Dienstag , 26. März 2024
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Änderungen am Fahrwerk und der Rad-/Reifenkombination? Unsere Tipps!

Lesezeit 4 Min.

Änderungen am Fahrwerk und der Rad-/Reifenkombination? Unsere Tipps!

Tief, breit und möglichst hart sind beliebte Veränderungen, die bei Tuning-Maßnahmen im Bereich vom Fahrwerk und zum Thema neue Rad-/Reifenkombination häufig die Ziele sind. Aber hier ist Vorsicht geboten, denn oft können sich Veränderungen wie diverse Maßnahmen zur Tieferlegung und vom Serienzustand abweichende Kombinationen von Felgen und Reifen gegenseitig negativ beeinflussen. Stichwort: Mehrfachänderung! Wer solche Arbeiten an seinem Fahrzeug durchführt oder durchführen lässt, der muss das Kfz bei einer der Überwachungsorganisationen (TÜV, Dekra, GTÜ, KÜS etc.) anschließend prüfen lassen. Dort wird beispielsweise festgestellt, ob noch ausreichend Platz zwischen dem neuen Radsatz und den festen und auch den flexiblen Fahrzeugteilen besteht. Bei Änderungen am Fahrzeug ist also einiges zu beachten!

Nur Reifen-/Räder gewechselt?

Änderungen am Fahrwerk und der Rad-/Reifenkombination? Unsere Tipps!

Wenn Räder verbaut werden, die vom Serienzustand abweichen, dann muss geprüft werden, ob es für diese eine allgemeine Betriebserlaubnis gibt oder ob zumindest ein Teilegutachten vorliegt. Aus diesen Dokumenten kann der Fahrzeughalter dann entnehmen, ob es Auflagen gibt, die man beim Einbau der Komponenten beachten muss. Sollte es ein Teilegutachten geben, muss bei einer Überwachungsorganisation unverzüglich die Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme veranlasst werden. Wenn dies versäumt wird, kann die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges ihre Gültigkeit verlieren. Wenn nur Räder mit einer gültigen ABE für das gewünschte Fahrzeug montiert werden sollen, muss das Fahrzeug nicht bei einer Überwachungsorganisation vorgeführt werden. Die ABE ist aber bei jeder Fahrt mitzuführen. Sie muss auch bei Kontrollen auf Verlangen vorgezeigt werden.

Das Fahrzeug wird zusätzlich tiefergelegt!

Änderungen am Fahrwerk und der Rad-/Reifenkombination? Unsere Tipps!

Bei Änderungen am Fahrwerk, etwa mit vom Serienzustand abweichenden Federn oder einer Tieferlegung durch ein anderes Fahrwerk in Kombination mit breiten Rädern müssen diese abgenommen werden. Es besteht nämlich die Gefahr, dass sich die Räder und Karosserieteile unter Umständen zu nahe kommen. Das kann zu gefährlichen Situationen führen – etwa wenn die Räder schleifen – und im schlimmsten Fall sogar Unfälle zur Folge haben. Eine ABE zu den neuen Bauteilen kann aber unter Umständen – wie bei der bloßen Rad-/Reifenkombination – schon genügen. Dies ist etwa dann der Fall, wenn nur Federn zur Tieferlegung oder ein nicht höhenverstellbares Fahrwerk (Gewinde- oder Luftfahrtwerk) verbaut wurden und man zeitgleich weiter mit den Serienrädern fährt. Lesen Sie auf Fälle genau die im Dokument abgedruckten Auflagen. Sie sind maßgeblich. Sollten keine Unterlagen vorhanden sein, dann raten wir im Bereich der Räder und dem Fahrwerk vom Einbau pauschal ab.

Wo findet man die Auflagen?

Im VdTÜV Merkblatt 751 finden Sie die Richtlinien, die für die Abnahmen erforderlich sind. Darin wird angegeben, welche Prüfungsschritte bei Abnahmen vorgeschrieben sind. Das sind etwa Vorgaben zur Mindestbodenfreiheit und mehr. Nach dem Einbau einer Kombination aus neuen Rädern mit einem anderen Fahrwerk, also Komponenten, die vom Serienzustand abweichen, ist ein Verschränkungstest erforderlich. Hier werden die maximalen Belastungen bei normalem Fahrbetrieb statisch simuliert. Dabei wird das komplette Fahrzeuggewicht über das diagonale Verschränken auf nur zwei Räder übertragen. Diese federn dann maximal ein. Das soll Beschädigungen der Reifen durch unzureichende Freigängigkeit verhindern.

Änderungen „nach“ der Abnahme!

Leider werden auch gerne diverse Sicherheitseinrichtungen aus den Luftfahrwerken entfernt. So liegt das Fahrzeug im Stand zu Showzwecken förmlich auf der Fahrbahn. Das sieht gut aus, kann aber zu schweren Unfällen führen. Sollte der Luftdruck aus welchem Grund auch immer plötzlich abfallen, dann können die Reifen blitzartig zerstört werden. Die Karosserie könnte auf der Fahrbahn schleifen. Das Fahrzeug kann unlenkbar werden und dies kann zu einer Verkehrsgefährdung und Unfällen führen. Auch wird gerne das eingetragene Gewindefahrwerk nach der Abnahme noch tiefer gedreht. Auch dann sind oft Beschädigungen an den Reifen die Folge. Solche nachträglichen Änderungen lassen die Betriebserlaubnis unweigerlich mit allen Konsequenzen erlöschen.

Fazit:

  • Wenn Veränderungen ordnungsgemäß abgenommen wurden und wenn der Lenker die entsprechende Dokumente mitführt, hat er bei Kontrollen nichts zu befürchten. Wer dies versäumt, der kann jedoch mit Bußgeldverfahren in bis zu vierstelliger Höhe bestraft werden. Die Kosten resultieren aus diversen Gutachterkosten, der Neuerteilung der Betriebserlaubnis durch die Zulassungsstelle, diversen Verwahrgebühren und dem Bußgeldverfahren.

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Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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