzeug würde die HU locker überstehen, dann fiel es aber durch die Prüfung. Wie konnte so etwas passieren? Es gibt sehr viel mehr Fallstricke bezüglich der HU, als man vielleicht denkt. Wenn das Auto an manchen Stellen schon durchgerostet ist und die Reifen abgefahren sind, dann sollte klar sein, dass die Prüforganisation die Plakette verweigern wird. Das leuchtet eigentlich jedem ein. Aber das sind nicht die einzigen Fälle, in denen die Plakette an einem vorübergehen kann.

Überraschungen bei der HU!

Beim TÜV durchgefallen? Deswegen kann es passieren!

Was lauern für Überraschungen? Woran hat man als Autofahrer vielleicht nie wirklich gedacht? Wo sind die Fallstricke, die mir die wichtige Plakette der HU vermiesen könnten? Hier folgen ein paar Antworten.

Wie kann das denn passieren?

Beim TÜV durchgefallen? Deswegen kann es passieren!

Man denkt an die oben erwähnten harten Fälle, die jedem Autofahrer bewusst sind. Niemand bekommt eine Plakette mit Reifen, die fast keine mehr sind oder durchgerosteten Türen, Schwellern bis hin zu defekten Bremsleitungen oder einem stark tropfenden Differenzial. Ganz klar. Aber was, wenn eine Handyhalterung falsch angebracht ist? Wann kann das der Fall sein? Zum Beispiel dann, wenn sie den „Weg“ des Airbags im Falle eines Unfalls behindert und man diese Handyhalterung dann im Gesicht hat. Im schlimmsten Fall kann das tödlich enden und der TÜV gibt einem so niemals die Plakette. Auch wenn eine Sonnenblende fehlen sollte oder die Halterung beschädigt ist, so dass die Blende während der Fahrt abfallen könnte, auch dann wird die Plakette verweigert. Denn auch wenn man sie nicht benötigt, könnte man sie irgendwann einmal suchen. Die Sonne blendet nun mal und der TÜV wird auf eine Sonnenblende bestehen, egal, ob man sie nur einmal im Jahr nutzt oder nicht.

TÜV – Steinschlag Regelung

Ist ein Steinschlag ein Problem beim TÜV? Ja! Oftmals kann ein Steinschlag bei der HU durch den TÜV oder einer anderen Prüforganisation als erheblicher Sicherheitsmangel eingestuft werden. Ist das der Fall, dann wird der Glasschaden auf dem Mängelbescheid vermerkt. Und sogar Kratzer können ein Problem sein. Zumindest dann, wenn die Scheibe extrem stark verschlissen ist. Bei Fahrzeugen die älter als 5 Jahre sind oder mit viel Staub, Schutt und Dreck im Kontakt sind kommt das durchaus häufig vor. Und auf Steinschläge wird nicht nur das Sichtfeld des Fahrers kontrolliert, wichtig ist der gesamte Eindruck der Windschutzscheibe. Welche Steinschläge reparabel sind, welche Kriterien gelten und wann ein Steinschlag im Sichtfeld ist und nicht mehr repariert werden kann, dass kann jede Fachwerkstatt beantworten.

Woran man sonst noch nicht unbedingt denkt!

Beim TÜV durchgefallen? Deswegen kann es passieren!

Die Größe der Reifen verbindet man wohl nicht mit der Leistung des Motors. Jedenfalls nicht sofort. Aber die Größe der Reifen haben durchaus etwas mit der Leistung des Motors zu tun. Man mag es kaum glauben, aber auch im selben Modell eines Autos kann ein unterschiedlicher Motor stecken und demnach braucht man unterschiedliche Reifen. Warum? Weil sich die Drehzahl der Reifen mit zunehmender Leistung des Motors ändert. Kleinere Reifen drehen sich schneller, obwohl die Leistung und die Geschwindigkeit gleich bleibt, aber die Lärmbelästigung kann zunehmen. Man sollte also unbedingt darauf achten, dass man die richtigen Reifen aufziehen lässt, da sonst auch eine Plakette des TÜVs in weite Ferne rücken kann. Dazu haben wir uns mit den Reifenbezeichnungen beschäftigt und erklären worauf es zu achten gilt. Und auch die Art des Reifens ist wichtig. Auch wenn die Dimensionen passen, man muss beim Kauf darauf achten, ob das Fahrzeug beispielsweise einen Radialreifen oder einen Diagonalreifen fahren muss.

Einfach mal Zubehör kaufen, was kann passieren?

Man darf nicht einfach irgendwas kaufen und es am Fahrzeug verbauen. Nicht einmal von einem Vertragshändler. Denn wenn das entsprechende Zubehör keine Seriennummer (ABE, EG-Typengenehmigung, Teilegutachten etc.) besitzt oder nicht vom Hersteller für jenen Fahrzeugtyp genehmigt worden ist, dann kann das schnell Ärger bedeuten. Und selbst wenn das in Ordnung ist, kann der Anbau oder Einbau beanstandet werden, weil der Luftwiderstand zunehmen könnte oder etwas Ähnliches. Bei der Geschwindigkeit, die ein Auto erreichen kann, legt der TÜV darauf wert, denn nichts ist schlimmer, als ein Autoteil, was auf der Autobahn in voller Fahrt davonfliegt und unter Umständen jemanden gefährden kann. Wenn man sich unsicher ist, kann man beim TÜV, KüS, Dekra & Co. nachfragen. Bei Bestellungen im Internet sollte man ohnehin vorsichtig sein. Es gibt Ersatzteile, die für ein Fahrzeug vom Hersteller genehmigt sind. Das darf man nicht vergessen, wenn man sich das nächste Mal etwas zulegen möchte.

