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Abstandsverstoß: Faustregeln zur Berechnung des Sicherheitsabstands und Strafen

Lesezeit 5 Min.

Kürzlich aktualisiert am 28. Oktober 2023 um 04:03 Uhr

Abstandsverstoß: Faustregeln zur Berechnung des Sicherheitsabstands und Strafen

Drängler hat sicher jeder schon einmal erlebt: Der Abstand zwischen zwei hintereinander fahrenden Autos wird stark verkürzt. Das ist nicht ungefährlich! Ein ausreichender Sicherheitsabstand verhindert Auffahrunfälle und damit Personen- und Sachschäden. Je nach Geschwindigkeit sollte der Abstand zum Vordermann angepasst werden. Wir erklären, wie sich der perfekte Sicherheitsabstand berechnen lässt und welche Strafen bei Abstandsverstößen drohen. Dank eines ausreichenden Sicherheitsabstands hat man als Fahrer genug Zeit, um auf eine plötzliche Veränderung der Verkehrssituation zu reagieren. Das bedeutet weniger Stress und weniger Unfälle! Denn: Im Jahr 2018 waren, laut Bundesstatistik, mehr als 51.000 Unfälle im Straßenverkehr auf einen zu geringen Sicherheitsabstand zurückzuführen. Wie groß der passende Abstand sein sollte, hängt von der gefahrenen Geschwindigkeit ab und davon, ob man innerhalb oder außerhalb einer geschlossenen Ortschaft unterwegs ist.

Wie groß sollte der Sicherheitsabstand innerorts sein?

Abstandsverstoß: Faustregeln zur Berechnung des Sicherheitsabstands und Strafen

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) fordert alle Verkehrsteilnehmer auf, einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum vorderen Fahrzeug einzuhalten – das gilt damit auch für Fahrräder, E-Roller und alle anderen Gefährte! Innerorts sollte der Sicherheitsabstand gleich der in einer Sekunde gefahrenen Strecke sein. Wer also in einer Stadt 50 km/h fährt, muss 15 Meter Abstand halten. Wer die genauen Meter zum Vordermann schwer abschätzen kann, kann einen Trick anwenden: Suche dir einen markanten Punkt am Fahrbahnrand – etwa einen Baum oder eine Laterne. Sobald dein Vordermann diesen Punkt passiert hat, sagst du „Einundzwanzig“. Das entspricht etwa einer Sekunde. Erst wenn du das Wort zu Ende gesprochen hast, solltest du am ausgewählten Punkt angekommen sein. Bist du schon vorher daran vorbeigefahren, ist dein Sicherheitsabstand zum Vordermann zu gering.

Wie groß sollte der Sicherheitsabstand außerorts sein?

Außerhalb von Städten und Orten ist man meist schneller unterwegs. Daher muss der Sicherheitsabstand auf Landstraßen, Autostraßen und Autobahnen auch größer sein. Der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug sollte gleich der in zwei Sekunden gefahrenen Strecke betragen. Du kannst auf der Autobahn also zweimal „Einundzwanzig“ sagen, um die Strecke zu messen. Oder du orientierst dich an der Faustregel: Abstand gleich halber Tachowert. Bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h sollte der Mindestabstand also 50 Meter betragen. Eine Orientierung bei der Abstandsmessung geben dir die schwarz-weißen Barken, die im Abstand von 50 Metern am Fahrbahnrand stehen.

Abstandsverstoß: Wann Bußgelder, Punkte und Fahrverbote drohen

Abstandsverstoß: Faustregeln zur Berechnung des Sicherheitsabstands und Strafen

Wer den Sicherheitsabstand nicht einhält und erwischt wird, muss mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg und sogar Fahrverboten rechnen. Die Höhe der Strafe richtet sich nach der gefahrenen Geschwindigkeit. Für Abstandsverstöße bei 80 bis 100 km/h sind Geldstrafen von 75 bis 320 Euro und ein Punkt in Flensburg vorgesehen. Die höchste Strafe gibt es bei einem zu geringen Abstand bei einer Fahrt mit mehr als 130 km/h: Dann drohen 400 Euro Bußgeld, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot. Die genauen Bußgelder können im Bußgeldkatalog nachgelesen werden.

Abstandsverstoß: Diese Gründe für einen Einspruch gibt es

Nicht jeder Bußgeldbescheid für einen Abstandsverstoß ist berechtigt. Es gibt grundsätzlich drei Gründe, die einen Einspruch gegen die Strafe rechtfertigen:

  • Fehler bei der Messung
  • Anderes Fahrzeug schert plötzlich vor einem ein
  • Unerwartetes Bremsmanöver des vorausfahrenden Fahrzeugs

Messfehler können bei jeder Feststellung eines Abstandsverstoßes geschehen – zum Beispiel, wenn das Messsystem falsch aufgestellt oder bedient wurde, ein anderes als das eigene Fahrzeug auf dem Blitzerfoto zu sehen ist oder wenn die Eich-Plakette des Messgerätes abgelaufen ist. Diese Fehler lassen sich jedoch meist nur feststellen, wenn man die Akte einsehen kann. Eine umfassende Akteneinsicht erhält jedoch nur ein Anwalt für Verkehrsrecht, der Fehler entdecken und damit den Einspruch begründen kann.

Ist man als Fahrzeugführer nicht Schuld am verringerten Sicherheitsabstand, kann ein Einspruch ebenfalls erfolgreich sein. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein anderes Fahrzeug knapp vor einem eingeschert ist oder der Vordermann plötzlich und unerwartet – sprich ohne erkennbaren Grund – gebremst hat.

Einspruch gegen Bußgeldbescheid muss begründet sein

Abstandsverstoß: Faustregeln zur Berechnung des Sicherheitsabstands und Strafen

Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid für einen Abstandsverstoß muss gut begründet sein. Das heißt: Der Autofahrer muss mit entsprechenden Beweisen belegen, dass der Bußgeldbescheid nicht gerechtfertigt ist. Dabei können Videoaufnahmen und Messprotokolle der Polizei helfen. Auf diese hat ein Autofahrer jedoch keinen Zugriff – ein Anwalt für Verkehrsrecht schon. Besonders bei drohenden Fahrverboten sollte der Autofahrer einen Rechtsanwalt hinzuziehen und den Fall untersuchen lassen.

Du hast einen Bußgeldbescheid wegen eines Abstandsverstoßes bekommen, aber einer der genannten Gründe für einen Einspruch trifft auf deinen Fall zu? Dann melde dich bei der Kanzlei VON RUEDEN! Wir prüfen, ob sich ein Einspruch lohnt und legen ihn bei der zuständigen Behörde für dich ein. Lass dich beraten! Das erste Gespräch ist kostenlos. PS. Wurde ein Fahrverbot ausgesprochen, dann gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit ein sogenanntes Gnadengesuch bei Gericht zu stellen. Mehr zu diesem Thema gibt es im folgenden Beitrag! PPS: Kennt Ihr die kuriosesten Bußgelder im Straßenverkehr hierzulande und im Ausland? Wir haben sie für zusammengefasst:

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Das war’s natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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