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Wann dürfen abgemeldete Fahrzeuge gefahren werden?

Lesezeit 4 Min.

Wann dürfen abgemeldete Fahrzeuge gefahren werden?

Mit ungestempelten Kennzeichen dürfen Fahrzeuge nur in Ausnahmefällen unterwegs sein. Wir zeigen Ihnen, wann mit einem abgemeldeten Fahrzeug das Fahren erlaubt ist. Erstmal ist das Fahren mit ungestempelten Kennzeichen und ohne Zulassung nicht erlaubt. Hier gibt es aber einige Ausnahmen. Mit einem abgemeldeten Auto sind beispielsweise Fahrten erlaubt, die im direkten Zusammenhang mit der Kfz-Zulassung stehen.

Abgemeldete Fahrzeuge: Wann ist das Fahren erlaubt?

Immer dann, wenn man mit einem Fahrzeug mit ungestempelten Kennzeichen unterwegs ist, fährt man ohne Zulassung. Das ist aber nicht per se verboten. In einigen Fällen ist es sogar erlaubt. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um Fahrten zur Zulassungsstelle, um das Fahrzeug ordnungsgemäß an- oder abzumelden. Ein Fahrzeug benötigt für die Fahrt zur Zulassungsstelle keine Zulassung. Auch alle anderen Fahrten, die aufgrund der An- oder Abmeldung notwendig sind, sind gesetzlich erlaubt. Wir erklären Ihnen, welche Voraussetzungen hierfür gegeben sein müssen.

Wann dürfen abgemeldete Fahrzeuge gefahren werden?

Welche Fahrten dürfen Sie mit einem abgemeldeten Fahrzeug machen?

Alle Fahrten, die im Kontext mit der Zulassung des Fahrzeuges stehen, wie bei einer Wiederzulassung eines gebrauchten Autos oder die Zulassung eines Neuwagens sind erlaubt. Nach §10 Abs. 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) sind Fahrten zur Durchführung der HU oder einer anderen Sicherheitsprüfung innerhalb des Zulassungsbezirks und angrenzenden Bezirken mit einem ungestempelten Kennzeichen zulässig, wenn vorab die Zulassungsbehörde ein solches zugeteilt hat und wenn eine Reservierung nach 14 Abs. 1 zur Verfügung steht. Die Fahrt muss von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sein.

Es ist also wichtig, dass von der Zulassungsbehörde das Kennzeichen vorab zugeteilt wurde. Hierbei ist die komplette Erfassung der Fahrzeug- und Halterdaten notwendig. Die Definition „zugeteilt“ umfasst auch Kennzeichen, die für die Wiederzulassung des Fahrzeuges reserviert wurden. Es reicht nicht aus, wenn über die Homepage der Zulassungsbehörde eine Wunschkennzeichen-Reservierung vorgenommen wurde. Auch die Rückfahrt mit ungestempelten Fahrzeugen nach der Abmeldung ist innerhalb des gleichen Tages möglich.

Wo können Sie mit ungestempelten Kennzeichen fahren?

Es ist nur erlaubt, innerhalb des Zulassungsbezirks sowie den angrenzenden Bezirken mit einem ungestempelten Kennzeichen zu fahren. Die Definition umfasst den kürzesten Weg zur Zulassungsbehörde oder zur Prüfstelle. Die Fahrt darf nicht zu anderen Gebrauchszwecken dienen. In keinem Fall sind Umwege zulässig. Lediglich die Rückfahrt nach der Abmeldung ist ohne Beschränkung des Umkreises bis zum Ende des Tages der Außerbetriebsetzung erlaubt.

Versicherung muss vor der Fahrt mit einem abgemeldeten Fahrzeug kontaktiert werden

Es ist wichtig, dass mit der Versicherung vorab geklärt wird, ob das abgemeldete Auto für die Fahrt mit einem ungestempelten Kennzeichen versichert ist. Die Versicherung kann schriftlich bestätigen, dass ein Versicherungsschutz vorliegt. Wenn aufgrund der Einführung der elektronischen Versicherungsbestätigung das nicht möglich sein, kann über den Zentralruf der Autoversicherer der Versicherungsschutz überprüft werden. Ein solcher Anruf ist nicht notwendig für die Rückfahrt nach der Außerbetriebsetzung, da das Auto auch für die Rückfahrt versichert bleibt. Ohne eine derartige Bestätigung sind jedoch keine Fahrten erlaubt, da sie ohne Versicherungsschutz erfolgen würde. In diesem Fall liegt eine Straftat gemäß dem Pflichtversicherungsgesetz vor.

Saisonkennzeichen unterliegen einer Sonderregelung

Mit einem Saisonkennzeichen sind Fahrten zur HU sowie einer Sicherheitsprüfung außerhalb eines Betriebszeitraumes nicht erlaubt.

Wann dürfen abgemeldete Fahrzeuge gefahren werden?

Kurzzeitkennzeichen können Abhilfe schaffen

Wenn nicht alle notwendigen Voraussetzungen für eine Fahrt mit einem abgemeldeten Fahrzeug erfüllt sind, kann ein Kurzzeitkennzeichen verwendet werden. Dadurch erhält ein Fahrzeug für bis zu fünf Tage ein spezielles Nummernschild. Es darf auch über den Zweck der Zulassung hinaus gefahren werden, wenn es sich beispielsweise um eine Überführungs- oder Probefahrt handelt. Fahrzeuge mit einem Kurzzeitkennzeichen müssen aber seit 01.04.2015 verkehrssicher sein und TÜV haben.

Wann dürfen abgemeldete Fahrzeuge gefahren werden?

Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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