Folie ist oft ein heikles Thema

Getönte Scheiben haben etwas für sich und sind beliebt. Und auch nachträglich kann man die Scheiben mit Folien tönen. Aber in der Regel nur an den hinteren Scheiben, auf keinen Fall an den vorderen Seitenscheiben oder der Windschutzscheibe, da eine freie Sicht des Fahrers auf den Verkehr gewährleistet sein muss. Und die Folie, die man an den hinteren Scheiben anbringen möchte, sollte die Dichtung nicht verschließen oder sonst wie berühren. Diese Scheiben sollen im Notfall zerbrechen oder herausfallen können, wenn es zu einem Unfall kommt, um Insassen zu schützen und keinen unnötigen Widerstand leisten, wenn der Kopf beispielsweise gegen die Scheibe fällt. Verhindert das eine Folie durch unsachgemäßes Anbringen, kann der TÜV sein Veto einlegen. Eine Allgemeine Bauartgenehmigung für die Folie ist Pflicht. Für die Windschutzscheibe ist übrigens das Aufbringen von einem Sonnenblendstreifen möglich. Was es in diesem Fall zu beachten gilt, das erfahrt Ihr in unserem gesonderten Beitrag zum Thema Sonnenblendstreifen.

Die Scheinwerfer vom Fahrzeug

Beim TÜV durchgefallen? Deswegen kann es passieren!

Auch bei den Leuchten kann man so einiges falsch machen, ohne es vielleicht zu wissen. Die Art des Leuchtmittels darf man beispielsweise nicht einfach so ändern, da der Scheinwerfer für diese eine Leuchtmittelsorte ausgelegt ist. Einfach so von Halogen auf LED umsteigen? Keine gute Idee. Zwar gibt es mit der Osram Night Breaker LED aktuell eine Möglichkeit ganz legal den serienmäßigen Halogen-Hauptscheinwerfer auf LED Technik umzurüsten, das neuartige System ist aber längst nicht pauschal für jeden Fahrzeugtyp erhältlich. Hier sollte man sich unbedingt vorher erkundigen, ob das eigene Auto in der Liste der kompatiblen Fahrzeuge aufgeführt wird. Auch beschmieren, mit Lack überziehen oder mit Folie bekleben darf man die Scheinwerfer nicht, da diese – sowohl vorn als auch hinten – der Erkennung dienen, der Signalgebung und damit eines der wichtigsten Bauteile am Fahrzeug überhaupt sind. Noch nicht einmal das Aufbereiten von vergilbten Scheinwerfern ist erlaubt. Wer hier Veränderungen vornimmt, die dem TÜV nicht zusagen, kann sein Auto gleich stehen lassen, weil er damit nicht mehr weiterfahren darf, nicht einmal vom Hof der Werkstatt. Welche Änderungen an welchen Leuchten erlaubt sind, das wird in unserem großen Scheinwerfer-Tuning-Special ausführlich erklärt.

unsichtbare Änderungen am Fahrzeug

Wurde das AGR Ventil vielleicht mittels Software deaktiviert, der OPF / Kat entfernt oder ist ein Chiptuning aufgespielt aber nicht eingetragen? Auch dann kann die Prüforganisation die Plakette verweigern. Gleiches gilt für einen illegalen Auspuff, für aktivierte Car Displays, für schrille Chromfolien, für entfernte Türgriffe, für haarsträubende Dinge wie Federklammern aber auch für unsachgemäß reparierte Felgen bis hin zu kleinen Dingen wie Kennzeichen Aufklebern oder gar Radarfolien und fehlenden Reflektoren. Die Liste könnte man ins Unendliche weiterführen. Eine Übersicht von Dingen rund um die Gesetzeslage im Straßenverkehr findet Ihr in unserer Gesetzes-Wiki! Sie wird regelmäßig erweitert und beinhaltet auch eine große Liste an Dingen, die für die nächste HU entscheidend sein können.

Das war’s natürlich längst noch nicht gewesen!

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

2 Kommentare

  1. Nächste Woche muss ich zum TÜV mit einem Auto, dass ich von meinem Vater geerbt hab. Dieses Auto hat ein hohen persönlichen Stellenwert für mich und ich hoffe, dass ich es noch ewig fahren kann. Gut zu wissen, dass ein Steinschlag sich nachteilig Auswirken kann, da ich einen kleinen Kratzer von einem Steinschlag habe. Dann lasse ich die Scheibe wohl besser austauschen.

  2. Mir war bisher nicht bewusst, dass man in der Regel nur die hinteren Scheiben tönen darf. Nächste Woche steht der TÜV für meinen neuen Wagen an. Hoffentlich finde ich dafür bis dahin eine professionelle Prüfstelle, an die ich mich wenden kann.

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