Mittwoch , 27. März 2024
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Abgemeldetes Auto am Straßenrand abstellen, erlaubt?

Lesezeit 5 Min.

Abgemeldetes Auto am Straßenrand abstellen, erlaubt?

Wo darf man das abgemeldete Auto abstellen und in welchem Zeitraum darf es abgeschleppt werden? Fragen, die oft gestellt werden. Häufig sieht man draußen an den Straßen abgemeldete Autos ohne ein Kennzeichen stehen. Den Besitzern von diesen Fahrzeugen drohen jedoch rechtliche Konsequenzen. In einigen Städten gehören Fahrzeuge ohne Kennzeichen am Straßenrand fast schon zum alltäglichen Straßenbild. Oft sind es abgemeldete Autos, deren Zukunft nicht fest steht. Entweder kann es sein, dass die Suche nach einem potenziellen Käufer läuft, oder das Auto ist frisch nach dem Neukauf abgestellt worden, ohne dass es angemeldet ist. Vielleicht ist es auch einfach ein Campingwagen, der nur saisonal benutzt wird, oder ein Oldtimer, der auf die zukünftige Restaurierung wartet. Häufig werden Fahrzeuge jedoch auch einfach entsorgt, indem sie vom Besitzer ohne gültiges Kennzeichen abgestellt werden. Vielleicht waren die Reparaturen nicht mehr finanzierbar oder die Steuer und die Versicherung wurde zu teuer.

Abgemeldetes Auto an der Straße parken?

Darf ein abgemeldetes Auto an der Straße geparkt werden? Die Antwort hierfür ist ganz klar „Nein„. Ein Auto, das nicht angemeldet ist, darf weder im öffentlichen Verkehrsraum bewegt oder einfach geparkt werden. Das ist allein schon deshalb so, weil die gesetzliche Haftpflichtversicherung zumeist nicht vorhanden ist. In so einem Fall macht man sich sogar strafbar. Zwar existieren auch Fälle, in denen das Auto unangemeldet, aber dennoch versichert ist – zum Beispiel bei der Probefahrt mit einem roten Händlerkennzeichen oder auch bei der Überführungsfahrt mit einem vorhandenen Kurzzeitkennzeichen, das ist in diesem Fall aber nicht zu vergleichen.

Wie ist der öffentliche Verkehrsraum definiert?

Zum öffentlichen Verkehrsraum zählen öffentliche Straßen und öffentliche Plätze, sowie jeder Parkplatz, der nicht zu einem Privatgrundstück gehört. Was viele nicht wissen: Selbst eine private Straße und ein privater Weg, der von der Mehrheit mit Zustimmung oder Duldung vom Eigentümer genutzt wird, zählt zum öffentlichen Verkehrsraum. Das sind zum Beispiel Parkplätze von einigen Geschäften und selbst vermeintlich private Straßen, die mit dem Schild „Anlieger frei“ beschildert wurden. Ausgeschlossen sind jedoch private Grundstücke, welche lediglich für einen kleinen Personenkreis zu betreten sind. Nur auf solchen Privatgrundstücken dürfen abgemeldete Autos abgestellt werden.

Wo darf man ein abgemeldetes Auto abstellen?

Ein Fahrzeug (nicht nur ein Auto), welches abgemeldet wurde, darf zum Beispiel auf Grundstücken von Bekannten und Freunden oder in der privaten Garage abgestellt werden. Für besondere Fahrzeuge wie einen Oldtimer, ein Saisonfahrzeug oder Wohnwägen existieren spezielle Unterstellhallen. Schwierig wird es bei gemieteten Stellplätzen oder gemieteten Garagen: Hier haben die Eigentümer und die jeweiligen Vermieter darüber abzustimmen, was auf dem jeweiligen Grundstück abgestellt werden darf. Die meisten Mietverträge über solche Stellplätze oder Garagen beinhalten meistens eine spezielle Klausel, welche es erlaubt, dort lediglich angemeldete Fahrzeuge abzustellen.

Abgemeldetes Auto am Straßenrand abstellen, erlaubt?

Wann schaltet sich das Ordnungsamt ein?

