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Sportauspuff, Soundgenerator, Klappenauspuff: das sagt das Gesetz!

Lesezeit 6 Min.

Sportauspuff, Soundgenerator, Klappenauspuff: das sagt das Gesetz!

Wie wir wissen, sind Soundgeneratoren bereits vom Verkehrsministerium verboten. Warum und wieso das so ist, das haben wir im Beitrag „Ohne Worte: Nachrüst-Soundgeneratoren jetzt verboten“ schon erörtert. Und auch wenn es noch kein generelles Verbot für Klappenauspuffanlagen gibt, gelten seit 2018 aufgrund einer EU-Lärmverordnung strengere Vorschriften. Klappenauspuffanlagen (Schalldämpfer mit einer variablen Geometrie) sind eine Möglichkeit, die Lärmbelästigung durch den Motor zu reduzieren. Sie können den Klang und die Lautstärke in Abhängigkeit von Motordrehzahl und Geschwindigkeit regulieren. Der saarländische Umweltminister Reinhold Jost plante allerdings im Oktober 2018 ein Verbot zu lauter Auspuffanlagen. Seiner Meinung nach hat der Klappenauspuff „keine andere Funktion, als ein charakteristisches Geräusch von Fahrzeugen oder unnötigen ohrenbetäubenden Lärm zu erzeugen„. Deshalb wurde damals auch der Bundesregierung empfohlen, Klappenauspuffanlagen per Gesetz zu verbieten. Bisher ist (zum Glück) aber noch unklar, ob dieser Vorschlag auf nationaler Ebene verabschiedet werden wird.

Soundgeneratoren als Nachrüstmodul

Ein Soundgenerator, bei dem der Motorsound durch künstliche Geräusche geändert wird, ohne dass Verbrauch oder Abgasverhalten betroffen sind, ist seit 2018 verboten. Das Verkehrsblatt 5/2018 besagt, dass das Bundesministerium für Verkehr für solche Geräte im Nachrüstbereich keine Bauteil-Genehmigung mehr vergibt. Laut Bundesministerium widersprechen die Systeme den Anforderungen nach § 30 Abs. 1 Nr. 1 der StVZO. Seither werden Teilegutachten nach § 19 und die Erlangung der allgemeinen Betriebserlaubnis nach § 22 nicht mehr erteilt.

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Selbst die Abnahme nach §21 StVZO ist nicht mehr durchführbar. Warum war man so konsequent? Viele getunte Fahrzeuge hatten in der Vergangenheit einen Geräuschpegel, der mittels Soundaktor (Sound Actuator) derart hoch war, dass selbst der zulässige Höchstindex von 75 Dezibel für ein Kfz mit 272 PS Leistung pro Tonne übertroffen wurde. Ausgenommen vom Verbot der Soundgeneratoren sind jedoch bereits rechtmäßig eingetragene Systeme sowie Soundgeneratoren für E-Autos und auch die ab Werk verbauten Anlagen für Dieselfahrzeuge (bspw. Audi A6 C7 TDI). Und neue Fahrzeugtypen mit Elektro- und Hybridantrieb müssen seit 1. Juli 2019 von 0 bis 20 km/h ein Warngeräusch erzeugen – zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern. Das erreicht man mit einem Soundgenerator.

ab Werk verbaute Soundgeneratoren

Auch weiterhin dürfen die Hersteller ab Werk Soundgeneratoren in den Fahrzeugen verbauen. Doch sie müssen sich an viele neue Regelungen halten. Der Sound darf beispielsweise verändert, aber nicht lauter werden. Für Pkw gelten die EU-Grenzwerte:

  • höchstens 75 Dezibel bei 272 PS je Tonne Fahrzeugmasse
  • lauter (also mehr Dezibel) nur bei mehr Leistung und Gewicht
  • die Lautstärke muss in allen Fahrmodi, Gängen und Drehzahlbereichen identisch (oder leiser) mit dem Fahrmodus sein, den man für die jeweilige Typgenehmigung verwendet hat
  • ein anderer Sound ist zwar zulässig, mehr Lautstärke aber nicht
  • eine Nachrüstung von Auspuffanlagen mit ab Werk verbauten Soundgeneratoren an Motoren, die dafür nicht vorgesehenen sind, ist unter Umständen verboten (ein Unterschied besteht aber darin, ob das Soundmodul in die Anlage integriert ist, oder nicht) – hierzu unbedingt vorab mit einer Prüforganisation in Verbindung setzen

Vorschriften für „die Klappe“ ab Werk

Die Reform der Geräuschentwicklung ist ein Schritt in die bereits erklärte Richtung, um die Gesundheitsrisiken für die Bürger zu verringern. Obwohl am 1. Juli 2016 strenge Vorschriften eingeführt wurden, gibt es noch immer Möglichkeiten für die Hersteller, eine Klappenanlage verbauen zu können. Je höher das Leistungsgewicht, d.h. die Pferdestärken pro Tonne, desto lauter sind die Autos auf legale Art und Weise fahrbar. Dabei gibt es vier Kategorien. Die Lärmgrenzwerte für neue Personenkraftwagen (Pkw) mit einem Leistungsgewicht von bis zu 163 PS pro Tonne liegen derzeit bei 72 Dezibel. Fahrzeuge, die Erstzulassung ab 2022 sind, werden auf nur noch 70 dB begrenzt. Und für Autos, die EZ ab 2026 sind, gilt eine Obergrenze von 68 dB.

