Freitag , 26. April 2024
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Abstand & Abstandsmessungen! Das sind die Strafen!

Lesezeit 7 Min.

Abstand & Abstandsmessungen! Das sind die Strafen!

Immer wieder gibt es Diskussionen zum Thema „Gemeingefährdung und Nötigung – Abstand & Abstandsmessungen“ im Straßenverkehr! Wir haben uns mal grob einen Überblick verschafft, was die Strafen sind. Knappes Auffahren und Drängeln wird noch immer von vielen Menschen als „Kavaliersdelikt“ gesehen. Erst wenn diese Menschen selbst Opfer werden, beginnen sie zu verstehen. Dann ist es aber meistens schon zu spät. Zwei Drittel aller schweren Unfälle werden durch Drängeln oder zu knappes Auffahren verursacht. Riskante Überholmanöver mit anschließendem „in die Lücke quetschen“ sind eine weitere Ursache für schwere Unfälle. In Deutschland besteht ein gesetzlicher Sicherheitsabstand. Die Grundlage dafür ist der Paragraph 4, Absatz 1 StVO. Der Seitenabstand beim Überholen ist durch Paragraph 5 StVO geregelt. Zur genaueren Ermittlung des korrekten Abstands trägt der Paragraph 1, Absatz 2 der StVO bei.

Wie ist der Sicherheitsabstand zu verstehen?

Abstand & Abstandsmessungen! Das sind die Strafen!

Prinzipiell sagt die StVO aus, dass sich jeder im Straßenverkehr so zu verhalten hat, dass andere nicht behindert, gefährdet oder belästigt werden. Drängler agieren irrational. Die anderen Autofahrer sind verärgert und reagieren mit Abbremsen oder nicht vorbeilassen des Dränglers. Das provoziert diesen jedoch noch mehr. Um die Gefahr zu reduzieren, ist es daher ratsam, den Drängler einfach vorbeizulassen. Drängeln provoziert und wird als Nötigung gesehen. Die Grenze zwischen einer Ordnungswidrigkeit und Nötigung ist oft nur sehr gering. Eine Nötigung gilt als Straftat, die mit 1 bis 3 Jahren Gefängnis geahndet werden kann. Es ist also kein „Kavaliersdelikt“ so wie es die Drängler gern hinstellen. Abbremsen verursacht aber auch Unfälle und kann auch als Provokation angesehen werden. Daher sollten diese Aktionen, obwohl manchmal verständlich, im eigenen Interesse unbedingt unterlassen werden.

Seitenabstand beim Überholen eine Türbreite

Abstand & Abstandsmessungen! Das sind die Strafen!

Darüber hinaus muss der Seitenabstand beim Überholen mindestens eine Türbreite betragen. Bei Radfahrern muss der Abstand 1,5 bis 2 Meter betragen. Der Sicherheitsabstand zum Vordermann innerhalb der Ortschaft sollte der Strecke entsprechen, die das Auto in einer Sekunde zurücklegt. Bei 50 km/h ist ein Mindestabstand von 15 Meter oder 3 PKW-Längen korrekt. Dieser Abstand kann unterschiedlich groß bemessen sein, je nachdem, ob sich das Fahrzeug in der Stadt, auf der Landstraße (2 Sekunden Abstand) oder auf der Autobahn befindet. Dabei ist es vollkommen gleich, ob es sich um einen Oldtimer oder ein getuntes Fahrzeug handelt.

einspurige Fahrzeuge (Motorrad oder Fahrrad)
mindestens 1,5 Meter
PKW/LKW
mindestens 1,0 Meter
stehender Schul- und Linienbus
 mindestens 2,0 Meter

Wie wird kontrolliert?

Abstand & Abstandsmessungen! Das sind die Strafen!

Auf Autobahnen und Schnellstraßen bietet sich die Kontrolle mit Abstandsmessern von einer Brücke aus an. Dabei werden Bildaufnahmen von fahrenden Fahrzeugen gemacht. Das Videoabstandsmessverfahren ist die zweite Methode von der Brücke aus. Zwei unterschiedliche Kameras nehmen Ferne und Nähe auf und berechnen dann über Zeit- und Geschwindigkeit den Abstand. Oder sogenannte ProVida-Fahrzeuge (Police-Pilot-System) fahren hinter den Fahrzeugen her und können so den Abstand berechnen und auch aufzeichnen. Dabei handelt es sich um Polizei- oder Zivilfahrzeuge, die mit speziellen Sensoren ausgerüstet sind. Dies ist vor allem auf Deutschlands Autobahnen eine gängige Methode. Die Optische Abstandsmessung erfolgt mit der Laserpistole und wird gern in Städten verwendet. Diese dient auch zur Geschwindigkeitsmessung.

Orientierungshilfen für den richtigen Abstand!

Als Faustregel gilt, dass der Sicherheitsabstand der halbe Tacho sein muss. Das heißt, wenn Sie 100 km/h fahren, müssen Sie 50 m Abstand zum Vordermann halten. Dabei wird zwischen Fahren in geschlossenen Ortschaften und außerhalb unterschieden. Innerhalb von Ortschaften sollten Sie bei 50 km/h einen Mindestabstand von 15 Metern oder 3 Autolängen einhalten. Außerhalb, vor allem auf Fernstraßen und Autobahnen ist ein „2 Sekunden Abstand“ einzuhalten. Dieser Abstand wird so gemessen, dass sie bis zum nächsten Fahrzeug 21, 22 sagen können. Bei 100 km/h sind das 50 Meter. Dieser Abstand ergibt sich auch aus dem Abstand zwischen zweier Leitpfosten.