Wenn ein abgemeldetes Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum entdeckt wird, kann zuerst eine Strafzahlung in Form eines Bußgeldes verhängt werden. Der Halter kann durch die Fahrzeug Identnummer ermittelt werden, selbst wenn das Kennzeichen fehlt. Meist wird von der Behörde am Anfang lediglich eine Aufforderung an der Scheibe angebracht, das Fahrzeug innerhalb einer zeitlich festgelegten Frist umzuparken. Rechtlich gelten Abstellungen von abgemeldeten Fahrzeugen an öffentlichen Straßen als unerlaubte Sondernutzung von einer öffentlichen Verkehrsfläche.

Abgemeldetes Auto am Straßenrand abstellen, erlaubt?

Wann kann ein abgemeldetes Fahrzeug abgeschleppt werden?

Wenn der Fahrzeughalter die Aufforderung von der zuständigen Gemeinde, das Fahrzeug zu entfernen, ignoriert, dann kann es abgeschleppt werden. Nachdem es abgeschleppt wurde, kann es versteigert oder sogar entsorgt werden. Das betrifft generell jedes abgemeldete und an der Straße stehende Fahrzeug. Allerdings ist das nicht so leicht, wie es sich manchen Gemeinden ausmalen. Eine derartige Maßnahme muss rechtlich hundertprozentig richtig ablaufen. Ein abgemeldetes Auto darf nicht ohne Ordnungsverfügung abgeschleppt werden.

ein Beispiel

In einem Fall war die Haftpflichtversicherung vom Fahrzeug abgelaufen. Danach wurde das Fahrzeug vom Amt abgemeldet. An der Windschutzscheibe vom Auto brachten die Behörden einen amtlichen Aufkleber an, mit einer Aufforderung, das Auto in spätestens fünf Tagen zu entfernen. Ca. 1 Woche nach der Frist kam der Abschleppwagen. Der Besitzer vom Fahrzeug hat dafür eine Rechnung über 175 Euro erhalten. Er hat die Summe aber nicht bezahlt, da er das Abschleppen für nicht rechtens gehalten hat. Das Gericht hat ihm recht gegeben. Das Fahrzeug wurde ordnungsgemäß vom Besitzer geparkt und hatte keinen gestört. Ein direktes Abschleppen war nicht nötig. Statt es abzuschleppen, müsste die Stadt zuerst den Fahrzeughalter ausfindig machen und ihm eine schriftliche Verfügung zuschicken, welche mit einer Frist zur Beseitigung des Fahrzeugs verbunden ist. Der Zettel an der Scheibe hat nicht ausgereicht. Es hätte sein können, dass der Fahrzeughalter diesen nicht rechtzeitig bemerkt hat. Aus dem Grund mussten die Abschleppkosten vom Halter nicht bezahlt werden.

Abgemeldetes Auto am Straßenrand abstellen, erlaubt?

Urteil vom Oberverwaltungsgericht bestätigt

Das obere Urteil wurde vom Oberverwaltungsgericht in NRW bestätigt. Damit wurden die übliche Abschleppmethode vom Gericht gekippt. Es ist für die Stadt schließlich möglich gewesen, den Halter des Fahrzeugs über das Kennzeichen ausfindig zu machen und ihm eine Aufforderung zur Beseitigung des Fahrzeugs zuzuschicken. Das Abschleppen des Fahrzeugs ohne eine Warnung, sei nur in Ausnahmen erlaubt, zum Beispiel bei einer Gefährdung des Verkehrs. Durch ein Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf wird übrigens darauf hingewiesen, dass für ein abgemeldetes und somit nicht mehr versichertes Fahrzeug kein Schutz durch die Versicherung besteht. Wenn es also zu einem Schaden kommt, wird dieser auch nicht durch die Privathaftpflichtversicherung des Fahrzeughalters übernommen. Fazit: Zwar sind abgemeldete Altfahrzeuge am Straßenrand unschön, eins schnelles Abschleppen ganz ohne formellen Bescheid sowie eine schriftliche Fristsetzung ist aber nicht möglich. Abgemeldetes Auto am Straßenrand abstellen, erlaubt?

Das war’s natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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