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Ein Sportwagen ist allerdings eine Ausnahme. Mit einer Motorleistung von mehr als 272 PS (200 kW) pro Tonne darf ein Sportler vier Dezibel lauter sein als andere Fahrzeuge. Hohe Geschwindigkeiten und dauerhaft starkes Beschleunigen werden in den EU-Messvorschriften allerdings nicht berücksichtigt. Gemessen wird nämlich nur eine Vorbeifahrt mit konstanter Geschwindigkeit und Vollgas auf einer 20 Meter langen Teststrecke und mit Tempo 50. Und die Hersteller müssen zusätzlich dann lediglich noch einen Test durchführen, bei denen die Lautstärke im Geschwindigkeitsbereich von 20 bis 80 km/h gemessen wird und anschließend bestätigen, dass nach Vorschrift gemessen und abgenommen wurde. Sie bestätigen, dass die getesteten Fahrzeuge (mit oder ohne Klappenauspuffanlage) die Vorschriften einhalten und der Staat verlässt sich darauf.

So sieht es mit Nachbauten aus!

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Wenn das Klappensystem eines Fahrzeugs lauter ist als die serienmäßige Auspuffanlage, dann verstößt es laut Verkehrsblatt aus 2018 gegen § 30 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Der Gesetzgeber hat jedoch keinen einheitlichen Grenzwert festgelegt. Dies kennen wir beispielsweise von Dieselfahrzeugen. Dort ist der maximale Schadstoffausstoß (Stickoxid-Ausstoß) vom Dieselauto festgelegt. Beim Auspuffsound gilt das nicht. Hier hängt es davon ab, um welche Klasse es sich handelt und welches Verhältnis zwischen Masse und Leistung besteht. Derzeit dürfen, wie bereits erwähnt, bis zu 163 PS pro Tonne nicht mehr als 72 dB erzeugen, während 272 PS pro Tonne einen Index von etwa 75 dB haben dürfen. Sportwagen mit einem noch höheren Leistungsgewicht dürfen sogar bis zu vier Dezibel lauter werden.

Abnahme nötig und wann nicht?

Ohne eine amtliche Prüfung durch eine offizielle Prüfstelle und ohne Zulassung dürfen Sie eine Klappenauspuffanlage nicht an Ihrem Auto nutzen. In Deutschland und in jedem EU-Mitgliedsstaat ist der Einbau jedoch erlaubt, wenn es für die Anlage ein ECE-Prüfzeichen gibt. Nachrüstanlagen mit einem EWG-Prüfzeichen kommen übrigens direkt vom Fahrzeughersteller. Sie werden in der Regel über den Zubehörkatalog für diverse Fahrzeugmodelle gegen Aufpreis angeboten. Und auch wenn die Klappenauspuffanlagen ein „ABG-Prüfzeichen“ (Allgemeine Bauartgenehmigung) besitzt, dann darf sie ohne nachträgliche Untersuchung und auch ohne Eintragung in den Fahrzeugschein genutzt werden. Allerdings darf eine solche „ABG“-Anlage nur an dem Auto genutzt werden, für die sie laut Papiere zugelassen ist. Ist das nicht der Fall (bspw. gleicher Fahrzeugtyp, aber anderer Motor), dann wird eine Vorstellung bei einer Prüfstelle Pflicht.

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Und so ist der Ablauf auch bei einer Klappenauspuffanlage, die mit der Bezeichnung „TGA“ (Teilegutachten) versehen ist. Sie muss durch eine amtlich anerkannte Prüfstelle genehmigt sein. Ist das der Fall, dann erhält man eine Anbaubescheinigung, die immer im Auto mitgeführt werden muss oder alternativ in die Fahrzeugpapiere von der Zulassungsstelle übernommen wird. Und kombiniert man mehrere Teile verschiedener Abgasanlagen, dann muss eine Einzelgenehmigung (EGB) her. Achtung: Die Regelungen gelten nur für Klappenauspuffanlagen. Sie betreffen nicht die Nachrüstung von einem Sportauspuff. Tipp: Was überhaupt nicht geht, das sind DIY-Eigenbau-Auspuffanlagen. Infos dazu gibt es in unserem Beitrag „Ist eine Eigenbau Performance-Auspuffanlage legal?„.

Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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