Wie sehen die Bußgelder aus?

Sich an die Regeln zu halten, ist nicht nur eine Sache des Anstands den anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber. Es ist auch eine Sache der Sicherheit und saftiger Strafen. Neben Geldbußen gibt es in Flensburg auch Punkte und Fahrverbote. Abstandsverstöße unter 80 km/h werden mit 25 Euro, mit Gefährdung bis zu 30 Euro und mit Sachbeschädigung bis zu 35 Euro geahndet. Ist die Strafe Ihrer Meinung nach ungerechtfertigt, können Sie Einspruch erheben. Die Konsultation eines Anwalts ist dann jedoch ratsam. Schlimm wird es bei höheren Geschwindigkeiten mit Gefährdung oder für Fahranfänger in der Probezeit. Für Unbelehrbare bedeutet dies im Endeffekt sogar den Führerscheinentzug. Die ärgste Strafe, die passieren kann, ist ein Unfall mit schwerwiegenden Folgen.

Ein Drängler quetscht sich vor mich!

Abstand & Abstandsmessungen! Das sind die Strafen!

Man kennt die Situation, dass sich ein anderes Auto einfach in die Lücke, die den Sicherheitsabstand darstellt, quetscht. Ist das der Fall, muss man versuchen innerhalb der nächsten 3 Sekunden den Sicherheitsabstand wiederherzustellen. Natürlich immer im Hinblick auf das Fahrzeug hinter dem eigenen Wagen. Tritt man zu stark auf die Bremse riskiert man einen Auffahrunfall. Also langsam und vorsichtig Abbremsen! Fährt man auf der Autobahn und mit über 160 km/h verschärft sich diese Regel auf 1 Sekunde.

Abstandsverstoß mit mehr als 80 km/h

Geschwindigkeit
81 km/h bis 100 km/h
Beispiel:
Abstand 100 km/h
Bußgeld/Punkte/
Fahrverbot
1/10 des halben Tachowerts 5 Meter 320 € / 1 Punkt / –
2/10 des halben Tachowerts 10 Meter 240 € / 1 Punkt / –
3/10 des halben Tachowerts 15 Meter 160 € / 1 Punkt / –
4/10 des halben Tachowerts 20 Meter 100 € / 1 Punkt / –
5/10 des halben Tachowerts 25 Meter 75 € / 1 Punkt / –

Abstandsverstoß mit mehr als 100 km/h

Geschwindigkeit
101 bis 130 km/h
Beispiel:
Abstand 120 km/h
Bußgeld/Punkte/
Fahrverbot
5/10 des halben Tachowerts 30 Meter 75 € / 1 / –
4/10 des halben Tachowerts 24 Meter 100 € / 1 / –
3/10 des halben Tachowerts 18 Meter 160 € / 2 / 1 Monat
2/10 des halben Tachowerts 12 Meter 240 € / 2 / 2 Monate
1/10 des halben Tachowerts 6 Meter 320 € / 2 / 3 Monate
Geschwindigkeit über 130 km/h Beispiel: Abstand 140 km/h Bußgeld/Punkte/
Fahrverbot
5/10 des halben Tachowerts 35 Meter 100 € / 1 / –
4/10 des halben Tachowerts 28 Meter 180 € / 1 / –
3/10 des halben Tachowerts 21 Meter 240 € / 2 / 1 Monat
2/10 des halben Tachowerts 14 Meter 320 € / 2 / 2 Monate
1/10 des halben Tachowerts 7 Meter 400 € / 2 / 3 Monate
Messungen Methoden Optische Abstandsmessung,
Police-Pilot-System
(Pro Vida-Fahrzeuge),
Videoabstandsmessverfahren,
Messung auf der Brücke

Man sollte bedenken, die Grenze zwischen einer Ordnungswidrigkeit im Verkehr und einer Straftat ist extrem gering. Drängeld man stark und es ist nachweisbar, dann kann der Abstandsverstoß als Nötigung angesehen werden. Doch auch der Autofahrer, der sich weigert, die linke Spur freizumachen, kann eine Anzeige wegen Nötigung erhalten.

Probezeit und Abstandsverstoß!

Ist man Fahranfänger und befindet sich noch in der Probezeit, sollte man besonders auf ausreichend Abstand achten. Hält man sich nicht daran, begeht man einen sogenannten „A-Verstoß“. Der führt dazu, dass die Probezeit um 2 Jahre verlängert wird und an einem verpflichtenden Aufbaukurs teilgenommen werden muss. Identisch ist die Strafe übrigens bei zwei „B-Verstößen“. Unabhängig davon ist für den unerfahrenen Autofahrer ein zu geringer Abstand in einer Gefahrensituation ein großes Risiko für einen Unfall. Um keine gefährlichen Situationen zu provozieren, ist es wichtig, stets genug Abstand zum voranfahrenden Auto zu halten. Zu viel Abstand gibt es nicht und schadet auch nicht.

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Das war’s natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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