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„i-Kfz“ bald auch für Unternehmen, Händler und Versicherungen!

Lesezeit 5 Min.

„i-Kfz“ bald auch für Unternehmen, Händler und Versicherungen!

Die Online-Zulassung von Fahrzeugen, auch bekannt als „i-Kfz“, wird ab dem 1. September 2023 erweitert, um Unternehmen, Händlern und Versicherungen den Zugang zu erleichtern. Die Zulassungsbehörden machen damit den nächsten Schritt Richtung Digitalisierung. Seit dem 1. Oktober 2019 ist die Nutzung von Wartemarken in den Verkehrsämtern Geschichte. Auf Wunsch werden die Plaketten für die Kennzeichen innerhalb von zehn Tagen per Post zugestellt, und das Fahren ist bereits vorher erlaubt, da der digitale Bescheid als Nachweis für die Zulassung gilt. Alle Formalitäten, wie Änderungen am Fahrzeugschein, Wiederzulassungen, Umschreibungen oder Außerbetriebsetzungen, können ebenfalls durch die internetbasierte Fahrzeugzulassung online erledigt werden.

2023 „i-Kfz“ Zulassung

Mit der neuen „i-Kfz“-Verordnung der Ampelregierung, die auch die Zustimmung des Bundesrates erhalten hat, sollen die Prozesse beschleunigt werden. Juristische Personen, wie Unternehmen und Vereine, und juristische Privatpersonen, wie Autohäuser und Zulassungsdienstleister, können dann direkt Fahrzeuge online zulassen. Das Gleiche gilt für Versicherungsunternehmen, die ohnehin bereits nach dem Autokauf kontaktiert werden. Die Zulassung über den Kfz-Versicherer wird, den Autokauf oder die Ummeldung nach dem Umzug beschleunigen, vereinfachen und entbürokratisieren. Die Online-Zulassung geschieht dabei über die Website der entsprechenden Behörde.

Allerdings benötigt man den neuen Personalausweis (nPA) mit aktivierter Online-Funktion (eID) oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), den passenden PIN-Code, ein Lesegerät oder Smartphone mit NFC-Chip und die Ausweis-App 2 (kostenfrei). Seit 2015 enthält die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) einen Sicherheitscode, der für die Online-Zulassung freigerubbelt und angegeben werden muss. Der Online-Anmeldeprozess ist sehr einfach und beinhaltet die Eingabe der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), des Sicherheitscodes, des Datums der letzten Hauptuntersuchung (HU), der eVB-Nummer der Versicherung und der IBAN des Halters. Anschließend wird der Antrag abgeschlossen und die Gebühr über das ePayment (z. B. mit Kreditkarte) bezahlt.

die Plaketten kommen auf dem Postweg

Ein Sachbearbeiter prüft den Antrag, und der Zulassungsbescheid, die Fahrzeugpapiere und die Plaketten werden dann per Post verschickt. Der gesamte Prozess dauert etwa zwei bis drei Werktage, wodurch die Wartezeit im Amt entfällt. Für den Kauf der Kennzeichen ist der Antragsteller, wie bei der herkömmlichen Zulassung, aber weiterhin selbst verantwortlich. Und ab dem 1. September 2023 wird es möglich sein, direkt nach der digitalen Neuzulassung das Fahrzeug in Betrieb zu nehmen, ohne auf die Übersendung der Fahrzeugdokumente und Plaketten warten zu müssen. Der Zulassungsbescheid in digitaler Form dient nämlich als Nachweis und gilt 10 Tage lang, um direkt auf öffentlichen Straßen fahren zu können.

„i-Kfz“ bald auch für Unternehmen, Händler und Versicherungen!

Und wie schon erwähnt, ist es dann auch für juristische Personen möglich, Zulassungsanträge digital über die i-Kfz-Portale bei den Zulassungsbehörden zu stellen. Juristische Personen des Privatrechts (Autohäuser, Zulassungsdienstleister etc.), die viele Anträge pro Jahr stellen, werden es also leichter haben. Sie können die Anträge bald bundesweit digital über eine einheitliche Schnittstelle (Großkundenschnittstelle) beim Kraftfahrt-Bundesamt in die i-Kfz-Portale einpflegen. Und selbst Versicherer können bald mit der digitalen Zulassung beauftragt werden. Sie können mittels Video-Ident-Verfahren die Identität des Halters nachweisen. Ein elektronischer Personalausweis ist nicht nötig.

Ist das Auto online Ummelden kompliziert?

Das Online-Ummelden des Fahrzeugs funktioniert genau genommen auf die gleiche Weise. Voraussetzung ist, dass das Kennzeichen mitgenommen wird. Der Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft, und der Zulassungsbescheid ist innerhalb von 30 Minuten online abrufbar. Dieser kann ausgedruckt und sofort mitgeführt werden, um direkt loszufahren. Die Zulassungsbescheinigung (Teil I & II) sowie ein Infoschreiben werden von der Zulassungsbehörde im Nachgang per Post verschickt.

„i-Kfz“ bald auch für Unternehmen, Händler und Versicherungen!

Und das Online-Abmelden des Fahrzeugs ist ebenso einfach. Nachdem der Online-Personalausweis bei der Behörde angemeldet ist, müssen der Sicherheitscode auf dem Fahrzeugbrief und der auf dem Kennzeichen freigelegt werden (wird beim Abziehen der Siegelplakette sichtbar). Nachdem alle erforderlichen Daten in die Maske eingegeben wurden, wird der Antrag abgeschlossen und die Abmeldegebühr gezahlt. Das Fahrzeug ist dann außer Betrieb gesetzt und der entsprechende Bescheid wird per Post verschickt.

Kosten der Online-Zulassung?

  • es gibt nur einheitliche Gebühren für die digitale Zulassung
  • es entstehen zusätzliche Sachkosten für die Ausstellung und den Versand der Dokumente
  • dafür gibt es eine Zeit- und Geldersparnis durch den Wegfall der Anfahrt zum Verkehrsamt
  • Digitale Erstzulassung: 27,90 € (statt 27 €)
  • Umschreibung: 28,20 € (statt 27 €)
  • Abmeldung eines Pkw: 5,70 € (statt 6,90 €)
  • Zusätzliche Kosten: 10,20 € für den Versand der Zulassungsbescheinigung Teil II (Einschreiben oder Postzustellungsurkunde)

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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