Sind die neuen 2020 Verkehrsregeln teilweise unwirksam?

Bußgeldbescheid Blitzer Gebühr Einspruch 3

Am 28. April dieses Jahres sind die neuen Verkehrsregeln des 2020 Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Diese sollen beispielsweise Temposünder und Falschparker stärker zur Rechenschaft ziehen. Unter anderem zum Schutz der Radfahrer und Fußgänger. Aber natürlich auch zum Schutz anderer Fahrzeugführer und letztendlich auch vor sich selbst.

Die neuen Regelungen (2020)

Bußgeldkatalog 2020

In seiner Novelle legt Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CDU) unter anderem fest, dass Temposünder stärker zur Kasse gebeten und schneller Fahrverbote auferlegt werden können. So soll innerorts ab 21 km/h und außerhalb von geschlossenen Ortschaften ab 26 km/h über dem Tempolimit der Führerschein bereits für einen Monat entzogen werden. Hinzu kommen 80,- EUR bzw. 95,- EUR Geldbuße und jeweils zwei Punkte in Flensburg.

Ein kleiner Fehler mit großer Auswirkung

Paragraph 26a Abs.1 Nr. 3 Bußgeldkatalog Gesetz E1593682413892

Doch scheinbar ist nicht alles korrekt bedacht. Welcher Fehler ist nun dafür verantwortlich, dass die neuen Gesetze nichtig sein könnten? In jedem neuen Gesetz muss die Rechtsgrundlage für diese neue Verordnung angegeben werden. Das verlangt das im Grundgesetz verankerte Zitiergebot. Es muss der Hinweis auf Paragraf 26a Abs.1 Nr. 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in der Verordnung vorhanden sein. Dieser weist darauf hin, dass der Verkehrsminister dazu berechtigt ist, Vorschriften für Fahrverbote zu erlassen. Da nun in der neuen Regelung dieser kleine Hinweis fehlt, wird das Zitiergebot verletzt und die Gesetze sind möglicherweise unwirksam.

Das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1999.

Wird nun ein Verstoß mit einem Fahrverbot geahndet, der vor Inkrafttreten der neuen Verordnung noch nicht mit einem Fahrverbot belegt war, rät beispielsweise der ADAC den Betroffenen, gegen den Bescheid Einspruch zu erheben. Aufgrund der wahrscheinlichen Nichtigkeit des neuen Gesetzes, ist die Aussicht auf Erfolg des Einspruchs groß. Denn ist eine neue Regelung nichtig, gilt die vorherige Fassung der StVO. Über die Reform der StVO wird nach wie vor viel gestritten und sogar Bundesverkehrsminister Scheuer hat bereits über Änderungen nachgedacht. Hat der vermeintlich winziger Fehler vom Fehlen auf Paragraph 26a Abs.1 Nr. 3 in der Novelle nun solch weitreichende Folgen? Ehrlich gesagt würden wir es begrüßen!

Fahren Ohne Führerschein Strafen Polizei 2

Das war’s natürlich längst noch nicht gewesen.

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