Kürzlich aktualisiert am 22. Oktober 2018 um 08:02 Uhr
LED-Scheinwerfer sind heutzutage bei vielen Neufahrzeugen verbaut. Gegenüber anderen Scheinwerfern haben LED-Scheinwerfer oftmals eine bessere Optik und ein besseres Licht. Ältere Fahrzeugmodelle sind jedoch häufig noch nicht mit LED-Scheinwerfern ausgerüstet, da sie vom Hersteller zum Zeitpunkt der Fahrzeugbestellung nicht vorgesehen waren. Es gibt jedoch für viele gängige Modelle Umrüst-Kits, die es ermöglichen, das Auto auf LED-Scheinwerfer umzurüsten. Es gibt jedoch einige Dinge, die vor und während der Umrüstung zu beachten sind.
Warum LED-Scheinwerfer?
Gegenüber der Glühbirne oder einem Xenon-Scheinwerfer hat die Light Emitting Diode (LED) einige Vorteile, weshalb sich dessen Einbau durchaus lohnt. Zunächst ist die Lebensdauer von LEDs wesentlich höher. Sie machen mehrere Zehntausend Betriebsstunden problemlos mit, wobei sie durch ihre hohe Effizienz wenig Strom verbrauchen. Auch der Gegenverkehr freut sich über LED-Scheinwerfer. Durch die Verteilung der Leuchtquelle auf mehrere Dioden wird man selbst bei versehentlichem Aufblenden nur unwesentlich geblendet. Das Licht hat zudem einen hellen Farbton und eine hohe Leuchtkraft.
Was beim Kauf zu beachten ist
Da es sich bei der Umrüstung eines Scheinwerfers um ein sicherheitsrelevantes Fahrzeugteil handelt, gibt es strenge Bestimmungen der europäischen Union zur Zulässigkeit eines Scheinwerfers. Um Probleme mit der Zulassung eines LED-Scheinwerfers zu verhindern, sollte man vor dem Kauf auf zwei Prüfzeichen achten, wobei eines bereits zur ordnungsgemäßen Betriebserlaubnis genügt. Zum einen gibt es das ECE, ein Prüfzeichen der europäischen Kommission. Zu erkennen ist es an einem im Kreis befindlichen E. Zum anderen gibt es auch die herkömmliche ABE bei manchen LED-Scheinwerfern. Sowohl das ECE als auch die ABE garantieren, dass das Fahrzeug durch die Umrüstung auf den LED-Scheinwerfer nicht seine Betriebserlaubnis verliert.
Der Umbau auf LED-Scheinwerfer
Es gibt zwei verschiedene Umbaumöglichkeiten. Die erste Möglichkeit ist der Wechsel des kompletten Scheinwerfers inklusive des Gehäuses. Der Aufwand beim Wechsel hält sich in Grenzen, es ist jedoch besonders darauf zu achten, dass der Scheinwerfer absolut dicht ist, da kein Regenwasser hineindringen darf. Zudem ist auf die Verkabelung des Scheinwerfers zu achten, da LED-Scheinwerfer nur unter gleichgerichtetem Pulsstrom funktionieren. Bei älteren Modellen kann es sein, dass man mittel eines Adapterstückes oder einem Transformator die Stromversorgung entsprechend gestalten muss. Darauf wird man jedoch vom Produkt hingewiesen, gegebenenfalls sind die notwendigen Adapter sogar im Lieferumfang enthalten. Die zweite Möglichkeit ist der Tausch der normalen Glühbirne durch eine LED-Birne. Auch hier können Adapter zum Einsatz kommen, weshalb die Einbauhinweise des Herstellers unbedingt zu lesen sind. So ist die Umrüstung auf LED-Scheinwerfer mit überschaubarem Aufwand möglich. Nachteil der Variante 2 ist das Verbot im Bereich der STVZO.
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