Das Auto ist für viele nicht nur ein funktionales Objekt, sondern auch ein Stück Zuhause. Und viele schmücken ihr Zuhause mit persönlichen Gegenständen und so schmücken einige ihr Auto mit Aufklebern. Doch, wo kann man am Auto Aufkleber anbringen? Zunächst einmal kann man überall da Aufkleber aufbringen, wo sie die Fahrsicherheit nicht beeinträchtigen. Allerdings ist es manchmal schwierig, die Aufkleber wieder ohne Rückstand vom Lack zu entfernen. Dazu benötigt man dann einen Föhn und etwas Geschick. Manchmal ist danach aber trotzdem der Lack beschädigt. Diese Art von Verzierung des Gefährtes sollte man sich also überlegen. Das Bekleben der Scheiben ist dann schon besser. Dort bekommt man den Sticker leicht wieder ab.
Aufkleber am Fahrzeug!
Es gibt aber einiges zu bedenken. Zum Beispiel, dass die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigt werden darf. Zu große Aufkleber können die Sicht behindern. Wenn die Folie (Tönungsstreifen) oder der Aufkleber eine größere Fläche als 0,1 Quadratmeter einnimmt, dann verändert das die Betriebserlaubnis vom Auto. Wenn man den Sticker dennoch aufbringen möchte, dann benötigt man eine Bauartgenehmigung (ABE) als Anlage zu den Fahrzeugpapieren. Und diese Regel gilt auch für die Seitenscheiben. Die Heckscheibe ist dagegen weniger problematisch, denn dem Fahrer steht ja noch der rechte Außenspiegel zur ergänzenden Orientierung zur Verfügung.
Welche Arten von Aufklebern gibt es überhaupt?
Es gibt prinzipiell zwei Gruppen von Aufklebern für das Fahrzeug. Die eine Art sind die funktionellen wie Vignetten oder die Umweltplakette und dann gibt es noch die Aufkleber zum Verzieren vom Auto. Der typische Italien Aufkleber oder der Alpenverein, der Fußballverein, Kinder an Board, ein Freizeitpark oder die Lieblingsband. Das, was natürlich nicht aufs Auto gehört, das sind hetzerische Sticker. Auch sollte man insgesamt mit politischen Klebern vorsichtig sein.
zusammengefasst die wichtigsten Infos zum Thema:
- verbotene Symbole dürfen nicht aufs Auto geklebt werden
- Größe & Platzierung sind in der Straßenverkehrsordnung geregelt
– Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein (Paragraf 40 Absatz 1.)
– die Sicht des Fahrers auf den Verkehr darf nicht behindert werden - auf der Frontscheibe ist bspw. ein Tönungsstreifen zulässig
- Park- & Mautvignetten, die Umweltplakette etc. sind erlaubt (teils sogar vorgeschrieben)
– sie müssen aber außerhalb vom Sichtfeld vom Fahrer aufgebracht sein - Aufkleber/Folien, die größer als 0,1 Quadratmeter sind oder mehr als ein Viertel der Scheibe beanspruchen, benötigen eine Bauartgenehmigung
– fehlt die Genehmigung, dann erlischt die Betriebserlaubnis
– das gilt auch für die Seitenscheiben - Aufkleber oder Werbebotschaften auf der Heckscheibe sind unproblematisch, wenn ein rechter Außenspiegel vorhanden ist
- so werden Aufkleber entfernt
– Sticker vorher leicht mit einem Föhn erwärmen
– mit einem Kunststoffschaber lösen
– Klebereste mit Alkoholreiniger entfernen
– Vorsicht bei Aufklebern auf dem Blech
Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.
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