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Noch immer aktuell – Verkaufsverbot für Zubehör ohne ABE?

Lesezeit 4 Min.

Kürzlich aktualisiert am 20. Dezember 2022 um 03:36 Uhr

Noch immer aktuell – Verkaufsverbot für Zubehör ohne ABE?

Immer wieder kocht in letztet Zeit das Thema hoch das Mitarbeiter des Kraftfahrtbundesamtes Unternehmen abmahnen die Zubehörteile für Motorräder oder auch Autos verkaufen die ohne ABE, besonders in Ebay-Shops, angeboten werden. Und auch wir haben kürzlich erst wieder eine Info erhalten von einem Händler der eine KBA-Abmahnungen erhalten hat. Doch wie ist der Stand der Dinge? Was ist erlaubt und was ist nicht erlaubt? Warum darf man die Zubehörteile nicht verkaufen wenn man doch explizit darauf hinweist, dass sich die Teile nur für Showzwecke oder den Rennstreckeneinsatz eignen? Ein Vorgang der vergangenes Jahr, besonders in der Motorradbranche und der Rubrik Auspuffanlagen, für Aufsehen sorgte aber natürlich ist das auch ein Thema das für Autoteile gleichzusetzen ist.

Vertriebsverbot gemäß §22 StVZO

Noch immer aktuell – Verkaufsverbot für Zubehör ohne ABE?In der Motorradbranche bezogen sich die Abmahnungen dabei nicht nur auf Auspuffanlagen sondern es ging auch um Rückleuchten, Spiegel, Glühbirnen und jede Menge weiterer Zubehörteile. Allerdings muss man hier erwähnen das es bereits seit den 90er Jahren ein Vertriebsverbot gemäß §22 StVZO gibt was wohl nur die wenigsten wirklich kennen. Schaut man sich die Gesetzeslage zu §22 StVZO an wird man feststellen, dass für solche Bauteile auch mit entsprechenden Hinweisen keine rechtssichere Verkaufsmöglichkeit in Deutschland existiert. Gibt man dem Verbraucher nur im Ansatz die Chance die erworbenen Produkte auch im Bereich der StVZO zu verwenden ist das Vertriebsverbot gegeben. Eine Grundlage die allerdings auch dafür sorgen könnte das eine komplette Branche den Bach runter geht. Eine Branche die allerdings vielleicht auch genau darauf aufgebaut wurde? Doch was genau sagt der §22a der StVZO? Der Paragraph sagt ganz klar aus das Fahrzeugteile, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen nur dann zur Verwendung im Geltungsbereich der StVZO feilgeboten, veräußert, erworben, oder verwendet werden dürfen, wenn die Bauteile ein amtlich vorgeschriebenes und zugeteiltes Prüfzeichen besitzen.

Noch immer aktuell – Verkaufsverbot für Zubehör ohne ABE?
China Parts? Fast immer ohne ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis), EG- bzw. ECE-Genehmigung, Teilegutachten nach §19(3) usw.

Verkauft man nun dennoch solche Bauteile verstößt man damit bewusst gegen den §22a II StVZO und verschafft sich damit einen Wettbewerbsvorteil. Dieser Wettbewerbsverstoß kann wiederum von Mitbewerbern abgemahnt werden. Bereits vor einigen Jahren urteilte das OLG Hamm (4 W 72/12) bezüglich dem Verbot des Feilbietens ziemlich eindeutig. Das Gericht sah ausschließlich die objektive Verwendungsmöglichkeit als entscheidend. Ist im Angebot also der Hinweis „nicht für den Straßenverkehr zugelassen, entspricht nicht der STVZO“ usw. vorhanden ändert das nichts an der Tatsache das der Verwender das Fahrzeugteil eventuell im Einzelfall dennoch im Straßenverkehr benutzen will. Auch eine weitere Entscheidung des OLG Hamm (4 U 26/13) hat diese Position im Grunde noch einmal gefestigt.

das alles hat seinen berechtigten Grund

Man möchte eben sicherstellen, dass ausschließlich Zubehörteile verkauft werden die über eine Bauartgenehmigung verfügen und sicher sind. Ist ein Bauteil unmissverständlich so gefertigt, dass es nicht an Fahrzeugen verbaut werden kann die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen so sieht die ganze Sache anders aus. Grundsätzlich heißt es aber: Ein Verkauf von Zubehörteilen für Fahrzeuge der gegen §22a I, II StVZO verstößt ist eindeutig ein Wettbewerbsverstoß der abgemahnt werden kann.

nur original heißt Sicherheit

Noch immer aktuell – Verkaufsverbot für Zubehör ohne ABE?

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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